Abschreibungen / Afa-Listen

Was sind Abschreibungen?

Das Anlagevermögen eines Unternehmens soll zur Leistungserstellung langfristig dem Betrieb dienen. Da der Zweck eine längere Nutzung ist, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Anschaffungskosten nicht einfach im Jahr der Anschaffung als Betriebskosten geltend gemacht werden dürfen. Sie müssen über die Jahre der Nutzung abgeschrieben werden, da durch technischen und wirtschaftlichen Fortschritt die bestehenden Vermögensgegenstände ebenfalls an Wert verlieren.

Deswegen bezeichnen Abschreibungen den Prozess, bei dem die kontinuierliche Wertminderung von Wirtschaftsgütern erfasst und als Betriebsausgaben geltend gemacht wird. Grundsätzlich kann ein Wirtschaftsgut bis 800 € netto sofort als Betriebskosten angesetzt werden. Erst ab 801 € muss es über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Welche Arten der Abschreibung gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten unterschieden.

Planmäßige Abschreibung

Durch die planmäßige Abschreibung wird die Wertminderung angegeben, die durch die betriebliche Nutzung des Anlagevermögens in einem vorgegebenen Zeitraum entsteht. Dieser Zeitraum ist in den AfA-Tabellen gesetzlich festgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibung

Kommt es zu einem außergewöhnlichen Werteverlust, beispielsweise durch Zerstörung oder Preisverfall, so kann der Verlust abgeschrieben werden. Anders als bei der planmäßigen Abschreibung kann auch das Umlaufvermögen außerplanmäßig abgeschrieben werden.

Welche Methoden der Abschreibung gibt es?

Es gibt verschiedenen Methoden, die ein Unternehmen wählen kann. Dabei ist keins besser oder schlechter. Die Wahl hängt von der Bilanzpolitik des Unternehmens ab.

Lineare Abschreibung

Dabei handelt es sich um die gängigste Methode der Abschreibung. Die Annahme wird getroffen, dass das Wirtschaftsgut sich über den festgelegten Zeitraum (AfA-Tabelle) kontinuierlich abnutzt. Das bedeutet, dass der Wert auf die Nutzungsdauer gleichmäßig aufgeteilt wird und jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben wird.

Degressive Abschreibung

Hierbei wird angenommen, dass das Wirtschaftsgut in den Anfangsjahren schneller an Wert verliert als in den späteren Jahren. Dadurch ist der abzuschreibende Wert nicht gleich, sondern sinkt mit jedem Jahr. Da mit dieser Methode nie der Restbuchwert 0 erreicht werden kann, ist es erlaubt, im letzten Jahr in die lineare Abschreibung zu wechseln.

Progressive Abschreibung

Hierbei handelt es sich um die gegenteilige Methode der degressiven Abschreibung. Es wird angenommen, dass die Abnutzung im Laufe der Nutzungsdauer zunimmt. Damit steigt auch der abzuschreibende Betrag jährlich an.

Leistungsbezogene Abschreibung

Eine leistungsbezogene Abschreibung bedeutet, dass die Leistung des Wirtschaftsguts in Leistungseinheiten festgehalten wird, wie beispielsweise die gefahrenen Kilometer eines Fahrzeugs. Die errechnete Einheit wird mit dem Abschreibungsbetrag multipliziert, zum Beispiel 0,3 € pro Kilometer. Der Betrag errechnet sich aus dem Wert und der vermuteten Gesamtleistung im Nutzungszeitraum. Diese Methode wird häufig dann verwendet, wenn die Abnutzung starken Schwankungen unterliegt.

Wie wird der Wert einer Abschreibung ermittelt?

Wie hoch die tatsächliche Summe ist, die abgeschrieben werden darf, hängt von 3 verschiedenen Faktoren ab.

  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten – Sie dienen als Grundlage für die Berechnung.

  • Voraussichtliche Nutzungsdauer – Diese darf das Unternehmen nicht selbst entscheiden, sondern wird für alle in den AfA-Tabellen festgehalten, die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben wird. Dort ist für alle Wirtschaftsgüter die entsprechende Nutzungsdauer festgelegt.

  • Verwendete Methode – Je nach gewählter Abschreibungsmethode, ändert sich der Betrag jedes Jahr.


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