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Ihre Kündigungsrechte beim Kredit

Wann ist ein Darlehen kündbar? Welche Rechte hat der Kreditnehmer und welche der Kreditgeber?

Wird ein Darlehen gekündigt, so heißt dies im Fachjargon, dass ein ordentliches- oder außerordentliches Kündigungsrecht besteht. Von diesem Kündigungsrecht für das Darlehen kann sowohl der Kreditnehmer als auch der Kreditgeber gebrauch machen. Der Kreditnehmer hat in folgenden Fällen ein ordentliches Kündigungsrecht.

1. Erhält der Kreditnehmer nach der Laufzeit der Zinsbindungsfrist eine Kündigungsphase, so kann er die Kündigung des Darlehens beantragen. Doch nur, wenn die Zinsbindungsfrist kürzer ist als die Zeit, die für die Rückzahlung abgemacht wurde und auch sonst keine weiteren Zinsvereinbarungen geltend gemacht werden können

2. Wurde der aufgenommene Kredit nicht durch sogenannte Grundpfandrechte gesichert, so kann der Kreditnehmer nach einem halben Jahr nachdem er das komplette Darlehen erhalten hat, das Darlehen kündigen. Natürlich muss die Kündigungsfrist diesbezüglich eingehalten werden – diese beträgt meist drei Monate.

3. Jedem Kreditnehmer steht zu das Darlehen zu kündigen, wenn 10 Jahre vergangen sind, dass die Kreditsumme ausbezahlt wurde. Auch hier muss wieder die Kündigungsfrist eingehalten werden, die sich auf ein halbes Jahr beläuft.

Haben Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen, der mit einer variablen Zinsvereinbarung kommt, können Sie auch einfach den Kredit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen und die noch ausstehende Summe ablösen. Ein variabler Zins heißt, dass die Zinsen für Ihren Kredit von der Bank angepasst werden. Da sich der variable Zins am Markt orientiert, kann es diesbezüglich zu Schwankungen kommen, welche die Bank alle paar Monate angleicht.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung meint, dass der Kreditnehmer das Darlehen innerhalb 14 Tagen begleichen muss. Oft wird die ordentliche Kündigung auch fristgerechte Kündigung genannt. Bestehen keine Zinsverbindlichkeiten des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber, so ist lediglich die noch ausstehende Schuld zu begleichen, um das Kreditverhältnis aufzulösen. Ist es nun doch ein verzinster Kredit, muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden, bevor das Darlehen gekündigt werden kann. Auch in dieser Kündigungsfrist stehen dem Kreditgeber dann die fälligen Zinsen noch zu.

Kündigungsrechte des Kreditgebers

Doch nicht nur der Kreditnehmer hat die Möglichkeit auf ein ordentliches- oder außerordentliches Kündigungsrecht, auch der Kreditgeber kann von diesen Rechten gebrauch machen. Ordentliches Kündigungsrecht bei einem Kredit besteht für den Kreditgeber bei Kreditverträgen mit unbestimmter Laufzeit – auch hier ist die Kündigungsfrist von drei Monaten noch hinzuzurechnen.

Für den Kreditgeber besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers nach Vertragsabschluss zum Negativen ändert, oder wenn sich die Sicherheiten, die der Kreditnehmer hinterlegt hat, sich verschlechtern und er keine neuen Sicherheiten aufbringen kann.

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