Bauherrenversicherungen

Jeder Bauherr wünscht sich einen reibungslosen Ablauf bei der Errichtung eines Gebäudes. Doch Schäden sind während des Bauprozesses zukünftig nicht planbar, so dass es sich lohnen kann, auf den Schutz einer Versicherung zu vertrauen, die speziell auf die Bedürfnisse des Bauherrn zugeschnitten ist. Dabei gibt es nicht nur eine spezielle Bauherrenversicherung, die während des Bauprozesses alles abdeckt. Vielmehr erstrecken sich verschiedene Policen auf die Absicherung in Bereichen wie Haftpflicht, Bauleistung, Feuerrohbau, Wohngebäude und Bauhelfer.

Welchen Schutz umfasst die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Dem Bauherren obliegt die Bauherrenhaftpflicht, er ist also generell für alle Schäden und Unfälle verantwortlich, die auf der Baustelle entstehen. Dabei haftet er auch für das Handeln für Sub- oder Werkunternehmer, wenn sie von ihm nicht sorgsam ausgewählt wurden. Sie sind dabei rechtlich als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen zu sehen, sodass ihre Handlungen dem Bauherren aufgrund seiner übergeordneten Rechtsstellung zugerechnet werden. Da der Bauherr hier für einen weiten Haftungshorizont einzustehen hat, gibt es die Möglichkeit entstehende Schäden im Rahmen des Bauprojektes durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzusichern. Wird der Bauherr von Dritten in Anspruch genommen, bietet die Versicherung einen ausreichenden Schutz, sofern ein innerer Zusammenhang zur Bautätigkeit gegeben ist.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich also auf baustellentypische Haftungsrisiken, wie Schäden durch ein umstürzendes Gerüst oder Schäden, die beim unbefugten Betreten der Baustelle durch Kinder entstehen. Durch die Vielzahl an möglichen Schäden, die auf einer Baustelle entstehen können, ist es ratsam eine Bauherrenhaftpflichtversicherung noch vor Beginn der Bauphase abzuschließen. Der Schutz der Versicherung erstreckt sich in der Regel bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Die Beiträge für die Versicherung richten sich dabei nach der Bau- und Deckungssumme.

Bauleistungsversicherung: der Schutz vor Fremdeinwirkungen auf der Baustelle

Während die Bauherrenhaftpflichtversicherung den Bauherren gegen baustellenspezifischen Gefahren auf der Baustelle absichert, bietet die Bauleistungsversicherung einen Schutz gegen Fremdeinwirkungen. Dazu gehören beispielsweise Vandalismus- und Unwetterschäden. Der Schutz der Bauleistung umfasst aber auch Schäden an der errichteten Bausubstanz, die durch unsachgemäßes Handeln einzelner Bauarbeiter entstehen. Darüber hinaus werden neben Bauwerk, auch einzelne Bauteile und -stoffe geschützt, die noch nicht verbaut wurden und sich noch im Lagerungszustand befinden.

Bauleistungsversicherungen sind oft zeitlich auf ein bis zwei Jahre beschränkt, sodass die Versicherungsverträge nach Ablauf neu verhandelt werden müssen, falls das Bauprojekt sich weiter in die Länge zieht. Dabei steht besonders die Versicherungsprämie im Mittelpunkt, die sich nicht ausschließlich nach der Bausumme richtet, sondern auch davon abhängt, wie wahrscheinlich ein Versicherungsfall eintritt.

Feuerrohbau- Bzw. Wohngebäudeversicherung als Ergänzung zur Bauleistungsversicherung

Wenn Bauherren den Rohbau gegen einen Brand absichern möchten, dann ist die Feuerrohbauversicherung die richtige Wahl. Sie erstreckt sich ausschließlich auf den Rohbau und endet nach der Fertigstellung des Gebäudes. Ab diesem Stadium können Bauherren das errichtete Wohngebäude mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Brände schützen. Dabei gilt es zu beachten, dass nur fahrlässig entstandene Brände und die Feuerbildung durch Umwelteinwirkung erfasst werden. Vorsätzliche Brandlegungen werden nicht versichert und haben zudem eine strafrechtliche Relevanz.

Bauhelferversicherung: Spezielle Versicherung zum Schutz von ErfĂĽllungs- und Verrichtungsgehilfen

Kommen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen aufgrund ihrer Tätigkeit am Bau zu Schaden, dann greift die Bauhelferversicherung. Dabei ist sowohl die Zahlung eines Schadenersatzes, als auch eines Rentengeldes möglich, wenn der Bauarbeiter dauerhaft arbeitsunfähig wird. Hierbei ist zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Versicherung zu unterscheiden.

Unabhängig, ob jemand beim Bau entgeltlich oder unentgeltlich tätig wird, ist diese Person nach deutschem Recht durch die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Ebenso spielt es dabei keine Rolle, ob der Bauhelfer eine einmalige Leistung auf dem Bau erbringt oder mehrfach tätig wird. Auch die Hilfe von Nachbarn, Freunden oder Verwandten sind davon betroffen, von Letzteren sind lediglich reine Gefälligkeitsleistungen im innerfamiliären Bereich ausgenommen. Dabei muss der Bauherr die Hilfspersonen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden und entsprechende Beiträge zahlen, die sich nach Dauer und Umfang der Tätigkeit richten. Auch bei unterbliebener Anmeldung genießt der Helfer bei Unfällen einen Versicherungsschutz. Allerdings muss der Bauherr hierbei mit einem Bußgeld rechnen, wenn die rechtzeitige Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft pflichtwidrig unterlassen wird.

Zusätzlich können Bauherren auch eine private Bauhelferversicherung, die auf freiwilliger Basis erfolgt. Dabei ist auch eine Aufstockung des von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgezahlten Geldbetrags möglich. Auch zusätzliche Leistungen, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen, wie etwa kosmetische Operationen, können mit einer privaten Bauhelferversicherung abgedeckt werden. Dabei ist auch eine Eigenabsicherung des Bauherrn und seines Lebenspartners möglich, die von der gesetzlichen Bauhelferversicherung nicht erfasst wird.


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