Geldwerter Vorteil

Was bedeutet Geldwerter Vorteil?

Der Begriff „Geldwerter Vorteil“ bezieht sich auf alle Sachleistungen oder Vergünstigungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält und die über den reinen Lohn oder das Gehalt hinausgehen. Diese Sachleistungen haben für den Arbeitnehmer einen monetären Wert und müssen, sofern bestimmte Freibeträge überschritten werden, versteuert werden.

Wann liegt ein Geldwerter Vorteil vor? 

Ein geldwerter Vorteil liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Leistungen gewährt, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden, aber dennoch einen finanziellen Wert für den Arbeitnehmer darstellen. Typische Beispiele hierfür sind die private Nutzung eines Dienstwagens, vergünstigte oder kostenlose Mahlzeiten in der Kantine, Rabatte auf Produkte des Arbeitgebers oder auch Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln.

Wie ist die steuerliche Behandlung

Geldwerte Vorteile sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Besteuerung erfolgt dabei in der Regel durch den Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuerabzugs. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Ausnahmen, die für bestimmte Sachleistungen gelten. So können beispielsweise Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat (Stand: 2024) steuerfrei gewährt werden. Diese Freigrenze gilt für kleine Geschenke oder Gutscheine, nicht jedoch für regelmäßig gewährte Vorteile wie den Dienstwagen.

Bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens muss der geldwerte Vorteil durch den Arbeitnehmer versteuert werden. Die Berechnung erfolgt entweder pauschal mit der sogenannten 1%-Regelung oder durch ein Fahrtenbuch, das den genauen Anteil der privaten Nutzung festhält.

Weitere Beispiele für Geldwerte Vorteile

  1. Jobticket: Erhält ein Arbeitnehmer ein vergünstigtes oder kostenloses Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar, der unter Umständen versteuert werden muss, wenn keine Steuerbefreiung greift.

  2. Mitarbeiterrabatte: Unternehmen bieten oft Rabatte auf eigene Produkte an. Überschreiten diese Rabatte bestimmte Freibeträge, muss der Vorteil versteuert werden.

  3. Verpflegung: Vergünstigte oder kostenlose Mahlzeiten, etwa in der Kantine, sind ebenfalls geldwerte Vorteile. Diese werden je nach Sachlage pauschal bewertet und versteuert.

  4. Gutscheine: Erhält der Arbeitnehmer regelmäßig Gutscheine, die über die monatliche Freigrenze hinausgehen, entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

Zusammenfassung

Der geldwerte Vorteil ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und der Lohnbesteuerung. Für Arbeitnehmer bieten diese Leistungen attraktive Zusatzvergünstigungen, die jedoch steuerliche Implikationen haben können. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, um rechtssicher und effizient Zusatzleistungen anbieten zu können. Die genaue Kenntnis der Besteuerungsvorschriften und die regelmäßige Überprüfung der Freibeträge sind unerlässlich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Haben Sie Fragen? Die Experten von Finanzierung.com beraten Sie gern in allen Fragen Ihrer Finanzierungsmöglichkeiten! 

 


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