Verwertungsrisiko

Was ist das Verwertungsrisiko?

Das Verwertungsrisiko trägt der Leasinggeber, da er nach Beendigung der Leasinglaufzeit das Objekt in der Regel weiterverkauft. Ob er es zum Restwert verkaufen kann oder nicht, ist zu Beginn des Leasings schwer vorherzusagen, daher bleibt das Risiko, ob der Leasinggeber das Objekt  gewinnbringend verkaufen kann.

Das Verwertungsrisiko kann beim Leasing darüber entscheiden, ob Leasinggeber oder Leasingnehmer das Objekt bilanzieren müssen. Die Grundregeln hierfür sind in den Leasingerlassen geregelt.

Das Verwertungsrisiko mit Teilamortisation

Das Gesetz fordert die Bilanzierung dort, wo der wesentliche wirtschaftliche Einfluss besteht. Der liegt am ehesten dort, wo die Risiken aus der Verwertung des Leasingobjekts zu finden sind. Wurde für den Leasinggeber ein Andienungsrecht vertraglich festgelegt, muss er die Bilanzierung vornehmen, da das Andienungsrecht es möglich macht, das Objekt zu einem höheren Preis als dem kalkulierten Restwert zu veräußern.

Das Verwertungsrisiko mit Vollamortisation

Bei Leasing mit Vollamortisation kann im Vertrag eine Kaufoption für den Leasingnehmer nach Ende der Laufzeit festgehalten werden. Dennoch kann unter bestimmten Voraussetzungen die Bilanzierung beim Leasinggeber erfolgen. Dazu gehören, dass der Verkaufspreis nicht feststehen darf, er muss mindestens den Restbuchwert nach linearer Abschreibung erreichen oder beim niedrigeren Marktwert liegen.


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