Grundstücke und Flächen, bei denen von einer zukünftigen baulichen Nutzbarkeit ausgegangen werden kann, werden in der Fachsprache als Bauerwartungsland bezeichnet. Im Gegensatz zum „echten“ Bauland kann auf dem Bauerwartungsland nicht direkt nach dem Kauf gebaut werden. Allerdings lässt sich das Bauerwartungsland auch zu kostengünstigeren Konditionen als bereits freigegebenes Bauland erwerben. Eine Garantie für die Erschießung durch die Gemeinde haben Bauherren jedoch nicht.
Was unter einem Bauerwartungsland zu verstehen ist, wird per Gesetz in § 5 Absatz 2 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) klar definiert: So fallen darunter alle Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen. Zum Bauerwartungsland zählen also alle Grundstückflächen, die noch zukünftig als Bauland erschlossen werden sollen. Da es beim Bauerwartungsland jedoch noch an einer Erschließung durch die jeweilige Gemeinde mangelt, dürfen Erwerber dieses Land nicht sofort nach dem Erwerb mit einem Gebäude versehen. Allerdings müssen auch konkrete Tatsachen vorliegen, die die Fläche zu Bauerwartungsland machen. Es darf also von Anfang an nicht die Möglichkeit der Bebaubarkeit ausgeschlossen sein.
Mangels der fehlenden Entschließung lässt sich Bauerwartungsland zu deutlich günstigeren Preisen erwerben als Flächen, die bereits als festes Bauland festgelegt wurden. So können Käufer in der Praxis eine Menge Geld sparen. Allerdings ist Bauerwartungsland aber auch teurer als reine Ackerflächen, für die noch gar Erschließung in Zukunft geplant ist. Diese werden ausschließlich für die Bewirtschaftung durch den Anbau von Getreide, Gemüse und anderen Gütern genutzt. Viehwirtschaft ist auf solchen Flächen nur dann möglich, wenn Bauten wie Ställe für die Tiere entfallen. Wenn Käufer also ein Grundstück erwerben möchten, das bei der Nutzung über die Bewirtschaftung des Bodens hinausgehen soll, gleichzeitig aber die finanziellen Mittel für Bauland nicht zur Verfügung stehen, dann ist Bauerwartungsland eine gute Alternative zu festem Bauland.
Die Erschließung der Flächen durch Städte und Gemeinden meint in diesem Zusammenhang, dass das Grundstück an örtliche Versorgungsnetz angebunden werden soll. Dazu gehört nicht nur die Zuleitung von Frischwasser und die Ableitung von Abwasser in den Kanal, sondern auch die Anbindung an Strom, Telefon und Internet, um ein zivilisiertes Wohnen auf dem Grundstück zu ermöglichen. Die Erschließung ist natürlich ebenfalls mit Kosten verbunden, die von Faktoren wie der Grundstücksgröße, aber auch der Entfernung zur Anschlussstelle für die Versorgung abhängig sind. Hier müssen Käufer also zusätzliche Kosten einplanen.
Die Besonderheit von Bauerwartungsland liegt in der Eigenschaft, dass es nicht sofort nach dem Kauf bebaut werden darf. Wenn Käufer also auf der Suche nach einem Grundstück sind, das kurz nach dem Kauf mit einem Gebäude versehen werden soll, dann ist bereits erschlossenes Bauland die bessere Wahl.
Viele Bauherren sind speziell auf der Suche nach Bauerwartungsland, um den Kauf in Zeiten von teuren Grundstückspreisen so günstig wie möglich zu gestalten. Dabei wird von den Käufern jedoch eine Spekulation betrieben, da sich nicht absehen lässt, wann Bauerwartungsland als Bauland zur Verfügung steht. So können Bauprojekte wesentlich verzögert werden, die spekulative Investments am Ende finanziell kompensieren.
Am Ende ist es immer von der Gemeinde abhängig, ob Bauerwartungsland tatsächlich zu festem Bauland erklärt wird. Dabei müssen die Gemeinde oder der Bauherr einen Bebauungsplan für die Bebauung entwerfen. Ebenso muss die Fläche einem Ortsteil angehören. Die Bebauung ist also von vielen Faktoren abhängig und der Bauherr hat somit keine Garantie, dass eine tatsächliche Bebaubarkeit möglich wird.
Trotz der fehlenden Garantie für die zukünftige Bebaubarkeit und die Umwandlung des Bauerwartungslandes in Bauland, müssen Käufer dennoch beim Kauf mit Steuern rechnen. Dabei fällt eine Steuer für den Grunderwerb an, aber auch eine jährliche Grundsteuer für den reinen Besitz des Bauerwartungslandes. Hierbei müssen Erwerber sogar mit dem teureren Hebesatz B für Grundstücke rechnen.
Bauerwartungsland kann sich für alle Bauherren lohnen, die keine kurzfristige Bebauung des erworbenen Grundstücks planen und auf die Freigabe durch die Gemeinde spekulieren. Dabei können beim Kauf echte Schnäppchen gemacht werden, da Bauerwartungsland günstiger ist als bereits erschlossenes Bauland. Zu beachten sind aber die zusätzlichen Kosten, die sowohl durch den benötigten Anschluss an die Wasser- und Energieversorgung entstehen, aber auch durch die Steuern, die bereits ab dem Kaufzeitpunkt fällig werden.