Sanierungsstau

Wer eine langfristige Wertminderung bei Immobilien verhindert möchte, sollte anfallende Reparaturen, aber auch Instandsetzungsmaßnahmen nicht zu lange hinauszögern. Ein solcher Sanierungsstau kostet Immobilieninhaber nicht nur Steuervorteile, sondern kann auch zu unerwĂŒnschten Folgekosten fĂŒhren.

Sanierungsstau muss vermieden werden

Immobilien sind eine beliebte Investition, mit der sich durch Mieteinnahmen Renditen erwirtschaften lassen. Bei der Anschaffung einer Immobilie sollten Erwerber jedoch nicht nur auf einen gĂŒnstigen Kaufpreis achten, sondern zukĂŒnftig auch auf niedrige Investitionskosten. Denn nur so bleibt die Immobilie langfristig ein lohnendes GeschĂ€ft, von dem der Inhaber profitieren kann. Besonders wenn sich Investoren fĂŒr den Kauf von Ă€lteren GebĂ€uden entscheiden, sollte ein Augenmerk auf Maßnahmen gelegt werden, die den Wert des GebĂ€udes steigern und erhalten. Werden ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum Gelder nicht in den Erhalt und die Erweiterung von Immobilien investiert, kann es zu einem Investitionsstau kommen. Dies gilt nicht nur fĂŒr feststehende GebĂ€ude, sondern auch fĂŒr Maschinen, Anlagen und weitere SachgĂŒter, die sich auf einem GrundstĂŒck befinden.

Die Folgen eines Investitionsstaus machen sich besonders an öffentlichen GebĂ€uden und Anlagen leicht bemerkbar. So fehlt vielen Gemeinden das Geld fĂŒr die Sanierung von Schulen, KrankenhĂ€usern, VerwaltungsgebĂ€uden, KindergĂ€rten oder BrĂŒcken. Die Instandhaltung bleibt dabei auf der Spur, sodass der Zustand nicht mehr zeitgemĂ€ĂŸ ist und oftmals in seiner Nutzung eingeschrĂ€nkt werden muss, um eine GefĂ€hrdung zu vermeiden. Beispielhaft sind dabei Tempolimits auf maroden BrĂŒcken zu nennen oder die NutzungseinschrĂ€nkung von bestimmten Stockwerken oder GebĂ€uden auf einem öffentlichen Grund. Es existieren zwei wesentliche GrĂŒnde fĂŒr den entstandenen Sanierungsstau im öffentlichen Raum: Zum einen gibt es höhere gesetzliche Anforderungen, was die Sanierungsmaßnahmen betrifft. Zum anderen reichen die finanziellen Mittel der kommunalen Haushalte nicht aus, um mit den angehĂ€uften Sanierungsproblemen fertig zu werden. Ebenso haben es die Gemeinden versĂ€umt, Mittel fĂŒr Neuinvestitionen bereitzustellen, was sich jetzt besonders im Bereich der Bildungseinrichtungen bemerkbar macht. RegelmĂ€ĂŸige Sanierungsmaßnahmen sind jedoch dringend notwendig, um einen kompletten Verfall von der Bausubstanz zu vermeiden, sodass GebĂ€ude irgendwann abgerissen werden mĂŒssen. Sanierungsmaßnahmen, die also zurĂŒckgestellt werden, lösen das Problem nicht, sondern erhöhen nur kontinuierlich die Kosten des ohnehin schon maroden Staatshaushaltes.

Sanierungsstau kostet Steuervorteile

Von diesen FehleinschĂ€tzungen sollten private EigentĂŒmer von Immobilien lernen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht zu lange hinauszögern, um einen erheblichen Sanierungsstau zu vermeiden. Auch steuerlich bieten regelmĂ€ĂŸige Instandhaltungsmaßnahmen Vorteile fĂŒr EigentĂŒmer, die bestimmte Aufwendungen fĂŒr den Erhalt von Immobilien als Werbungskosten beim Steuerbescheid absetzen können. Dazu zĂ€hlen Aufwendungen, die vor der eigentlichen Vermietung der Wohnung entstehen. Zu nennen sind dabei die Grundsteuer, Wasser- und Stromkosten, VersicherungsbeitrĂ€ge, sowie Kosten fĂŒr Makler, die sich um die Mietersuche kĂŒmmern. Die Werbungskosten lassen sich beim Steuerbescheid in Anlage V eintragen.

Von einer steuerlichen Kostenersparnis können aber auch Besitzer leerstehender Wohnungen profitieren. Steuerlich absetzbar sind dabei die AfA oder Reparaturkosten. Allerdings muss der Inhaber in solchen FĂ€llen dem Fiskus glaubhaft machen, dass eine Vermietung tatsĂ€chlich angestrebt wird und in Zukunft EinkĂŒnfte erzielt werden sollen. Dies kann etwa durch Belege wie Annoncen in Immobilienportalen oder durch die Beauftragung eines Maklers erreicht werden.

Sind Immobilieninhaber bei Investitionen zu lange untĂ€tig geblieben und hat sich mit der Zeit ein Sanierungsstau angehĂ€uft, lĂ€sst die gegenwĂ€rtige Rechtsprechung die SteuerabzĂŒge entfallen. So kann der Fiskus steuerliche AbzĂŒge von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung verweigern, sofern sich ein GebĂ€ude in einem derart desolaten Zustand befindet, dass eine Vermietung in kommender Zeit als unwahrscheinlich anzusehen ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn MiteigentĂŒmer einer Wohnanlage vereinbarte Sonderumlagen nicht zahlen können, die fĂŒr eine Sanierung der Bausubstanz verwendet werden sollen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine finanzielle Beteilung an dringender Sanierungsmaßnahmen zwingend, auch wenn die aktuelle finanzielle Lage einzelner MiteigentĂŒmer dies nicht zulĂ€sst.

Warum muss außerdem ein Sanierungsstau bei Immobilien verhindert werden?

EigentĂŒmer von Immobilien sollten einen Sanierungsstau nicht auf die leichte Schulter nehmen, da er unabsehbare Folgen haben kann. Besonders fĂŒr Wohnobjekte aus dem Altbaubereich erhöht sich jĂ€hrlich das Schadensrisiko: Alte Rohre oder Risse im Dach können schnell zu einem ungewollten Schadenseintritt durch Wasser fĂŒhren, ebenso besteht eine erhöhte Brandgefahr durch veraltete Elektroinstallationen. EigentĂŒmer von Immobilien können sogar den Versicherungsschutz riskieren, sofern das GebĂ€ude gemĂ€ĂŸ den Versicherungsauflagen nicht regelmĂ€ĂŸig instand gehalten wird. Zudem können Inhaber von Wohnungen durch eine zeitgemĂ€ĂŸe WĂ€rmedĂ€mmung Folgekosten fĂŒr die Energieversorgung einsparen und zur verbesserten WohnqualitĂ€t im GebĂ€ude beitragen. FĂŒr Vermieter gilt dabei zu beachten, dass nur Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung rechtfertigen.


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