Mit der Grundflächenzahl (kurz: GRZ) wird derjenige Teil eines Baugrundstücks angegeben, für den die Erlaubnis für eine Überbauung besteht. Damit erfahren Bauherren, welche Fläche sie ausnutzen können, um auf einer Grundstücksfläche ein Gebäude errichten zu können.
Möchte der Eigentümer ein Gebäude auf einem Grundstück errichten, kann er mit einer speziellen Formel die zulässige Grundfläche berechnen. Sie gibt an, welches Ausmaß ein Gebäude besitzen darf. Dabei wird die Größe des Grundstücks mit der Grundflächenzahl multipliziert. Die zulässige Grundfläche findet sich im Ergebnis dieser Formel wieder.
Bei der Grundfläche handelt es sich um einen absoluten Wert. Dem gegenüber steht die Grundflächenzahl, die in Form eines relativen Wertes den Flächenanteil eines Baugrundstücks angibt. Wer also die zulässige Grundfläche berechnen möchte, muss zunächst die korrekte Grundflächenzahl ermitteln. Dabei gilt es zu beachten, dass der Gesetzgeber gemäß § 19 der Verordnung über die bauliche Nutzung (BauNVO) auch Garagen, Stellplätze und die dazugehörigen Zufahrten zur Grundfläche zählt. Diese müssen also bei der Bebauung mit einkalkuliert werden.
Geregelt wird die Grundflächenzahl in der Baunutzungsverordnung und hat eine wichtige Bedeutung für die bauliche Nutzung. Darüber hinaus ist sie ein Bestandteil des Bauplanungsrechts, sowie des öffentlichen Baurechts in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel des Bauplanungsrechts ist die genaue Definition der städtebaulichen Nutzung eines Gebiets. Aber auch wichtige Standards werden durch dieses baurechtliche Gesetz festgelegt. Die Grundflächenzahl besitzt zudem eine ökologische Bedeutung, da sie dafür mitverantwortlich ist, dass durch den Gebäudebau das Landschaftsbild nicht übermäßig gestört wird. Zwar sieht der Gesetzgeber den Haus- und Wohnungsbau als wichtigen Teil der Städteentwicklung an, dabei soll aber ein Ausgleich stattfinden, um Ballungsgebiete und ein Überwohnen zu verhindern.
Neben der Art der Bebauung spielt die GRZ eine wichtige Rolle, wenn es um die Bewertung und Nutzbarkeit von Liegenschaften geht. Damit wird derjenige Teil einer bebauungsfähigen Gesamtfläche angegeben, der sich tatsächlich überbauen lässt. Mit „Überbauen“ wird die Errichtung eines Gebäudes über der Erdbodenfläche definiert und nicht etwa die Erhöhung eines Stockwerks eines bereits bestehenden Gebäudes. Angegeben wird die Grundflächenzahl als Dezimalzahl. Beträgt der Wert der GRZ beispielsweise 0,4, dann bedeutet es, dass eine Fläche von 40 Prozent des gesamten Grundstücks bebaut oder versiegelt werden darf. Grundsätzlich darf dabei ein Wert von 0,8 nicht überschritten werden. Damit sind also 80 Prozent einer Gesamtfläche gemeint. Von dieser Regelung darf ausnahmsweise abgewichen werden, wenn zu erwarten ist, dass keine negativen Auswirkungen auf die Funktion des natürlichen Bodens entstehen.
Durch die Landesbauordnung (LBO) wird ein Flächenanteil von 0,3 eines Baugrundstücks angegeben. Während die gesamte Fläche eine Größe von 500 Quadratmetern besitzt, beträgt der Teil der sich darauf befindlichen baulichen Anlagen rund 130 Quadratmeter. Diese Anzahl macht prozentual 26 Prozent der gesamten Fläche aus. Drückt man den Wert als Dezimalzahl aus, ergeben sich 0,26. Somit kann im Ergebnis festgehalten werden, dass die Grundflächenzahl hier eingehalten wurde und es keine Beanstandungen bezüglich der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück gibt.
Die Grundflächenzahl ist besonders für Eigentümer von Grundstücken wichtig. Dies gilt sowohl für den Verkauf einer Liegenschaft, als auch für den Verkauf von Immobilien. Grund dafür ist, dass sich mit zunehmender Höhe der Zahl mehr auf dem Grundstück erbaut werden kann. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf den Verkaufspreis, der höher ausfällt, wenn ein entsprechend hohe GRZ vorhanden ist. Die Grundflächenzahl spielt zudem beim Bau von Bungalows eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um eingeschossige Bauten, die eine größere Baufläche benötigen als mehrstöckige Gebäude.
Werden Garagen, Stellplätze und sowie Zufahrten in die Gesamtfläche mit einbezogen, kann diese um bis zu 50 Prozent in der Regel überschritten werden. Wichtig ist allerdings, dass der Gesamtwert von 0,8 nicht überschritten wird.
Die Grundflächenzahl spielt bei der baulichen Nutzung eine wichtige Rolle und darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Damit soll das äußere Erscheinungsbild der Städte durch Überbauung nicht zu sehr beansprucht werden. Darüber hinaus ist die GRZ eine wichtige Kennzahl, wenn es um die Bewertung und den Verkauf von Immobilien geht. Mit einer höheren Grundflächenzahl lassen sich in der Regel auch höhere Verkaufspreise erzielen. Käufer von Grundstücken sollten darauf besonders achten, wenn die Errichtung von eingeschossigen Bungalows beabsichtigt ist.