Kostengruppe nach DIN 276

Die Ermittlung der Kosten im Bauwesen erfolgt nach DIN-Norm. Beim Hochbau gilt dabei die DIN 276, die erstmalig 1934 veröffentlicht wurde und aktuell in der Ausgabe vom Dezember 2008 vorliegt. Darin wird gesetzlich festgelegt, wie die Baukosten zu ermitteln sind. Projektplaner und Bauherren können mit Zuhilfenahme der DIN 276 die Summe der Hochbaukosten realistisch einschätzen und berechnen. So lassen sich die Kosten von Anfang an besser kalkulieren, um später finanzielle, unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.

Was regelt die DIN 276?

Bei jedem Bauvorhaben werden bestimmte Bauleistungen erbracht. Um die Art und Höhe der Baukosten besser zusammenfassen zu können, ist es erforderlich, dass die Aufwendungen für Bauprojekte genau strukturiert werden. Mit der DIN 276 lassen sich Baukosten systematisch darstellen. Dabei wird der Aufwand für die Bauprojektdurchführung in verschiedene Kostengruppen unterteilt und anschließend eingruppiert. Nicht nur Herstellungs-, Umbau- und Modernisierungskosten und Investitionsaufwendungen werden dabei erfasst. Auch Ausgaben für Außenanlagen, Erschließungen und das Grundstück selbst fallen in die Berechnung für den Hochbau mit ein. Die Kostenpositionen, die erfasst werden, bilden die Grundlage für weitere Planungsmaßnahmen.

Wie wurden die Kostengruppen gebildet?

Kostengruppen, die dreistellig sind, wurden nach der DIN 276 Norm zusammengefasst. Gebildet wurden dabei sieben Hauptgruppen. Diese spiegeln sich als Oberbegriffe in den Hunderter-Stellen wieder. Eine weitere Unterteilung wird durch die Zehner- und Einer-Stellen möglich gemacht. Hierbei ist eine größere Differenzierung möglich. Auf diese Weise wird eine Kalkulation, Erfassung und Abrechnung von Teilleistungen nach Vergabeeinheiten erreicht. Zu jeder Kostengruppe befindet sich eine Definition für Aufwendungen und Begriffe.

Insgesamt lässt sich die Einteilung der Kosten für den Hoch- und Ingenieurbau in dreistellige Hauptkostengruppen vornehmen, die nachfolgend aufgeführt sind:

100 Grundstück: Hierzu zählt der Wert des Grundstücks, aber auch die Nebenkosten, die für den Erwerb des Grundstücks anfallen. Enthalten sind darin die Ausgaben für die Tätigkeit des Notars, des Grundbuchamtes und des Maklers, aber auch die Steuer für den Grunderwerb.

200 Herrichten und Erschließen: Dazu zählen alle Kosten, die für Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen zusammenkommen. Ferner werden hierzu Kosten gezählt die für die Beseitigung von Altlasten entstehen, wenn beispielsweise der Boden beim Kauf mit Gefahrenstoffen kontaminiert war. Schließlich fallen auch Ausgaben darunter, die für die öffentliche Erschließung notwendig sind, damit die neuen Hauseigentümer Strom, Wasser, Gas und Telekommunikationsmöglichkeiten haben.

300 Bauwerk – Baukonstruktionen: Hier finden sich die Kostengruppen für die Aushebung einer Baugrube, die Errichtung von Außen- und Innenwänden, sowie die Errichtung von Decken und Dächern. Darüber hinaus können Bauplaner hier sonstige Aufwendungen finden, die beispielsweise für Einrichtung von Baustellen und die Errichtung von Gerüsten entstehen.

400 Bauwerk – Technische Anlagen: In diese Gruppe fallen Kosten für die Wärmeversorgung und die Versorgung mit Starkstrom. Des Weiteren werden hier Ausgaben für die Installation von Aufzügen einberechnet, sowie Anlagen, die sich um die Klimatisierung und Feuerlöschung der Räume kümmern sollen. Darunter fallen auch Kälteanlagen.

500 Außenanlagen: Hier werden alle Ausgaben berücksichtigt, die den Außenbereich betreffen. Dazu zählen Geländeflächen, Abwasseranlagen, aber auch Wege, Straßen, Höfe und Stellplätze für Autos. Des Weiteren fallen die Kosten für die Begrünung und Bepflanzung des Außenbereichs in diese Gruppierung.

700 Baunebenkosten: Zuletzt werden noch alle Kosten aufgeführt, die der Vorbereitung eines Bauprojektes dienen. Dazu zählen etwa Ausgaben für Untersuchungen, Wertermittlungen oder Wettbewerbe. Aber auch Honorare für Ingenieure und Architekten, die mit der Planung des Gebäudes betraut wurden, lassen sich hier eingruppieren. Ferner sind hier Ausgaben für Gutachter und Berater für Gebäudeplanungen vertreten.

Welchen Nutzen bringt die DIN 276?

Bei einem Bauvorhaben lassen sich die Kosten dank der DIN 276 viel besser vorab einschätzen und kontrollieren. Ebenso können die Kosten für das Bauprojekt viel besser bei der Planung nachvollzogen werden. Ein weiterer Vorteil ist die Vergleichsmöglichkeit, die dem Anwender zur Verfügung gestellt wird: Dabei lassen sich unterschiedliche Bauvorhaben finanziell gut vergleichen, was besonders Investoren zugute kommt. Durch die einzelnen Gruppierungen können auch die Ausgaben für einzelne Posten des Bauvorhabens besser verglichen werden. Durch die systematische Einteilung der Kostengruppen lassen sich die Ausgaben auch während der Bauprozesse bequem steuern. Ob die Planungsvorhaben eingehalten wurden, können Bauherren anhand von Nachweisen, Abrechnungsbelegen, Quittungsbelegen, Zeichnungen und Planungsunterlagen einfach feststellen. Mögliche Abweichungen lassen sich dabei schnell herausfinden, so dass auf sie rechtzeitig, noch innerhalb der Bauphase, reagiert werden kann. Zudem werden durch die DIN 276 Ausschreibungen von Bauleistungen vereinfacht und die Preisangebote der Bauunternehmen lassen sich einfacher einholen.