Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) gelten für Investmentfonds und werden in einem entsprechenden Informationsblatt für Anleger zusammengefasst. Sie dienen der Aufklärung über Investmentfonds und der besseren Verständigung, damit sich Anleger ein umfassendes Bild über die Risiken, Gebühren und andere Charakteristika des Fonds machen können.
Die Finanzkrise 2008 brachte vielen Kleinanlegern große Verluste, die bis zu kompletten Existenzvernichtungen führten. Um dies zu verhindern, wurde der Verbraucherschutz gesetzlich erweitert und die Richtlinien für Kreditinstitute wurden strenger reguliert. Seit dem 01.07.2011 wurde die Einführung von Produktinformationsblättern (PIB) zu einer Verpflichtung für Banken. Diese müssen Banken in Rahmen von Beratungsgesprächen, bei denen bestimmte Finanzprodukte empfohlen werden, an ihre Kunden aushändigen. Gleiches gilt für Fondsinvestoren, die verschriftlichte Produktinformationen von Investmentfondsanbietern erhalten müssen. Grundlage dafür ist die Verordnung der EU Nr. 583⁄2010 über WAI für OGAW (offenen Investmentfonds), die in das deutsche Bankenregulierungsrecht implementiert wurde. Die Informationen, die Banken nun ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen, haben unterschiedliche Bezeichnungen. Häufig genutzte Bezeichnungen sind KID (Key Investor Document), KIID (Key Investor Information Document) oder WAI. Um hohe Verluste auch bei anderen Kapitalanlagen auszuschießen, wurde die Richtlinie seit 2012 auch auf andere Kapitalanlagen ausgedehnt. Dazu zählen Vermögensanlagen und geschlossene Investmentvermögen.
Wesentlichen Anlegerinformationen müssen nicht nur eine Übersichtlichkeit aufweisen, sondern auch kurz gefasst sein und sich auf die relevanten Informationen beschränken. Damit soll erreicht werden, dass Anleger sich nicht in Details verlieren, sondern alle wesentlichen Informationen auf zwei Seiten geliefert bekommen. Die Informationen von strukturierten Fonds dürfen sich hingegen auf maximal drei Seiten befinden. Zudem müssen sich aus den WAI ergeben, welche Vor- und Nachteile der Fond Privatanlegern bietet. Die Wesentlichen Anlegerinformationen müssen Anlegern in schriftlicher Form ausgehändigt werden, bevor sie einen Vertrag bei Kreditinstituten oder mit Finanzvermittlern abschließen. Dabei muss die Inhalte der WAI und der Verkaufsprospekte deckungsgleich sein.
Inhaltlich müssen alle WAI bestimmten Grundmerkmalen entsprechen, damit sie gesetzlich anerkannt werden. Für OGAW sind dabei folgende Merkmale festlegt:
Die Charakteristik des Investmentvermögens muss klar festgelegt sein. Dazu gehört auch die genaue Benennung des ISIN/WKN, damit der Fond sicher identifiziert und gefunden werden kann. Ebenso müssen die genauen Anlageziele und die Anlagepolitik definiert und beschrieben werden. Weitere Voraussetzung ist die Aufklärung über zu erwartende Erträge und welches Risiko die Anlageform birgt. Fondanbieter müssen außerdem die genauen Kosten und Gebühren aufzählen, mit denen Anleger im Laufe der Zeit zurechnen haben. Dabei müssen die anfallenden Kosten klar ersichtlich sein und dürfen nicht versteckt werden. Des Weiteren ist die bisherige Wertentwicklung des Fonds darzustellen und Performance-Szenarien abzubilden, die unter bestimmten Bedingungen entstehen. Schließlich sind praktische Informationen aufzuführen: Dazu gehören die Zulassung, die Verwahrstelle, sowie die Nennung von Anteilsklassen.
Der Aufbau von Wesentlichen Anlegerinformationen richtet sich nach den vorgegebenen Merkmalen, die bereits erläutert wurden. Publikumsfonds werden durch das Risiko- und Ertragsprofil auf einer Skala der Wertschwankungen von 1 bis 7 eingeordnet. Für Anleger soll dabei klar ersichtlich sein, dass Fonds mit hohen Ertragschancen, auch hohe Risiken mit sich bringen, die bis hin zum Totalverlust der Anlagesumme führen können. Die bedeutendsten Anlagerisiken sind dabei in Textform den Anlegern vorzulegen. Kosten und Gebühren werden prozentual dargestellt. Dabei müssen sowohl einmalig anfallende Summen dargestellt werden, als auch laufende Kosten, die z.B. für die jährliche Verwaltung eines Fonds anfallen. Ebenso darzustellen ist die Wertentwicklung des Fonds, die sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren bezieht und grafisch dargestellt wird.
Die Wesentlichen Anlegerinformationen ermöglichen Anlegern nicht nur eine bessere Vergleichbarkeit der verschiedenen Fonds, sondern schaffen auch eine deutliche Transparenz auf dem europäischen Fondsmarkt. Die Gesamtkostenquote ermöglicht Anlegern beispielsweise die Feststellung, welcher Fond am geringsten mit Kosten und Gebühren belastet ist und welcher die höhere Ertragschancen bietet. Dabei geht die Aussagekraft von WAI nicht verloren, da am Jahresanfang bzw. spätestens nach 35 Tagen stets ein neues Informationsblatt veröffentlicht werden muss, das überarbeitet, aktualisiert und angepasst wurde. Aktualisierungen müssen auch dann erfolgen, wenn wesentliche Änderungen eingetreten sind. Dies betrifft beispielsweise die Änderungen bei der Anlagepolitik des Fondsvermögens oder wenn Abweichungen bei der Risikoklassifizierung des Fonds auftreten. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass mit WAI ein wesentlicher Fortschritt bei der Darstellung von Fondinhalten geschaffen wurde, mit dem Anleger den Zusammenhang von Risiko und Rendite besser einschätzen und abwägen können.