Kapitalgesellschaft

Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine Handelsgesellschaft, die haftungsbeschränkt ist. Hierbei steht die Kapitalanlage der einzelnen Gesellschafter im Vordergrund.

Was versteht man unter einer Kapitalgesellschaft?

Bei der Gründung einer Firma können Unternehmen zwischen unterschiedlichen Rechtsformen wählen. Darunter fallen Einzelunternehmen, aber auch Gesellschaftsformen wie Kapital- und die Personengesellschaften. Die Gesellschaftsformen haben eines gemeinsam: Die Bildung erfolgt durch den Zusammenschluss mehrerer Personen. Diese haben einen gemeinsamen Unternehmenszweck, den sie realisieren möchten. Kennzeichnend für die Kapitalgesellschaft ist die Kapitalanlage der Gesellschafter, ohne die in der Regel keine Gründung möglich ist. An der Gesellschaft können sich eigene Mitarbeiter des Unternehmens beteiligen, aber auch externe Personen, die durch eigenes Fremdkapital zur Kapitalanlage des Unternehmens beitragen.

Welche wesentlichen Merkmale besitzt eine Kapitalgesellschaft?

Mehrere Merkmale kennzeichnen eine Kapitalgesellschaft, die sich wesentlich von einer Personengesellschaft unterscheiden:

Haftung

Hinsichtlich der Haftung sind die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft beschränkt, sodass im Haftungsfall nur mit dem Vermögen der Gesellschaft gehaftet werden muss. Das private Vermögen der Gesellschafter muss für die Haftung hingegen nicht herangezogen werden, was ein wesentlicher Vorteil bei der Risikoverteilung ist.

Gründung

Im Rahmen der Gründung erfordert die Kapitalgesellschaft mindestens zwei Personen, die natürlich oder juristisch sein können. Darüber hinaus ist bei der Gründung eine Kapitaleinlage erforderlich. Die notwendige Höhe der Kapitaleinlage fällt unterschiedlich bei den einzelnen Kapitalgesellschaften aus und ist von der jeweiligen Unternehmensform abhängig. So beträgt die Einlagehöhe bei einer Aktiengesellschaft beispielsweise 50.000 Euro. Bei der Gründung muss zudem ein Gesellschaftsvertrag zwischen den Beteiligten geschlossen werden, der eine notarielle Beurkundung erforderlich macht. Ebenso müssen ein Eintrag der Unternehmensform ins Handelsregister und die Benennung eines Geschäftsführers erfolgen. Sobald der Eintrag der Kapitalgesellschaft ins Handelsregister erfolgt ist, beginnt die Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter.

Buchführung

Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kapitalgesellschaften zu einer ordentlichen Buchführung, die der Öffentlichkeit ausführliche Jahresabschlüsse präsentiert. Bei dieser Publikationspflicht gibt es jedoch einige Erleichterungen für Gesellschaften, die nur eine kleine Größe aufweisen.

Besteuerung

Das geschäftliche Handeln einer Kapitalgesellschaft verpflichtet sie natürlich auch zur ordnungsgemäßen Abführung von Steuern. Zu den gängigen Abfuhrabgaben zählen die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

Rechtliche Stellung

Als selbstständige juristische Person ist die Kapitalgesellschaft Trägerin von Rechten und Pflichten. Somit kann sie unter dem Firmennamen klagen, aber auch von Dritten bei Rechts- und Pflichtverletzungen verklagt werden.

Gewinnausschüttung

Wenn die Kapitalgesellschaft Gewinne erwirtschaftet oder Verluste macht, hängt die Gewinnausschüttung von dem investierten Anteil ab. Besitzt ein Gesellschafter zum Beispiel einen Anteil von 10 Prozent an der Gesamtanlage, dann steht ihm auch ein zehnprozentiger Gewinn zu. Gewinne und Verluste werden bei der Ausschüttung miteinander verrechnet.

Welche gängigen Formen von Kapitalgesellschaften gibt es in Deutschland?

Grundsätzlich kann man bei Kapitalgesellschaften zwischen vier verschiedenen Grundtypen unterscheiden:

Aktiengesellschaft (AG)

Eine häufige Form in der Praxis ist eine Aktiengesellschaft (AG), also ein börsennotiertes Unternehmen, das ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro aufweisen muss. Dieses wird in Aktien, also einzelne Unternehmensanteile zerlegt, die dann an der Börse gehandelt werden können. Dabei gibt es Unternehmen, die die kompletten Gewinne in neue Projekte investieren oder diese zum Teil (mehrmals) jährlich an die Aktionäre in Form einer Dividende ausschütten.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine weitere häufige Form ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die ein Grundkapital von mindestens 25.000 Euro für die Gründung erforderlich macht. Dieses kann aus Geld- und Sachleistungen bestehen. Die Gründung erfolgt durch einen oder mehrere Gesellschafter.

Unternehmergesellschaft (UG)

Eine Sonderform der GmbH ist die Unternehmergesellschaft (UG), die kein Mindestkapital für die Gründung benötigt. Allerdings muss sie beim Wirtschaften Rücklagen bilden und wandelt sich beim Erreichen eines Grundlagenkapitals von 25.000 Euro in eine GmbH um.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Sonderform, die sowohl Merkmale einer Aktiengesellschaft, als auch einer Kommanditgesellschaft besitzt. An Stelle eines Vorstandes besitzt sie über persönlich haftende Gesellschafter, die Komplementäre genannt werden.

Wie unterscheiden sich Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften voneinander?

Während die Haftung bei der Kapitalgesellschaft beschränkt ist, erfolgt bei Personengesellschaften diesbezüglich keine Beschränkung. Kapitalgesellschaften müssen zudem eine Körperschaftssteuer abführen, während bei Personengesellschaften nur die Gesellschafter besteuert werden. Außerdem ist bei Personalgesellschaften kein Startkapital erforderlich und jeder Gesellschafter kann die Leitung des Unternehmens übernehmen. Kapitalgesellschaften haben hingegen einen Vorstand und werden über Gremien geleitet. Zudem erfolgt die Eintragung ins Handelsregister in verschiedenen Abteilungen: bei Kapitalgesellschaften in Abteilung B und bei Personalgesellschaften in Abteilung A.


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