Vertrag Ablehnung

Kredit­ab­lehnung aus „geschäfts­politischen Gründen“

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Tüv Siegel

Kredit­ab­lehnung aus „geschäfts­politischen Gründen“

Das Eigenkapital befindet sich im grünen Bereich, der Cashflow ist positiv, das Unternehmen profitabel. Ausreichende Sicherheiten sind ebenfalls vorhanden. Die Kreditprüfung, denken Sie, ist reine Formsache. Doch dann kommt der Hammer: „Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Bank Ihren Finanzierungsantrag ablehnt.“ 

Auf Nachfrage bei Ihrem Firmenkundenberater erfahren Sie, „geschäftspolitische Gründe“ hätten bei dieser Entscheidung den Ausschlag gegeben. Aber was genau verbirgt sich hinter dieser Formulierung und inwiefern kann sich eine Kreditablehnung aus geschäftspolitischen Gründen auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen auswirken? Als erfahrener Partner in Finanzierungsfragen stehen wir Ihnen an dieser Stelle kompetent zur Seite und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf.

Kreditablehnung bei Unternehmen aus geschäftspolitischen Gründen – wir informieren Sie zu möglichen Gründen für eine Ablehnung Ihrer Kreditanfrage und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Suche nach passenden Kreditgebern. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.

Wann erfolgt eine Kredit­ablehnung?

Die Banken regeln ihre Geschäftspolitik bezüglich der Kreditvergabe in ihren Kreditgrundsätzen und -richtlinien. Dort steht, wer für den Vergabeprozess zuständig ist, welche Kriterien zu prüfen sind und wann ein Kredit prinzipiell abzulehnen ist. Die Bewilligung oder Ablehnung eines Kreditantrags ist mit den Jahren immer komplexer und aufwändiger geworden – ebenso wie die Geschäftsbeziehungen von Banken und Unternehmenskunden insgesamt.

Grundsätzlich gilt also: Je größer die angefragte Summe ist, desto höher ist die Stufe, auf der die Kreditentscheidung fällt. Geprüft werden sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren. Die quantitativen Faktoren beruhen auf den Unternehmenskennzahlen und der Kredithistorie. Ihnen kommt bei der Kreditprüfung die größte Bedeutung zu. Die qualitativen Faktoren sind indes jedoch ebenfalls nicht zu unterschätzen, erlauben sie doch einen erheblichen Ermessensspielraum.

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Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.


Joachim Haedke
Joachim Haedke
Geschäftsführender Gesellschafter

Kredit­ablehnung: Keine Kredite an risiko­reiche Branchen

Dazu kommen harte Ausschlusskriterien, die sich je nach Bank und Zweigstelle unterscheiden. So verweigern einige Bankhäuser die Finanzierung bestimmter Investitionsobjekte oder Projektarten. Sie vergeben beispielsweise keine Bauträgerkredite oder finanzieren keine Fusions- und Übernahmeprojekte.

Viele Finanzinstitute schließen überdies gewisse Branchen generell von der Kreditvergabe aus. Betroffen sind vor allem folgende Wirtschaftszweige:

  • Waffenhersteller und -händler

  • Glücksspielanbieter

  • das Rotlichtmilieu

  • Branchen, in denen es häufig zur Verletzung von Umwelt- oder Menschenrechtsstandards kommt

Die Ablehnung der Finanzierung solcher Geschäftsaktivitäten kann dabei diverse Gründe haben: Hierzu zählen neben einem immer stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien auch die möglichen geschäftlichen Risiken wie Ausfuhr- und Exportverbote, eine Verschärfung rechtlicher Regularien oder generelle moralische Vorbehalte gegen entsprechende Geschäftsbeziehungen.

Regionale Ein­schränkungen

Auch andere Wirtschaftsbereiche, die die Banken als risikoreich betrachten, werden vielfach von der Kreditvergabe ausgeschlossen. Hierbei kann es bereits ausreichend sein, wenn die Bank bzw. das Bankinstitut in der Vergangenheit wiederholt schlechte geschäftliche Erfahrungen mit diesen Branchen gemacht hat. Die branchenbezogenen Ausschlusskriterien können sich je nach Einschätzung der Bank und aktueller Wirtschaftslage natürlich immer auch ändern, zum Teil gelten sie nur für bestimmte Regionen.

Regionale Beschränkungen gibt es insbesondere bei den Sparkassen und einigen Genossenschaftsbanken. Aufgrund des Regionalprinzips dürfen sie an Unternehmen, die sich außerhalb ihres Wirkungskreises befinden, keine Kredite vergeben. Für viele Banken ist im Übrigen die Kreditvergabe an ausländische Investoren oder ausländisch beherrschte Unternehmen ein No-Go und damit ein hartes Kriterium für eine Kreditablehnung.

Kredit­ab­lehnung bei Unter­nehmen: Risiko­be­schränkung durch Limits

Neben absoluten Ausschlusskriterien prüfen die Geldinstitute die Einhaltung bestimmter Limits bei der Kreditvergabe: Sie knüpfen ihre Zu- oder Absage an die Höhe der Finanzierungssumme, die Kreditlaufzeit und den Eigenmitteleinsatz des Kreditnachfragers, wobei sie nach Art des Projekts oder Investitionsobjekts differenzieren. Wird eine Finanzierung abgelehnt, kann dies leicht mit der Überschreitung dieser Limits zusammenhängen.

Je nach Kreditinstitut kann die Auslegung dieser Limits allerdings variieren, was bei der Kreditvergabe schnell zu Irritationen führen kann: So ist ein Szenario denkbar, in dem bei einem Neukunden eine Finanzierung abgelehnt wird, ein identisches Projekt eines Bestandskunden jedoch bewilligt wird. Auf der anderen Seite ist es ebenso möglich, dass die Bank es ablehnt, etwa ein fünftes Projektvorhaben mit einem Bestandskunden umzusetzen, die Finanzierungsanfrage eines Neukunden jedoch bewilligt.

Die Banken berücksichtigen bei ihrer Kreditprüfung nämlich das ganze Kreditengagement gegenüber einem Kunden. Ist dieses bereits groß, würde das Gesamtrisiko bei einem zusätzlichen Kredit unter Umständen die Toleranzschwelle überschreiten. Somit bieten selbst intensive Geschäftsbeziehungen mit der Hausbank keinen sicheren Schutz gegen eine Kreditablehnung bei Unternehmen.

Finanzierung ab­gelehnt oder nicht – Große Ermessens­spiel­räume

Die genannten Kriterien sind für den Kunden mehr oder weniger nachvollziehbar: Sie lassen sich den Kreditgrundsätzen und -richtlinien der jeweiligen Kreditinstitute entnehmen. Der Kreditvergabeprozess beinhaltet allerdings – wie gesagt – auch erhebliche Ermessensspielräume bei der Entscheidung darüber, ob eine Kreditablehnung oder -zusage erfolgt.

Dies ist vielfach auch eine Frage von Verständnis und Kompetenz bezüglich des eigenen Kundenstamms: Nicht alle Bankhäuser oder -filialen verfügen über Spezialisten, die in der Lage sind, innovative Projekte oder Geschäftsmodelle zu verstehen. Entsprechend unterschiedlich fällt die Risikobeurteilung aus – mit bedeutsamen Folgen für Unternehmen aller Größen und deren Chance, sich flexibel zu finanzieren.

Bei der Bewertung von Sach- und Immobilienvermögen, Rückstellungen, außerordentlichen Erträgen oder bilanzexternen Finanzierungen zeigen sich ebenfalls große Differenzen. Ähnliches gilt für das Maß der Abhängigkeit des potenziellen Kreditnehmers bei der Zusammenarbeit mit Großkunden oder Lieferanten. Besonders deutlich werden die Bewertungsunterschiede bei immateriellen Vermögenswerten wie Marken, Patenten oder Lizenzen, deren fachgerechte Bewertung entsprechende Expertise erfordert.

Wirk­sames Mittel bei Kredit­ab­lehnung: Mehrere Banken anfragen

Was bedeutet dies für mittelständische Unternehmen, die einen Kredit benötigen? Wird bei der eigenen Hausbank eine Finanzierung abgelehnt, müssen und sollten sich KMU zwangsläufig nach alternativen Finanzierungspartnern für ihr Vorhaben umschauen. Schließlich haben die unterschiedlichen Geschäftspolitiken der Banken auch Vorteile: Wenn das eine Institut die Finanzierung eines Projekts oder einer Investition verweigert, gibt es höchstwahrscheinlich ein anderes, das dem Kredit bereitwillig zustimmt.

Deshalb lohnt es sich, gleich zu Beginn mehr als eine Bank um eine Finanzierung anzufragen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, statt einer häufig recht unspezifischen Kreditablehnung eine Zusage zu erhalten. Bei mehreren Angeboten ermöglicht dieses Vorgehen zudem einen Vergleich der Konditionen – dies hat für Unternehmen den Vorteil, dass sie im besten Fall nicht nur die gewünschte Finanzierungssumme erhalten, sondern auch die bevorzugten Konditionen aushandeln können.

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