Bauvoranfrage

Eine Bauvoranfrage ermöglicht Bauherren die Überprüfung, ob für ein Bauprojekt grundsätzlich eine Genehmigung in Betracht kommt. Deshalb wird eine Bauanfrage stets vor dem eigentlichen Bauantrag gestellt und bietet für den Bauherrn im Falle einer Absage Kostenersparnisse. Deshalb ist in der Praxis die Einreichung einer Bauvoranfrage besonders ratsam, wenn noch unklar ist, ob ein Bauantrag Aussicht auf Erfolg hat.

Was wird genau unter einer Bauvoranfrage verstanden?

Die Bauvoranfrage bietet die rechtssichere Klärung vor Beginn der eigentlichen Bauplanung, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Hier steht also die Genehmigungsfähigkeit und nicht die Grundstücksbebauung an sich im Vordergrund.

Bauherren können die Anfrage vor dem Bauantrag stellen und müssen nicht wie beim Bauantrag detaillierte Planungs- und Genehmigungsunterlagen bei der Baubehörde einreichen. Im Falle einer Absage können Bauherren von einer Zeit- und Kostenersparnis profitieren, da viele Unterlagen nicht mühevoll beschafft werden müssen, obwohl von vornherein keine Aussicht auf eine Genehmigung besteht. Ebenso werden Bauvoranfragen von den Ämtern zügiger bearbeitet, als Bauanträge, da der Umfang bei der Prüfung geringer ist. Bauherren erhalten also zügiger eine Antwort, ob eine spätere Zusage grundsätzlich möglich ist und können so die Bauplanung besser gestalten.

Die Bauanfrage klärt also in einem ersten Schritt, ob eine bauliche Nutzung am ausgewählten Standort grundsätzlich in Betracht kommt oder per se ausgeschlossen ist. Die Entscheidungshoheit liegt bei der lokalen Baubehörde, die die eingereichten Unterlagen mit dem öffentlichen Baurecht abgleicht. So hat der Bauherr eine gewisse Sicherheit und muss nicht sehr viel Geld in die Hand nehmen, um am Ende feststellen zu müssen, dass sein Bauvorhaben grundsätzlich nicht realisiert werden kann.

Darüber hinaus verhindert eine Bauvoranfrage auch spätere rechtliche Streitigkeiten mit den Behörden, wenn ein Bauantrag plötzlich abgelehnt wird. Bauherren erhalten zudem eine gewisse Sicherheit und können die Kosten für das Bauvorhaben besser kalkulieren und abschätzen.

Wie läuft die Bauanfrage in der Praxis ab?

Bei der Bauanfrage handelt es ich um ein rechtlich festgelegtes Genehmigungsverfahren, das in mehreren Phasen abläuft. Wie beim Bauantrag müssen Bauherren alle notwendigen Unterlagen einreichen, die anschließend von der Baubehörde geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bauherr dann den Genehmigungsbescheid, auch Bauvorbescheid genannt.

Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den einzelnen Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer. Gängig ist dabei die Einreichung des Lageplans, eines Auszugs aus der Flurkarte, sowie eine Baubeschreibung, die auch eine Zeichnung des Bauvorhabens enthält.

Weder der Bauvorbescheid, noch die Bauanfrage sind mit der späteren Baugenehmigung gleichzusetzen. Reicht der Bauherr beispielsweise später beim Bauantrag Unterlagen ein, die von den Aussagen der Bauvoranfrage abweichen, kann der Antrag auf eine Baugenehmigung ebenfalls von der Baubehörde versagt werden. Eine genaue Formulierung der Bauanfrage ist deshalb besonders wichtig, damit es beim Bauantrag später nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Gehen Sie deshalb bei der Einreichung der Bauanfrage besonders sorgfältig vor, denn mit dem Vorbescheid erhalten Sie noch nicht die Genehmigung, dass auch tatsächlich in Zukunft gebaut werden darf. Je genauer Sie die Bauanfrage formulieren, desto klarer kann die Baubehörde ihre Entscheidung treffen, ob die Genehmigung für den Bau später erteilt werden kann oder vom Bauamt versagt wird.

Mit welchen Kosten müssen Bauherren bei der Bauanfrage rechnen?

Natürlich ist die Bauanfrage nicht kostenlos, aber in der Regel dennoch deutlich preisgünstiger als ein Bauantrag. Die Kosten richten sich dabei nach dem Prüfungsumfang und dem Umfang des Bauvorhabens. Werden involvierte Architekten oder Ingenieure bereits bei der Bauanfrage tätig, können auch hier zusätzliche Kosten für ihre Dienstleistung entstehen.

Die Kostenstruktur für Bauvoranfragen ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, sodass die Kosten insgesamt ortsabhängig variieren können. Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass die Bauvoranfrage günstiger als ein Bauantrag ist. Ob eine Notwendigkeit für das Hinzuziehen eines Architekten bei der Bauvoranfrage besteht, kann Ihnen die zuständige Baubehörde mitteilen.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit bei einer Bauvoranfrage?

Auch die Bearbeitungszeit bei einer Bauvoranfrage kann in der Praxis unterschiedlich ausfallen, zumal die Baubehörden verschieden stark ausgelastet sind. Während in städtischen Ballungszentren viele Anfragen eingehen, kann es in ländlichen Gemeinden bearbeitungszeitlich schneller zugehen. Deshalb kann es schon vorkommen, dass Bauherren eine Wartezeit von bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen müssen. Erhalten Bauherren nach der Prüfungszeit einen Bauvorbescheid, gilt es zu beachten, dass dieser auch nicht dauerhaft Gültigkeit besitzt. In vielen Bundesländern ist die Gültigkeit des Bauvorbescheids auf drei Jahre begrenzt, wobei ein Antrag auf eine Verlängerung vom Bauherrn gestellt werden kann.