Banken und andere Kreditinstitute leben davon, Kredite zu vergeben. Deswegen können zu viele „faule Kredite“, also die, die nicht mehr zurückgezahlt werden, existenzbedrohend sein. Aufgrund dessen wollen sich Kreditgeber so gut es geht absichern und das Ausfallrisiko des Kredits minimieren.
Hier kommen Kreditsicherheiten ins Spiel. Das können entweder überschriebene Wertgegenstände, Rechte oder die Bonität einer dritten Partei sein. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners gehen diese Werte an den Kreditgeber über, der damit die fehlende Kreditsumme ausgleichen kann.
Eine Kreditsicherung ist gesetzlich nicht gefordert, wird jedoch von den meisten Kreditinstituten angewandt.
Wenn Banken eine Kreditsicherung annehmen sollen, dann gilt es, gewisse Anforderungen zu erfüllen, denn nicht jede Sicherheit ist gleich gerne gesehen.
Für die Bank ist es vorteilhaft, wenn der Wert der Kreditsicherung schnell und einfach festzustellen ist. Braucht es erst spezielle Gutachter etc. ist der Aufwand zu groß.
Die Kreditsicherheit sollte resistent gegenüber externen Einflussfaktoren wie Konjunkturschwankungen sein. Nur dann ist gewährleistet, dass sie im Falle einer Zahlungsunfähigkeit noch als Sicherheit fungieren kann.
Wichtig ist ebenfalls, dass der Gläubiger die Kreditsicherheit ggf. schnell monetarisieren kann.
Die Kreditsicherheit sollte in keiner Verbindung zur wirtschaftlichen Lage des Schuldners stehen.
Es gibt einige Werte, die gerne als Kreditsicherheit gesehen werden.
Die Bürgschaft gehört zu den Personalsicherheiten. Hier haftet eine dritte Partei für den Schuldner, wenn dieser den Kredit nicht mehr bedienen kann. Meist sind dies Verwandte oder enge Freunde, da eine Bürgschaft ein großes Vertrauen voraussetzt. Unterschieden wird zwischen der selbstschuldnerischen Bürgschaft und der Ausfallbürgschaft.
Die Ausfallbürgschaft kommt dann zum Tragen, wenn das Gerichtsverfahren zwischen Schuldner und Gläubiger erfolglos war. Dann haftet der Bürge mit seinem Vermögen. Wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgeschlossen, so kann der Kreditgeber bereits bei Nichtzahlung auf den Bürgen zugreifen.
Eine andere Möglichkeit sind Sach- bzw. Realsicherheiten. Dazu gehören die bekannte Grundschuld und Hypothek auf Immobilien oder Grundstücke. Hier erhält der Gläubiger bei Nichtzahlung des Kredits den Sachwert. Sie werden gerne von Banken für lange Kredite als Sicherheit akzeptiert, da ihre Wertentwicklung grundsätzlich stabil ist und sie sich schnell veräußern lässt.
Eine dritte Kreditversicherung ist die Forderungsabtretung oder auch Zession genannt. Hier wird eine ausstehende Forderung auf den Gläubiger übertragen. Werden Kreditraten nicht mehr gezahlt, kann die Bank sich das Geld durch die Forderungen zurückholen.