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Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Staatshilfe für systemrelevante Unternehmen

Im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen hat die Bundesregierung einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingerichtet, der mit 600 Milliarden Euro dotiert ist. Wir zeigen, wer davon profitieren kann und was die Voraussetzungen für eine Unterstützung aus dem Stabilisierungsfonds sind.

„Hier wird nicht gekleckert, sondern geklotzt.“ Mit diesen Worten kündigte Wirtschaftsminister Olaf Scholz im März das Corona-Hilfspaket der Bundesregierung an. Was den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) anbelangt, hat Scholz nicht übertrieben. Der Fonds kann auf die stolze Summe von 600 Milliarden Euro zurückgreifen. Damit übertrifft er den Finanzmarktstabilisierungsfonds, mit dem der Bund während der Finanzkrise von 2008 die Banken rettete, um ganze 120 Milliarden Euro. Der Löwenanteil von 400 Milliarden Euro ist für Staatsgarantien vorgesehen. 100 Milliarden Euro dienen der Refinanzierung der Corona-Kredite, die die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt. Die restlichen 100 Milliarden Euro sollen für Unternehmensbeteiligungen eingesetzt werden.

Vor allem für größere Unternehmen

Allerdings haben nicht alle Firmen, die unter der Corona-Krise leiden, die Chance auf Geld aus dem Stabilisierungsfonds. Der WSF bezweckt nämlich ausschließlich die Sicherung systemrelevanter Unternehmungen. Gerettet werden nur Betriebe, deren Verlust erhebliche Auswirkungen hätte auf Wirtschaftsstandort, Arbeitsmarkt, Versorgungssicherheit, technologische Unabhängigkeit oder kritische Infrastruktureinrichtungen. Dementsprechend richtet sich das Angebot des Rettungsfonds primär an größere Unternehmungen. Wer sich um seine Leistungen bewirbt, muss zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Umsatz über 50 Millionen Euro
  • Bilanzsumme über 43 Millionen Euro
  • mindestens 250 Mitarbeiter

Maßgeblich sind die zwei letzten Geschäftsjahre. Doch der Gesetzgeber sieht Ausnahmen vor: Kleinere Unternehmen, die für den Betrieb kritischer Infrastruktur wichtig sind, und Start-ups mit einer Bewertung von mehr als 50 Millionen Euro können unter Umständen ebenfalls von den Leistungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds profitieren. Für alle Unternehmen, die sich für das Angebot des WSF interessieren, gilt: Hilfe erhält bloß, wer nicht schon vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten steckte. Ausgeschlossen sind alle Unternehmen, die vor dem 31. Dezember 2019 hohe Verluste auf dem Grundkapital erlitten, insolvenzreif waren oder eine Rettungsbeihilfe erhielten, die sie noch nicht zurückgezahlt haben. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds agiert als Kapitalgeber der letzten Instanz. Das heißt, er kommt lediglich dann zum Einsatz, wenn keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Staatliche Einflussnahme

Im Gegensatz zu den KfW-Krediten sind die Leistungen des WSF nicht standardisiert. Sie werden individuell zwischen dem Antragsteller und den beteiligten Behörden (dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundeswirtschaftsministerium) ausgehandelt. Gegenstand der Verhandlungen sind sowohl Finanzierungssumme, Laufzeiten und Zinssätze als auch die Wahl der Finanzierungsinstrumente. Außerdem behält sich die Regierung vor, den geförderten Unternehmen Auflagen in Bezug auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Höhe von Vergütungen und Dividenden zu machen.

Die Vorstellung, dass sich der Staat aktiv in die Geschäftsführung einmischt, lässt manchen Unternehmer erschauern. Ein kleiner Hoffnungsschimmer, den staatlichen Einfluss in Grenzen zu halten, bleibt indes: Neben Direktbeteiligungen hat der Rettungsfonds nämlich auch Mezzanine-Kapital im Angebot. Durch eine Mezzanine-Finanzierung erhält der Staat zwar gewisse Informations- und Kontrollrechte, wird jedoch nicht zum Miteigentümer des Unternehmens. Er erhält kein Stimmrecht und die Anteile der bestehenden Gesellschafter werden nicht verwässert.

Vorteile von Mezzanine-Kapital

Dennoch werden Mezzanine-Finanzierungen wirtschaftlich – zumindest teilweise – dem Eigenkapital zugerechnet und sorgen daher für eine Verbesserung der Eigenkapitalquote. Steuerlich gelten Mezzanine-Finanzierungen als Fremdkapital. Die Zinszahlungen lassen sich folglich als Betriebsaufwand absetzen. Für eine Mezzanine-Finanzierung durch den WSF kommen folgende Instrumente in Betracht:

  • stille Beteiligungen
  • Genussrechte
  • Wandelanleihen und -darlehen
  • Nachrangige Anleihen und Darlehen

Für mittelständische Unternehmen sind insbesondere Wandeldarlehen mit einer Wandelfrist, die kurz vor der Fälligkeit beginnt, interessant. Wandeldarlehen funktionieren grundsätzlich wie normale Kredite. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist Gläubiger und hat somit keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung. Am Ende der Laufzeit ist der Fonds aber berechtigt, das Darlehen zu wandeln. Dadurch hat das Unternehmen ein Sicherheitsnetz für den Fall, dass sich seine Lage bis dahin nicht gebessert hat. Denn sofern der Rettungsfonds von seinem Wandlungsrecht Gebrauch macht, muss das Unternehmen die Kreditsumme nicht zurückzahlen und es kommt zu keinem Liquiditätsabfluss, der die Situation weiter verschlimmert.

Keine Billiglösung

Der Preis für die Rekapitalisierung durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist Verhandlungssache und richtet sich nach dem Risiko. Einen Anhaltspunkt für die Größenordnung liefert das Lufthansa-Rettungspaket, das von den Wettbewerbsbehörden und den Aktionären des Luftfahrtkonzerns noch genehmigt werden muss. Der WSF plant, neben einem Aktienerwerb für 300 Millionen Euro eine stille Teilhaberschaft in der Höhe von insgesamt 5,7 Milliarden Euro einzugehen. Dafür erwartet er einen Zins von jeweils vier Prozent im laufenden und im nächsten Jahr. Danach soll der Zinssatz schrittweise auf bis zu 9,5 Prozent im Jahr 2027 ansteigen. Das entspricht dem Zinssatz, den der Finanzmarktstabilisierungsfonds für stille Beteiligungen verlangte. Für Garantien erwartete der Bankenrettungsfonds übrigens eine jährliche Vergütung von 0,5 bis 2 Prozent der Garantiesumme.

Diese Zahlen zeigen: Auch wenn der Bund angesichts des Fondsvolumens von 600 Milliarden Euro keineswegs kleckert – eine Billiglösung ist die Kapitalbeschaffung auf Staatskosten nicht. Das Beispiel der Lufthansa, bei der die Bundesregierung zwei Sitze im Aufsichtsrat beansprucht, führt zudem vor Augen, dass sich der Staat kaum mit der Rolle eines reinen Geldgebers begnügen wird. Interessierte Unternehmen sollten den Wirtschaftsstabilisierungsfonds deshalb als das sehen, was er ist: eine Ultima Ratio für den Fall, dass keine anderen Finanzierungsoptionen zur Verfügung stehen.

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