Factoring Vertrag

Gemäß seiner Rechtsnatur ist der Factoringvertrag ein Kaufvertrag, kein Kreditvertrag.

Besonder­heiten des Factoring Vertrages auf einen Blick erklärt

In der Unternehmensfinanzierung nimmt die Bedeutung alternativer Finanzinstrumente zu. Moderne Methoden zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen oder zur Realisierung von größeren Projekten stellen den klassischen Bankkredit immer weiter in den Hintergrund. Eine beliebte Art der Liquiditätssteigerung ist dabei das Factoring. Nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Möglichkeit, zukunftsorientiert und nachhaltig eine stabile Finanzstruktur in einem Unternehmen zu etablieren, wächst der Factoring-Markt stetig. Allein im ersten Halbjahr 2014 wuchs der Factoring-Umsatz Deutschlands im Vergleich zum Vorjahr um 11,32 % (Quelle: Deutscher Factoring Verband).

Factoring im Mittel­stand

Insbesondere der Mittelstand hat Factoring in den letzten Jahren als starkes und alternatives Finanzierungsinstrument erkannt. Seitdem sind die Zahlen der Firmen, die Factoring nutzen, rapide gestiegen. Das Potential von mittelständischen Unternehmen wird zwar oft gesehen, jedoch scheitern beispielsweise Expansionspläne an der Kapitalbeschaffung. Wenn neue Maschinen angeschafft oder Aufträge mit langen Zahlungszielen vorfinanziert werden müssen, greifen Unternehmen daher gern zum Factoring. Jedes zehnte mittelständische Unternehmen nutzt diese moderne Form der Liquiditätsbeschaffung (Quelle: Compamedia). Neben einer schnellen Liquiditätssteigerung ist auch die Planbarkeit im Controlling ein wesentlicher Punkt, den Unternehmen beim Factoring für den Mittelstand schätzen.

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Tobias Binder
Finanzierungsberater, Corporate Finance

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Andreas Pappas
Finanzierungsbarater, Corporate Finance

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Factoring in seinen Grund­lagen

Laut Definition ist Factoring der Kauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften (Definition: Deutscher Factoring-verband).

Der Factoring Kunde verkauft offene Forderungen an den Factor, der somit die volle Verantwortung für die Forderungen trägt. Die Kombination aus Vorfinanzierung, Übernahme des kompletten Risikos von Forderungsausfällen verbunden mit einem aktiven Debitorenmanagement ist das optimale Finanzierungsmodell für expansive und zukunftsorientierte mittelständische Unternehmen. Das genaue Verfahren ist dabei abhängig von der Variante des Factoring. So ist es möglich individuell auf das Unternehmen angepasste Konditionen zu generieren, um den Nutzen zu optimieren.

Allge­meines zum Factoring­vertrag

Gemäß seiner Rechtsnatur ist der Factoringvertrag ein Kaufvertrag, kein Kreditvertrag.

Gemäß seiner Rechtsnatur ist der Factoringvertrag ein Kaufvertrag, kein Kreditvertrag.

1. Die Factoring­gebühr

Die Factoringgebühr steht in Relation zum Jahresumsatz des jeweiligen Unternehmens. Dieser Teil der Factoring Kosten entlohnt den administrativen Aufwand des Factors inklusive der Übernahme des 100%-igen Ausfallrisikos.

2. Der Zins­satz der Vor­finanzierung

Der Zinssatz der Vorfinanzierung ist von der tatsächlich vom Kunden in Anspruch genommenen Auszahlungen abhängig.

3. Die Prüf­gebühr

Die Prüfgebühr korreliert mit der Anzahl der Debitoren. Da der Factoring Anbieter beim echten Factoring das volle Risiko des Forderungsausfalls trägt, spielt hierbei die Menge und die Art der Debitoren eine entscheidende Rolle. Insbesondere im Hinblick auf die Prüfgebühr variieren die Angebote am Factoring-Markt stark.

Einige Anbieter verlangen vom Factoringkunden bei Vertragsabschluss noch Zusatzkosten, wie:

Eigen­heiten eines Factoring­vertrags

Neben den Kosten sind auch die Laufzeiten und Kündigungsfristen verhandelbar. Da Factoring normalerweise eine langfristige Art der Liquiditätsbeschaffung ist, werden Verträge in der Regel auf ein bis zwei Jahre festgelegt, meist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

ACHTUNG: Sogenannte Vorverträge, die einige Anbieter dem Kunden vorschlagen, sind beim Factoring nicht unproblematisch. Hier bindet sich der potentielle Factoringkunde einseitig gegenüber dem Factor, der dann alle Zeit hat, das Engagement zu prüfen und dann evtl. abzulehnen, ohne dass der Kunden die Möglichkeit hat, mit anderen Factoringgesellschaften weiterzuverhandeln.

Unter Umständen muss der Kunde dann auch noch eine relativ hohe Strafgebühr zahlen, wenn er sich in der Zwischenzeit, nach ungebührlich langer Prüfzeit des ersten Factors für eine andere Factoringesellschaft entschieden hat.

Welcher Factoring-Vertrag ist für mich nun der Beste?

Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Wichtig für jeden Interessenten ist es, sich detailliert mit dem Markt auseinanderzusetzen und die Einsatzmöglichkeiten eines Factoringengagements anhand des eigenen Bedarfes gründlich zu recherchieren. Dies kann aber aufgrund der Vielzahl von Anbietern mit unterschiedlichen Angebotsvarianten sehr aufwendig sein.

Gerne übernehmen wir für Ihr Unternehmen diese Aufgabe und suchen aus einer Vielzahl von Factoring-Anbietern das für Sie passende Angebot. Wir bieten Ihnen unabhängige Factoring Beratung, sowie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Unsere jahrelange Erfahrung macht uns zu einem starken und seriösen Partner an Ihrer Seite.

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