Tilgung des Darlehens nicht mehr möglich: was tun?

Info
26. August 2013

Wenn ein Darlehen nicht mehr getilgt werden kann, kann man schnell in eine prekäre und unangenehme Situation kommen.

Banken Schild

Die Aufnahme eines Darlehens ist heute für viele Menschen kein Problem mehr. Auch dass mehrere Darlehen aufgenommen werden, zwar vielleicht nicht zum selben Zeitpunkt, jedoch kurz hintereinander, nachdem das erste abbezahlt wurde, ist durchaus üblich. Auch erneut einen Kredit aufzunehmen stellt in den meisten Fällen keinerlei Problem dar. Der Abschluss von Darlehen will jedoch gut kalkuliert sein und man muss abwägen, welche Monatsraten man sich leisten kann, damit nicht nur die entsprechende Darlehenstilgung sondern auch die anfallenden Zinsen bezahlt werden können Was jedoch passiert, wenn die Raten irgendwann nicht mehr bezahlbar sind? Hierfür muss differenziert werden zwischen den verschiedenen Gründen warum das Darlehen nicht mehr getilgt werden kann.

Darlehen aufgrund Arbeitsverhältnis nicht mehr tilgbar

Ist der Grund beispielsweise arbeitsbedingt, so stellt diese Misere noch kein so großes Problem dar. Zahlt der Arbeitgeber nicht immer pünktlich, so weiß man dennoch, dass man diesen erhalten wird und dass man das Darlehen tilgen kann. Befindet sich der Arbeitgeber in der Situation, dass er zahlungsunfähig ist, so kann der Arbeitnehmer dennoch sein Gehalt beziehen. Solche Fälle sind weniger dramatisch und was man in solch einer Situation tun sollte, ist das Gespräch mit der Bank suchen. Die Bank gewährt in der Regel einen Zahlungsaufschub und legt man der Bank die Sachlage früh genug dar, sollte es eigentlich kein Problem geben. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dass man die monatlichen Tilgungsraten vorerst senkt um das eigene Budget nicht ganz so zu belasten.

Schlimmster Fall: Pfändung

Wichtig ist bei solchen Situationen, in denen man die Darlehensraten zur Tilgung nicht mehr bezahlen kann, dass man so früh als Möglich den Kontakt zu seinem Darlehensgeber sucht. Tut man dies nicht, kann eine böse Überraschung die Folge sein, wenn die monatlichen Raten einfach ausbleiben. Eine solche böse Überraschung wäre beispielsweise, dass das Darlehen aufgekündigt werden kann und sofort fällig gestellt wird.

Der nächste Schritt, wenn das Darlehen bereits aufgekündigt wurde und die Fälligstellung bereits erfolgte, als auch, dass geschriebenen Mahnungen des Kreditgebers ohne Erfolg geblieben sind – nun kann es zu einem Mahnbescheid kommen, welchem in kurzem Abstand ein Vollstreckungsbescheid folgen kann. Sollte nun beim Darlehensnehmer nicht die Möglichkeit der Pfändung von Wertgegenständen bestehen, wird das Konto oder der Arbeitslohn gepfändet. Durch dieses erhält die Bank immerhin Teilzahlungen, welche das Darlehen auch tilgen.

Was passiert bei einem Immobilienkredit?

Diese Vorgehensweise ist bei einem normalen Darlehen üblich, wenn die monatlichen Raten vom Kreditnehmer nicht mehr bezahlt werden können. Ein anderer Fall ist es, wenn es sich bei dem Kredit um ein Darlehen für eine Immobilie handelt. Tritt beim Immobiliendarlehen das Ausbleiben der Tilgungsraten ein, so ist die Zwangsversteigerung der übliche Weg des Kreditgebers, um an das geliehene Geld heranzukommen. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung, wird das Haus bewertet und von der Bank anschließend ein Mindestgebot festgelegt. Anschließend wird das Haus zur Versteigerung freigegeben und geht an den Meistbietenden.

Wenn das Höchstgebot der Bank zu niedrig ist, kann es durchaus vorkommen, dass noch weitere Versteigerungstermine festgelegt werden. Die Erlöse aus der Versteigerung dienen dann der Tilgung des einstigen Darlehens, wobei dieses aber nicht komplett getilgt werden kann. Der übrig bleibende Betrag muss dann vom einstigen Darlehennehmer noch zurückgezahlt werden, obgleich das Haus, für das der Kredit ehemals gedacht war, nicht mehr da ist.


Das könnte Sie auch interessieren...