Wird über die persönliche Haftung von Managern berichtet, stehen meist große Konzernen im Mittelpunkt. Aber auch und gerade im Mittelstand ist die Absicherung der Entscheidungsträger wichtig. Denn auch im Mittelstand werden Geschäftsleitung oder Vorstand wegen vermuteter Pflichtverletzungen in die persönliche Haftung genommen.
Im MIttelstand wird der Geschäftsalltag, ebenso wie in Konzernen, unübersichtlicher. Komplexe Lieferketten, globale Teams, kritische IT-Infrastrukturen und vieles mehr führen dazu, dass kleinste Fehlentscheidungen hohe Schäden nach sich ziehen können. Tritt das ein, geht es häufig nicht nur um den Job, sondern auch um das private Vermögen. Denn werden Pflichtverletzungen, beispielsweise bei Sorgfaltspflichten, vermutet, folgt häufig die persönliche Inanspruchnahme für den entstandenen Schaden.
Beispielsweise sind Aufsichtsräte sogar zur eigenverantwortlichen Prüfung von Schadenersatzansprüchen der Gesellschaft an Vorstandsmitgliedern verpflichtet. Dies geht aus dem ARAG-Garmenbeck-Urteil von 1997 hervor (Bundesgerichtshof Urt. v. 21.04.1997, Az.: II ZR 175/95).
Organhaftung: gemeinschaftliche Haftung bei Pflichtverletzungen
Kommt es zur Inanspruchnahme, steht nicht nur der einzelne Entscheidungsträger in der Schusslinie, denn alle Mitglieder eines Organs des Unternehmens haften gemeinschaftlich bei einer Inanspruchnahme. Das heißt, alle Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands stehen gemeinschaftlich in der persönlichen Haftung.
Nun kann unternehmerisches Handeln nicht risikofrei sein. Auch noch so sorgfältig getroffene Entscheidungen können sich im Nachhinein als Fehler herausstellen. Damit befindet sich das Management immer im Spannungsfeld zwischen unternehmerischem Handeln und persönlicher Haftung.
Spannungsfeld Unternehmerisches Handeln und persönliche Haftung
Eine Directors & Officers Versicherung, auch D&O Versicherung oder Organhaftungsversicherung, löst dieses Spannungsfeld auf. Durch eine Unternehmens D&O Versicherung, wird das gesamte Management versichert. Der Versicherungsschutz umfasst einerseits die Abwehrkosten der Schadenersatzforderung (Anwaltskosten, Gerichtskosten) als auch die finanziellen Folgen der Schadenersatzforderung bis zur vereinbarten Deckungssumme und abzüglich des Selbstbehalts. Versicherungsnehmer der Versicherung ist das Unternehmen und zahlt hierfür auch die Versicherungsbeiträge.
Nachteil der Unternehmens D&O Versicherung ist allerdings, dass die Deckungssumme im Falle einer Inanspruchnahme unter allen Betroffenen aufgeteilt wird. Hier gilt das Prinzip: “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.” Das bedeutet, dass am Ende gegebenenfalls nicht für alle Betroffenen alle versicherten Kosten abgedeckt sind.
Um dieses Szenario ebenfalls abzudecken, kann die Unternehmens D&O durch eine persönliche D&O Versicherung ergänzt werden. Versicherungsnehmer ist bei dieser Form der Manager selbst. Entsprechend steht die Deckungssumme allein dem Versicherungsnehmer zur Verfügung. Zudem besteht auch mehr Kontrolle über die Versicherung hinsichtlich der Laufzeit und Vertragsbedingungen.
Wie bei vielen Industrie- und Gewerbeversicherungslösungen auf dem Markt, sind auch die angebotenen D&O Versicherungen sehr unterschiedlich und bedürfen eingehender Prüfung und Beratung basierend auf den individuellen Bedürfnissen. Denn erst im Schadenfall ist der Mehrwert einer guten Absicherung erkennbar.
Autorenprofil: Dennis Galla ist Geschäftsführer und einer der Gründungsgesellschafter der InPignus GmbH (www.inpignus.de). Die InPignus GmbH hat sich auf die Absicherung beruflicher und gewerblicher Risiken spezialisiert, insbesondere für den Mittelstand und die Industrie. |