Architekten und Ingenieure sind in der Regel Freiberufler, genauso wie Rechtsanwälte, Notare oder Ärzte. Für die Vergütung existieren Normen, die die Festlegung des Honorars dieser Berufsgruppe regeln. In diesem Fall handelt es sich um die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die ein leistungsgerechtes Honorar sicherstellt.
In der Praxis ist es vielerorts falsch verbreitet, dass die Höhe des Honorars abhängig von der Baumsumme ist oder gar zwischen den Parteien frei verhandelt werden kann. Ein Bauherr, der ein Grundstück erworben hat und nun Kontakt zu einem Architekten für die Planung aufnehmen möchte, kann also keinen Vertrag zu guten Konditionen aushandeln, da die Regelungen für die Vergütung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fest verankert sind. Nicht nur für Architekten gilt die Verordnung, ebenso findet sie auch Anwendung auf die im Bauwesen tätigen Fachrichtungen wie Bauingenieure und ähnliche Berufe.
Weiterhin kann ausgeschlossen werden, dass die Parteien fest vereinbaren müssen, dass die Abrechnung nach der Honorarordnung erfolgen soll. Vielmehr werden Personen dieses Berufskreises fest dazu verpflichtet, sich an die Verordnung zu halten und keine Abweichungen bei Vertragsanbahnungen zuzulassen. Beim Zustandekommen eines Vertrages ist jeweils die aktuelle Honorarordnung gültig. Spätere Gesetzesänderungen haben keinen Einfluss auf den Inhalt des Vertrages. Bei dem Vertrag zwischen dem Bauherrn und Architekten handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Es gibt nur wenige Fälle, bei denen von den Grundsätzen der HOAI abgewichen werden kann. Besonders die Mindest- und Höchstsätze müssen bei Honorarvereinbarungen beachtet werden, ebenso lassen sich die Honorare gerichtlich einklagen.
Durch die Verordnung wird die gesamte Bauphase in neun verschiedene Teilabschnitte eingeteilt. Das Gesamthonorar wird dabei ebenfalls prozentual unterteilt und richtet sich nach den Abschnitten der jeweiligen Leistungsphasen im Bauprozess.
Rund zwei Prozent des gesamten Honorars fließen in die Grundlagenermittlung durch den Architekten oder Ingenieur. Damit werden die Rahmenbedingungen von einem Bauprojekt ausgearbeitet und erste Schritte des Bauprozesses gesetzt. Abhängig von der Größe und dem Umfang des Bauprojektes wird dann entschieden, ob auch Fachingenieure einbezogen werden müssen.
In einem zweiten Schritt werden durch den Architekten Skizzen und Zeichnungen erstellt, die sich nach den Vorgaben des Bauherrn richten. Ebenso wird in dieser Leistungsphase festgestellt, ob das Projekt baurechtlich umgesetzt werden kann und wie hoch die Baukosten insgesamt ungefähr ausfallen werden. Dazu werden Vergleichswerte vom Architekten herangezogen.
Rund 15 Prozent der gesamten Honorarforderung werden für die Entwurfsplanung und Berechnung der Kosten veranschlagt. In der dritten Leistungsphase werden die Anfertigungen detailreicher und auch in verschiedenen Winkeln dargestellt, damit sich der Bauherr ein besseres Bild machen kann. Auch die Kosten werden hier noch einmal genauer kalkuliert.
In der vierten Leistungsphase findet die Genehmigungsplanung statt. Zielsetzung ist der Erhalt der Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde, um mit dem Bauvorhaben rechtlich loslegen zu dürfen. Dazu müssen vom Architekten alle notwendigen Unterlagen bei der entsprechenden Behörde vollständig eingereicht werden.
Zur fünften Leistungsphase zählt die Erstellung von Werkplänen, die für mehr Übersichtlichkeit bei der Planungsausführung sorgen. Durch Tragwerkpläne lässt sich das Bauvorhaben realisieren. Einen Anteil von 25 Prozent vom Gesamthonorar bildet diese Leistungsphase.
Mithilfe von Ausführungsplänen werden anschließend Massenberechnungen durchgeführt, aber auch Beschreibungen der Leistungen ausgearbeitet. Diese lassen sich nach unterschiedlichen Gewerken wie Maurern oder Dachdeckern einteilen. Hier beginnt auch die Ausschreibung an die verschiedenen Unternehmen, die für das Bauprojekt herangezogen werden.
In einem siebten Schritt erfolgt die Überprüfung der Unternehmensangebote, die eingeholt wurden. Nach der Überprüfung werden die Aufträge an die verschiedenen Unternehmen vergeben.
Mit einem Anteil von 32 Prozent zählt die achte Leistungsphase zu dem größten und wichtigsten Honoraranteil. Dabei wird sich auf die Überwachung des Objektes und das Voranschreiten des Baus konzertiert. In dieser Phase werden auch Eingangsrechnungen geprüft und die Kosten detailliert zusammengefasst, um eine genaue Prognose für den Umfang der Gesamtkosten aufstellen zu können.
In der abschließenden neunten Phase werden alle Zeichnungen und Abnahmen durch den Architekten zusammengestellt. Dies gilt auch für Gutachten, Rechnungen und Sicherheitsleistungen. Nach der Zusammenstellung erfolgt die Übergabe an den Bauherrn.