Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehensvertrag, der mit einer Bank vereinbart wurde, vorzeitig gekündigt oder die noch offenstehende Summe vom Schuldner vorzeitig getilgt, kann das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern.

Zu einer der rechtlich umstrittensten Forderungen zählt die Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann dem Schuldner von der Bank in Rechnung gestellt werden, wenn der Kreditnehmer das Darlehen vor der eigentlichen Beendigung des Kreditvertrags tilgen oder den gesamten Vertrag kündigen möchte. Auch wenn die Vorfälligkeitsentschädigung von vielen Seiten kritisch beurteilt wird, hat sie in der Praxis eine Daseinsberechtigung. Mit der damit verbundenen Entschädigungszahlung möchte die Bank den Vertragsbruch kompensieren, der seitens des Darlehensnehmers erfolgt. Denn die Bank möchte sich als Vertragspartner ebenfalls darauf verlassen, dass die Tilgungen bis zum Ende der Laufzeit mit den dazugehörenden Zinsen erfolgen. Zudem möchte die Bank als Geldgeber keine finanziellen Abschläge machen, wenn der Schuldner beispielsweise einen günstigeren Kredit zu einem späteren Zeitpunkt anderweitig abschließt. Grundsätzlich wendet sich die Kritik nicht an die Entschädigung selbst, sondern an die Berechnungshöhe, die durch Kreditinstitute zur Anwendung kommt.

Die Entstehung der Vorfälligkeitsentschädigung

Aktuell sind die Zinsen besonders günstig, so dass viele Kreditunternehmer ihren Kunden günstige Darlehensangebote bereitstellen können. Die Darlehen können besonders für den Immobilienerwerb bzw. für die Errichtung einer Immobilie genutzt werden, wobei von den Banken gleichzeitig feste Zinsbindungen verlangt werden. Durch eine Zinsbindung haben Darlehensnehmer den Vorteil, dass die Zinshöhe während der gesamten Vertragslaufzeit gleich bleibt. Der Kreditnehmer muss also nicht mit Schwankungen rechnen und kann die Kosten vorher besser kalkulieren und planen. Neben den Zinsen muss der Schuldner auch einen Teil der Schuldensumme monatlich tilgen. Die Banken haben dadurch eine sichere Einnahmequelle, da die Laufzeiten der Vertage meist über mehrere Jahre (5, 10 oder auch 15 Jahre) erfolgen. Kreditnehmer haben eine Kostensicherheit und müssen nicht bangen, dass sich der Zinssatz in Zukunft verändert.

Berechnungsmethoden

Grundsätzlich lässt sich die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung mittels zwei unterschiedlicher Methoden durchführen. Dabei kann zwischen der Aktiv-Passiv- und der Aktiv-Aktiv-Methode differenziert werden. Berechnet werden dabei Ersatzgeschäfte, mit denen die Zinshöhe, die durch die vorzeitige Beendigung entsteht, kompensiert werden kann.

  • Mit der Aktiv-Passiv-Methode werden Darlehen, die bereits zurückgezahlt wurden, in Hypothekenpfandbriefe oder verwandte Anleihen fiktiv angelegt. Anschließend kann die Differenz berechnet werden, die im Vergleich zum ursprünglich festgelegtem Ziel bei der Darlehensforderung entsteht.

  • Demgegenüber steht die Aktiv-Aktiv-Methode: Dabei werden die finanziellen Mittel, die bereits frei geworden sind, im Rahmen einer Neuausleihung als neue Kredite an Kunden ausgegeben. Der dadurch entstehende Zinsschaden wird damit berechnet.

Nach der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung wird die errechnete Summe in Form einer Forderung an den Schuldner übermittelt. Dabei zeigt sich, dass die Aktiv-Passiv-Methode am häufigsten in der Praxis von Kreditanstalten angewendet wird.

Die Berechnung der Summenhöhe steht in der Kritik

Viele Kreditnehmer möchten nach dem Abschluss eines Kreditvertrages mit der Bank vorzeitig aussteigen. Die Gründe dafür sind vielfältig: So können die Schuldner die Immobilie vorzeitig verkauft haben oder eine größere Geldsumme geerbt oder gewonnen haben, die dann für eine vorzeitige Tilgung zur Verfügung steht. Ein weiterer Grund sind günstigere Angebote von anderen Banken, weil der Zins etwa mittlerweile weiter gefallen ist. Hält sich der Kreditnehmer damit nicht an die Zinsbindungsfrist, würde die Bank einen Zinsschaden erleiden. Die Kreditinstitute sind natürlich nicht begeistert von solchen Entscheidungen, zumal dem Kreditnehmer ein fester Zinssatz während der gesamten Laufzeit zugesichert wurde. Um diesen Schaden abzuwenden, wird bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder Tilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Der größte Kritikpunkt ist dabei die Intransparenz bei der Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Diese setzt sich aus den gezahlten bzw. noch zuzahlenden Zinsen, sowie den Zinsen zusammen, die in Zukunft hätten geleistet werden müssen, wenn der Vertrag ordnungsgemäß beendet worden wäre.

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann je nach Bank unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen lässt sich die Entschädigungshöhe ohne die Unterstützung von Finanzexperten schwer einschätzen und kontrollieren. Auch die Verbraucherzentrale kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahlungen in vielen Fällen überhöht sind und die Schuldner durch die Vorfälligkeitsentschädigung übermäßig belastet werden.

Was passiert nach dem rechtmäßigen Ablauf der Zinsbindungsfrist?

Häufig bleibt nach der vereinbarten Zinsbindungsfrist eine Restschuld im Rahmen des Darlehensvertrages zurück. Somit kann sich der zeitliche Rahmen der Zinsbindungsfrist von der gesamten Finanzierungslaufzeit unterscheiden. Die Restschuld wird dabei nach der Zinsbindungsfrist beglichen. Auch hierbei können Banken mit den Kunden eine erneute Zinsbindungsfrist vereinbaren, die sich lediglich auf die Restlaufzeit bezieht und ebenfalls keine vorzeitige Beendigung vorsieht.


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