Schnell kann die Umschuldung auf einen günstigen Kredit eigentlich mehr Kosten, als sie ersparen sollte aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung.
Einen Kredit umschulden kann bei einem guten Angebot schon mal ein paar Tausend Euro günstiger sein, als den alten Kredit zu behalten. Viele Kreditnehmer wechseln zu einem anderen Kreditinstitut und nehmen dort einen neuen Kredit auf. Dieser neue Kredit, mit günstigeren Zinsen soll die erhoffte Vergünstigung und Erleichterung der Finanzen bringen. Doch ebenso gilt es beim Umschulden auf einen neuen Kredit genau zu vergleichen und die Bedingungen zu kennen.
Denn den alten Kredit kann man nur umschulden, wenn die Vorraussetzungen der Kündigung erfüllt sind. Die Bestimmungen zur Kündigung des alten Kredits sind im Kreditvertrag festgelegt und insofern kann die Kündigung auch nur nach diesen vertraglichen Regeln erfolgen. Die erfolgreiche Kündigung des alten Kredits ist eine Sache, welche es zu meistern gilt. Eine andere ist, dass Banken den Kredit nicht freigeben müssen, bevor die Zeit der Zinsfestschreibung abgelaufen ist. Ob die Bank den Kredit zum Umschulden freigibt, ist meist von Bank zu Bank unterschiedlich, meist sind die Banken jedoch so kulant und tun dies. Allerdings, wenn vertraglich nicht anders festgelegt, kann die Bank eine Entschädigung geltend machen, die Vorfälligkeitsentschädigung. Wegen der zu frühen Kündigung geht der Bank Geld in Form der Zinsen verloren.
Bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung, welche bei der vorzeitigen Kündigung des Darlehens fällig wird, kann die Bank zwischen zwei Methoden zur Berechnung dieser wählen. Diese sind der Aktiv-Aktiv-Vergleich und der Aktiv-Passiv-Vergleich. Diese Wahlmöglichkeit bietet der Bundesgerichtshof seit 1997 den Banken.
Beim Aktiv-Aktiv-Vergleich wird dem Kreditinstitut unterstellt, dass sie das Geld, welches sie nun vorzeitig zurückbekommt, wieder als Darlehen einem anderen Kunden ausleiht. Beim Aktiv-Aktiv-Vergleich kommt die Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Zinsmargenschaden und dem Zinsverschlechterungsschaden zustande. Letzteres mindert den Schaden der Bank oder kann ihn sogar ausgleichen, wenn die Zinsen zur Wiederanlage gesunken sind. Der Zinsmargenschaden gleicht den Gewinn aus, welcher der Bank entgangen ist.
Wählt die Bank den Aktiv-Passiv-Vergleich, so kann sie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anstellen, auch wenn das Zinsniveau unverändert geblieben ist oder sich eventuell gar erhöht hat. Beim Aktiv-Passiv-Vergleich wird das Geld, welches nun vorzeitig zurückfließt, in gesicherte Kapitalmarktpapiere angelegt.
Auf welcher Grundlage auch immer die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird, es müssen von der Bank alle Parameter aufgelistet und dokumentiert werden, welche in die Berechnung eingehen. Dies macht für den Kreditnehmer diesen oft komplexen Ablauf transparenter und er kann im Falle der Eventualität, Widerspruch einlegen. Denn sollte sich ergeben, dass die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zu hoch ist, so kann der Kreditnehmer auf Erstattung plädieren. Dieses Recht gilt auch für Altfälle von Vorfälligkeitsentschädigungen.
Damit so etwas wie eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung nicht fällig wird oder zumindest die Höhe begrenzt, muss dem Kreditnehmer ein Recht auf Sondertilgungen eingeräumt werden. Dieses Recht auf kostenlose Sonderzahlungen wird ebenfalls im Kreditvertrag festgehalten. Auch bringt dieses Recht mehr Flexibilität bezüglich der Tilgung des Darlehens und im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehensbetrags, kann die Bank keine allzu hohe Vorfälligkeitsentschädigung einräumen.