Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der einfachsten Formen der Personengesellschaften im deutschen Recht und zählt zu den häufig genutzten Rechtsformen, insbesondere für kleine Unternehmen, Freiberufler oder projektbasierte Kooperationen. Sie wird durch den Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet, die gemeinsam ein Ziel verfolgen. Dieses Ziel kann sowohl wirtschaftlicher als auch privater Natur sein.
Eine GbR entsteht automatisch, sobald mehrere Personen sich zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dabei ist keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich, was die Gründung einer GbR unkompliziert und kostengünstig macht. Doch was genau zeichnet diese Rechtsform aus und in welchen Situationen ist sie besonders geeignet?
Die Gründung einer GbR ist recht unkompliziert und erfordert lediglich einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Partner festlegen, welches Ziel sie mit der Gesellschaft verfolgen. Dieser Vertrag kann formfrei, das heißt, auch mündlich geschlossen werden, obwohl es aus Beweisgründen ratsam ist, ihn schriftlich festzuhalten.
Wesentliche Inhalte eines Gesellschaftsvertrages sind:
Gesellschaftszweck: Was ist das Ziel der GbR?
Einlagen der Gesellschafter: Welche Beiträge leisten die Gesellschafter (z. B. Geld, Arbeitskraft)?
Gewinn- und Verlustverteilung: Wie werden Gewinne und Verluste aufgeteilt?
Vertretungsregelungen: Wer darf die Gesellschaft nach außen hin vertreten?
Ein wichtiger Punkt ist, dass eine GbR zwar nicht im Handelsregister eingetragen werden muss, sich jedoch bei einem Umsatz über 22.000 Euro pro Jahr beim Finanzamt anmelden muss. Zudem benötigt sie in der Regel eine Steuernummer und möglicherweise eine Gewerbeanmeldung, falls sie ein gewerbliches Ziel verfolgt.
Die GbR bietet einige attraktive Vorteile, insbesondere für kleinere Unternehmungen und Projekte:
Einfache Gründung: Der Gründungsprozess ist unkompliziert und erfordert keine formalen Hürden wie die Eintragung ins Handelsregister. Auch Kapitalvorgaben gibt es keine, was sie für Start-ups oder Projektgruppen interessant macht.
Flexible Strukturen: Da die Gründung der GbR weitgehend frei von festen Regeln ist, können die Gesellschafter ihre Gesellschaft sehr flexibel gestalten. Der Gesellschaftsvertrag kann individuell an die Bedürfnisse der Gründer angepasst werden.
Kostengünstig: Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist die Gründung und der Betrieb einer GbR kostengünstig, da keine Eintragungsgebühren für das Handelsregister oder Notarkosten anfallen.
Direkte Mitbestimmung: In einer GbR haben alle Gesellschafter in der Regel die gleichen Mitspracherechte. Dies fördert eine enge Zusammenarbeit und die direkte Beteiligung aller Gesellschafter an wichtigen Entscheidungen.
Einer der größten Nachteile der GbR liegt in der persönlichen Haftung. Die Gesellschafter haften nicht nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, sondern auch unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GbR. Das bedeutet, dass Gläubiger im Falle einer Verschuldung nicht nur auf das Vermögen der GbR zugreifen können, sondern auch auf das persönliche Vermögen der Gesellschafter.
Beispiel: Angenommen, die GbR hat Verbindlichkeiten in Höhe von 100.000 Euro, aber nur 50.000 Euro Gesellschaftsvermögen. Die verbleibenden 50.000 Euro können dann direkt von den Privatvermögen der Gesellschafter eingefordert werden. In der Praxis bedeutet dies ein hohes Risiko für die beteiligten Partner.
In der Praxis wird eine GbR oft von kleinen Unternehmen genutzt, die keine aufwändige Struktur benötigen, wie z. B. Freiberuflergemeinschaften, Projektteams oder Familienbetriebe. Da die Verwaltung und Buchhaltung weniger komplex ist als bei Kapitalgesellschaften, sind die Betriebskosten überschaubar.
Wichtige Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen, wobei jeder Gesellschafter eine gleichberechtigte Stimme hat. Dies funktioniert besonders gut in kleinen Teams, bei denen ein hohes Maß an Vertrauen und Zusammenarbeit besteht. Eine GbR kann jedoch Schwierigkeiten haben, wenn es um die Finanzierung von größeren Projekten geht, da Banken aufgrund der unbeschränkten Haftung der Gesellschafter häufig zögern, Kredite zu vergeben.
Steuerlich wird eine GbR nicht selbst als juristische Person betrachtet. Stattdessen unterliegt sie der transparenten Besteuerung, was bedeutet, dass die Einkünfte der Gesellschaft direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden. Die einzelnen Gesellschafter müssen ihre jeweiligen Gewinnanteile in ihrer privaten Steuererklärung angeben und entsprechend versteuern.
Falls die GbR gewerbliche Tätigkeiten ausübt, unterliegt sie zudem der Gewerbesteuer. Freiberufliche GbRs hingegen sind von der Gewerbesteuer befreit, solange sie ausschließlich freiberufliche Tätigkeiten ausüben.
Eine GbR ist besonders sinnvoll, wenn:
Eine schnelle und unkomplizierte Gründung gewünscht ist.
Keine hohen Haftungsrisiken bestehen oder die Gesellschafter bereit sind, dieses Risiko zu tragen.
Die Gesellschaft nur aus wenigen Personen besteht, die eng zusammenarbeiten und direkt in die Entscheidungsfindung einbezogen werden möchten.
Ein Unternehmen nur vorübergehend oder projektbezogen agieren soll.
Ein Beispiel wäre eine GbR, die von zwei Grafikdesignern gegründet wird, um gemeinsam Aufträge zu bearbeiten. Sie können sich gegenseitig unterstützen, ohne eine aufwendige Unternehmensstruktur schaffen zu müssen.
Wenn die unbeschränkte Haftung als Risiko angesehen wird, können alternative Rechtsformen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmergesellschaft (UG) in Betracht gezogen werden. Diese bieten den Vorteil der Haftungsbeschränkung, erfordern jedoch eine kompliziertere Gründung und höhere Kosten.
Auch die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) könnte für Freiberufler eine attraktive Alternative sein, da sie eine ähnliche Struktur wie die GbR bietet, aber teilweise haftungsbeschränkt ist.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine einfache und kostengünstige Rechtsform, die sich besonders für kleine Unternehmen und Projekte eignet. Sie erfordert keine formalen Gründungsschritte wie eine Eintragung ins Handelsregister und ermöglicht eine flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Ein bedeutendes Risiko liegt jedoch in der persönlichen, unbeschränkten Haftung der Gesellschafter, weshalb sie für Unternehmen mit höheren Haftungsrisiken weniger geeignet ist. Dennoch ist sie eine attraktive Option für Personen, die in kleinem Rahmen zusammenarbeiten möchten.
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