Energieausweis

Der Inhalt eines Energieausweises gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Ähnlich wie beim Typenschein für Fahrzeuge, erfahren Interessenten durch den Energieausweis wichtige Kennwerte eines Gebäudes, wie etwa die Höhe der erwarteten Heizenergie. Auf diese Weise lassen sich Energiekosten vor dem Kauf oder der Miete eines Hauses kalkulieren. Bei der Berechnung der einzelnen Werte gibt es in den verschiedenen Bundesländern Unterschiede. Besonders wichtig ist die Energiekennzahl, die Auskunft über den spezifischen Heizwärmebedarf eines Gebäudes gibt und somit in jedem Energieausweis enthalten sein muss. In den neueren Energieausweisen, die seit 2012 ausgestellt wurden, ist auch der Gesamtenergieeffizienzfaktor aufgeführt. Damit wird Interessenten ein Vergleichswert mit einem Referenzgebäude an die Hand gelegt. Die Ausstellung eines Energieausweises muss stets durch eine qualifizierte und befugte Person erfolgen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Energieverbrauchs- und einem Energiebedarfsausweis?

Die energetische Bewertung eines Gebäudes kann sowohl durch einen Energiebedarfsausweis als auch durch einen Energieverbrauchsausweis erfolgen. Beide Ausweise haben jedoch inhaltliche Unterschiede und sollten deshalb begrifflich nicht synonym verwendet werden.

1. Energieverbrauchsausweis

Die Bescheinigung bezüglich des Energieverbrauchs für ein Gebäude erfolgt durch den Energieverbrauchsausweis. Der Besitz eines solchen Ausweises ist seit Mitte 2014 für jeden Eigentümer gesetzlich vorgeschrieben, wenn er das Objekt verkaufen oder vermieten möchte. Im Gegensatz zum Energiebedarfsausweis ist die Ausstellung hierbei nicht nur schneller, sondern auch mit geringeren Kosten verbunden. Die Ausstellung eines Energieverbrauchsausweises ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Zum einen muss das Gebäude bereits bestehen, zum anderen muss es über mindestens fünf Wohnungen verfügen. Liegt die zweite Voraussetzung nicht vor, ist die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung notwendig. Bei Fehlen beider Voraussetzungen, ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises notwendig. Liegen die Voraussetzungen vor, ist die zusätzliche Anforderung eines Energiebedarfsausweises optional durch den Eigentümer möglich.

2. Energiebedarfsausweis

Soll der Energiebedarf eines Gebäudes bescheinigt werden, erfolgt dies in der Praxis durch den Energiebedarfsausweis. Die Notwendigkeit ergibt sich für alle neu errichteten Gebäude, aber auch für bestimmte Altbauten. Alle Hauseigentümer können zudem freiwillig einen Energiebedarfsausweis zusätzlich zum Energieverbrauchsausweis anfordern. Im Gegensatz zum Energieverbrauchsausweis sind hierbei die Kosten für die Erstellung höher. Allerdings können Eigentümer auch von einer zuverlässigeren Ermittlung der Energieeffizienz profitieren.

Wer benötigt einen Ausweis?

Grundsätzlich ist die Ausstellung für alle Hauseigentümer notwendig, die das Gebäude verkaufen oder vermieten möchten. Weiterhin kann sich die Notwendigkeit der Ausstellung auch bei Sanierungen des Gebäudes ergeben. So wird der Ausweis benötigt, wenn die Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Hauses im Rahmen der Sanierung erfolgen soll. In solchen Fällen besteht gesetzlich eine Energiebedarfsausweispflicht. Im Übrigen richtet sich die Ausstellungsart nach Faktoren wie der Bauart, der Baugröße, dem Baujahr und energetischen Qualität eines Gebäudes.

Mit welchen Kosten müssen Hauseigentümer für die Ausstellung rechnen?

Entwickelt wurde das Konzept für den Energieausweis bzw. Energiepass von der Deutschen Energie-Agentur (DENA), die sich auch mit der Ermittlung der Kosten für die Ausstellung befasst hat. Für einen verbrauchsorientierten Ausweis liegen die Kosten zwischen 50 und 100 Euro. Wird zusätzlich eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes durch einen Energieberater durchgeführt, können die Kosten auch 300 Euro und mehr betragen. Eine preisgünstige Alternative sind online bestellte Energieausweise, die auch die auch die notwendigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.

Wer darf einen Ausweis ausstellen?

Nicht jeder ist zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt, vielmehr setzt die EnEV eine Berufsqualifikation in einer baunahen Ausbildung voraus. Demnach sind für die Ausstellung zum Beispiel Architekten, Ingenieure, aber auch qualifizierte Handwerker und Techniker geeignet. Darüber hinaus müssen die Aussteller eine Berufsfortbildung im Sektor des energiesparenden Bauens vorweisen können. Energieberater kommen also beruflich aus dem Baugewerbe und haben eine zusätzliche Fortbildung, die besonders eine Beratungstätigkeit im energiesparenden Bauen beinhaltet.

Was passiert, wenn trotz Verpflichtung kein Ausweis vorgelegt wird?

Wird trotz gesetzlicher Verpflichtung kein Energieausweis vorgelegt, kann es für Verkäufer, aber auch für Vermieter rechtliche Konsequenzen haben. Aber auch Makler, die eine entsprechende Immobilie vermitteln, müssen sich an die gesetzliche Vorgabe halten. Dazu gehört auch die Angabe des Heizwärmebedarfs und des Energieeffizienzfaktors in Inseraten für Immobilien. Liegt ein Ausweis nicht vor, ist davon auszugehen, dass die Gesamtenergieeffizienz des Hauses dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht. Zudem können Mieter und Käufer den Ausweis einklagen oder die Ausstellung selbst übernehmen, während der Verkäufer bzw. Vermieter später die Kosten ersatzweise übernehmen muss. Der rechtliche Verstoß kann zudem verwaltungsrechtlich bei einer Anzeige mit einer Gebühr von bis zu 1500 Euro geahndet werden.