Unter Mergers & Acquisitions werden Unternehmensfusionen oder -käufe verstanden. Damit sind alle Vorgänge gemeint, die mit der Übertragung von Eigentumsrechten im Zusammenhang stehen. Aus rechtlicher Sicht geht es damit um Konzernbildungen, Umstrukturierungen, Verschmelzungen oder auch Umwandlungen. Häufig werden M&As aus Wachstumsgründen vollzogen.
Ein Merger bezeichnet eine Fusion zweier Unternehmen, die wirtschaftlich und rechtlich zu einer Einheit zusammengelegt werden. Das beinhaltet sowohl alle vermögenden Gegenstände als auch Verbindlichkeiten und Schulden. Fortan agiert es als eine Firma.
Im Gegensatz dazu steht die Akquisition. Hier übernimmt ein Unternehmen ein anderes und erhält die Leitungs- und Kontrollrechte. Diese Übernahme kann als Share Deal, bei dem das Käuferunternehmen Stimmrechtsanteile erwirbt, erfolgen. Eine andere Möglichkeit bietet der Asset Deal, bei dem alle vorhandenen Aktiva und Verbindlichkeiten gegen Bargeld oder Wertpapiere erworben werden.
Ganzgleich welche Art von M&A vorliegt, wird jedes Mal vom Kartellamt geprüft, ob dieser Zusammenschluss dem Wettbewerb im Markt schadet. Eine Monopolbildung darf dabei nicht entstehen.
Im Allgemeinen wird zwischen vier M&A’s unterschieden.
Zwei Unternehmen mit gleichartigen Produkten oder Dienstleistungen finden zusammen. Die Produktpalette erweitert sich, es werden dadurch jedoch keine neuen Produkte geschaffen. In diesem Fall musste das Kartellamt in der Vergangenheit bereits häufiger eingreifen, da Zusammenschlüsse zu monopolartigen Strukturen geführt hätten.
Zwei Unternehmen sind in derselben Branche tätig, befinden sich jedoch an unterschiedlichen Stellen der Supply Chain. Dadurch kann beispielsweise die Effizienz gesteigert und Kosten gesenkt werden.
Zwei Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen kommen zusammen und erweitern so ihr Angebot. Gleichzeitig wird durch die Streuung auf 2 Märkten das Unternehmensrisiko gesenkt.
Zwei Unternehmen mit der gleichen Zielgruppe schließen sich zusammen. Jedoch haben sie unterschiedliche Produkte. Ein praktisches Beispiel dafür ist die Firma Sony, die DVD- und Blue-ray Player herstellt und 1989 das Filmstudio Columbia Pictures übernommen hat.
Jeder M&A, ganz gleich welcher Form, durchläuft 3 Phasen, die unterschiedliche Stolpersteine und auch Risiken beinhalten.
Hat ein Unternehmen sich entschieden einen M&A einzugehen, so muss das passende Partnerunternehmen gefunden werden. Hierfür müssen zunächst das Ziel, die Strategie und auch eigene Kernkompetenzen festgelegt werden. Im Anschluss werden alle notwendigen Informationen gesammelt.
Hier liegt das Risiko vor allem darin, dass wichtige Informationen übersehen werden, oder mögliche Missstände nicht auffallen und so bereits in der Vorauswahl die ersten Fehler gemacht werden.
In dieser Phase wird mit dem ausgewählten Unternehmen Kontakt aufgenommen. Nach der Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung wird über einen möglichen Zusammenschluss gesprochen. Falls das Unternehmen kein Interesse hat, kann über eine feindliche Übernahme nachgedacht werden.
Besteht beidseitiges Interesse, so werden erste Gespräche geführt, rechtliche, technische und finanzielle Risiken abgewogen und Ziele und Strategien festgelegt. Stimmen beide Parteien überein wird der Detailvertrag ausgearbeitet, die Öffentlichkeit informiert und unter Beachtung der Vorgaben des Kartellamts der Vertrag unterzeichnet.
Nun werden die Unternehmen rechtlich und kulturell integriert. Hier geht es darum Prozesse aufeinander abzustimmen, Mitarbeiter zusammenzuführen, gemeinsame Ziel in die Praxis umzusetzen und einen möglichst fließenden Übergang sicherzustellen.