Gerade heutzutage müssen sich KMUs nach neuen und modernen Finanzierungslösungen am Markt umschauen. Eine weitere moderne Alternative zur Ausübung einer solchen Finanzierungsform bieten Genussrechte. Auch wenn diese bisher vor allem von Großunternehmen in Anspruch genommen wurden, steigt die Beliebtheit aktuell vor allem beim Klein- und Mittelstand enorm an.
Genussrechte als Finanzierungselement sind vielfältig einsetzbar und bieten dem Unternehmung die Chance, die Eigenkapitalquote zu verbessern.
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Genussrechte sind gesetzlich nicht geregelt und können daher verschieden ausgestaltet werden. Im Allgemeinen vermitteln Genussrechte vermögensrechtliche Ansprüche für einen Erwerber gegenüber dem Emittenten (Unternehmen), welche der Erwerber durch die Bereitstellung eines Darlehens erhält. Obwohl der Erwerber eines Genussrechts im Folgenden nicht als Gesellschafter der Unternehmung gesehen wird, genießt dieser besonderen Rechte wie z.B. die Beteiligung des Genussrechts am Gewinn oder Liquidationserlös der Unternehmung. Einordnen lassen sich diese Genussrechte daher beim Mezzanine Kapital und sind eine Mischform aus Aktie und Schuldverschreibung.
Dadurch, dass Genussrechte nicht gesetzlich festgelegt sind, stellen diese eine sehr attraktive Finanzierungsform dar und können individuell ausgestaltet werden.
So ist es möglich, Genussrechte so auszugestalten, dass diese als Eigenkapital bilanziert werden und im Gegenzug Zahlungen an den Erwerber als Betriebsausgaben klassifiziert und abgesetzt werden können.
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