Im Vergleich zu privaten Anlegern handelt es sich bei institutionellen Investoren, um Teilnehmer am Kapitalmarkt, die eine gewisse Größe erreicht haben und über einen Geschäftsbetrieb verfügen.
Gesamt betrachtet bilden private Anleger einen kleinen Anteil an der Summe der Gesamtinvestoren, die am Kapitalmarkt beteiligt sind. Dominiert wird die Anzahl von institutionellen Investoren, die einen wesentlichen Einfluss auf das Geschehen und die Entwicklung des Marktes haben. Institutionelle Investoren treten als juristische Personen in verschiedenen Rechtsformen auf und besitzen eine Genehmigung für die Anlage von Finanzprodukten.
Zu institutionellen Investoren zählen nicht nur die klassischen Kreditinstitute, sondern auch Versicherungsgesellschaften, Gesellschaften, die Investmentvermögen und Kapital verwalten, aber auch sonstige Unternehmen. Des Weiteren gehören dazu Versorgungswerke, Pensionskassen und öffentliche Zusatzversorgungsanstalten, aber auch soziale Versicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung, sowie einzelne gesetzliche Krankenkassen. Auch Kirchen, Vereine, gegründete Stiftungen und Vermögensverwaltungen, wie zum Beispiel Family-Offices werden zu den institutionellen Investoren gezählt. Zum Schluss sind noch staatliche Institutionen wie Kommunen, aber auch internationale Organisationen und supranationale Einrichtungen wie die Europäische Zentralbank oder die Weltbank zu nennen, die ebenfalls nicht als Privatanleger auftreten.
Anders als private Anleger verwalten institutionelle Anleger nicht nur eigenes Kapital, sondern kümmern sich auch um Investitionen von fremdem Vermögen. Die Unterscheidung zwischen beiden Sektoren ist besonders ist für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter wichtig. Während private Kleinanleger in der Regel nur mit wirtschaftlichen geringen Summen am Kapitalmarkt investieren, tätigen institutionelle Anleger größere Investitionen, sodass hier die Verlustrisiken und Gewinnchancen deutlich höher sind. Im Vordergrund steht dabei das wirtschaftliche Interesse von Vereinigungen oder Organisationen, für die institutionelle Anleger tätig werden. Darüber hinaus haben institutionelle Anleger in der Regel Zugang zu allen Kapitalmärkten und Finanzinstrumenten. Dies verleiht ihnen einen größeren Aktionsspielraum bei der Vornahme der Investitionen. Sie unterliegen ferner nur wenigen Anlagebeschränkungen, allerdings ist auch der Anlegerschutz stark begrenzt, da die Institutionen professionell agieren und Risiken besser abschätzen können als Privatanleger. Ein besonderer Unterschied liegt in der Anlageberatung. Hier müssen private Anleger von Finanzanbietern umfassend beraten werden und eine lückenlose Dokumentation der Gespräche muss dabei erfolgen, die als Beweis im Rechtsverkehr dient.
Ein nicht unerheblicher Teil der institutionellen Anleger bedient sich Kapitalverwaltungsgesellschaften, die sich um das Management von Risiken kümmern. Darüber hinaus haben die Institutionen Einfluss auf die Anlagepolitik, sowie die Struktur bezüglich der Gebühren ihrer speziellen Fonds. Die Pflichten der Anbieter beim Absatz der Fondsvermögen wird für Alternative Investmentfonds (AIF) vom Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt. Dabei findet eine Differenzierung in drei verschiedene Anlegergruppen statt. Eingeteilt wird dabei in private, professionelle und semiprofessionelle Anleger.
Institutionelle Anleger gelten als professionelle Anleger, denn sie haben nicht nur fundierte Kenntnisse in der Finanzbranche, mehr Wirtschaftserfahrung als private Anleger, sondern auch eine besondere Kompetenz bei finanziellen Entscheidungsprozessen. Private Anleger können als professionell eingestuft werden, sofern sie in der Finanzbranche gearbeitet haben und über ein Vermögen von mehr als 500.000 Euro verfügen. Semiprofessionelle Anleger zeichnen sich durch den Erwerb von Fondsanteilen von mindestens 10 Millionen Euro aus oder wahlweise durch eine Fondsanlage über 200.000 Euro. Alternativ ist auch das Unterschreiben einer Erklärung möglich, dass sich die Anleger über entstehende Risiken bei den Investments im Klaren sind.
Private und institutionelle Kapitalanleger haben meist das gleiche Wirtschaftsziel: Sie möchten ihr Vermögen erhalten und langfristig eine angemessene Rendite erwirtschaften. Das Risiko soll dabei stets überschaubar und kalkulierbar bleiben. Institutionelle Kapitalanleger haben dank dem größeren Anlagevolumen eine breitere Streuungsmöglichkeit, sodass sie besser diversifiziert anlegen können als private Anleger. Während private Anleger von Banken oder Vermögensverwaltern meist nur standardisierte Angebote bei Investments erhalten, können sich institutionelle Kapitalanleger individuelle Lösungen erstellen lassen. Aufgrund des größeren Handelsvolumens werden Sie auch von Kreditinstituten in der Regel bevorzugt und können von besseren Konditionen bei Spezialfonds profitieren.
Durch die Handelsaktivitäten von institutionellen Investoren wird nicht nur der Kursverlauf von Wertpapieren beeinflusst, ebenso wirkt sich die Aktivität auf das Preisniveau von Sachwerten aus. Mangels entsprechenden Anlagevolumens können private Anleger nicht von den Anlagestrategien großer Investoren partizipieren. Bei Fehlentscheidungen von Investoren, können sie zudem nicht immer profitieren, wenn sie versuchen, institutionelle Investorenentscheidungen nachzuvollziehen. Häufig nutzen institutionelle Anleger Publikumsfonds. Diese wurden ursprünglich für die breite, private Masse konzipiert. Institutionelle Investoren können dabei die umfangreichen Regulierungen nutzen, wenn sie bei diesen Fonds als Großanleger bei den Investitionen auftreten.