Eine vorzeitige Tilgung kann einige Probleme bereiten, wenn man nicht über die Bedingungen Bescheid weiß.
Insbesondere bei einer Immobilie ist es ja üblich, ein Darlehen aufzunehmen. Denn ein Haus oder eine Wohnung bezahlt man wohl in den seltensten Fällen bar. Der Weg geht dann über die Bank, die Ihnen dann ein Darlehen gewährt, um die Immobilie zu erwerben. Natürlich wäre es fatal, sich ein einziges Angebot von einer Bank einzuholen. Insofern ist das Vergleichen der verschiedenen Darlehensangebote ratsam.
Die meisten Verträge zu dem gewünschten Kredit haben eine Laufzeit von 25 bis 30 Jahre, wobei die Zinsbindungsfrist bei Immobiliendarlehen oft schon nach 10 Jahren enden. Sobald diese Zinsbindungsfrist abgelaufen ist, kann mit der Bank über die weitere Finanzierung gesprochen werden, oder es besteht auch die Möglichkeit, bei anderen Banken anzufragen, welche Konditionen diese für eine Anschlussfinanzierung anbieten. Sie als Kunde haben hier den etwas längeren Hebel in der Hand, da Sie nach der Zinsbindungsfrist immer noch zur Konkurrenz wechseln können. Dies ist ein Druckmittel für die Bank bei Verhandlungen über eine Anschlussfinanzierung.
Natürlich kommt es auch vor, dass Kreditnehmer ihren Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen möchten. Dafür kann es verschiedene Gründe geben: beispielsweise dass das Objekt nun verkauft werden soll. Somit wäre also dann die Zeit gekommen, das Darlehen zu tilgen. Um sich genau zu informieren, inwiefern eine Kündigung geltend gemacht werden kann und welche Bedingungen dafür gegeben sein müssen, ist der bei Abschluss gemachte Kreditvertrag sehr hilfreich. In diesem Kreditvertrag sind nämlich die Bedingungen zur Tilgung des Darlehens bereits bei Abschluss festgelegt worden. Somit auch, inwiefern es möglich ist, vorzeitig zu tilgen. So können Sie als Kunde ausfindig machen, ob Sondertilgungen kostenlos möglich sind oder falls festgesetzt wurde, dass ein vorzeitige Tilgung überhaupt nicht möglich ist, müssen Sie mit Ihrer Bank über eine Ablöse oder eventuell Umschuldung verhandeln. Möchten Sie das Darlehen vorzeitig tilgen, obwohl dies im Kreditvertrag nicht vorgesehen ist, so wird die Bank höchstwahrscheinlich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung schlägt sich als Gebühr nieder als Entschädigung für die Zinsen, die Sie durch die vorzeitige Tilgung nicht mehr bezahlen.
Die vorher angesprochene Anschlussfinanzierung kann jedoch auch ein Weg zur vorzeitigen Tilgung des Immobiliendarlehens sein. Allerdings kann die Bank dies auch verweigern, falls die Kündigung nur darauf abzielt, bessere Konditionen bezüglich der Zinsen zu bekommen. Kommt es zur Kündigung, wird die Bank höchstwahrscheinlich aber auch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Bei der vorzeitigen Tilgung ist es immer so eine Sache. Banken sehen das weniger gerne, obwohl sie natürlich vorzeitig ihr Darlehen zurückbekommen, geht ihnen wertvolles Geld abhanden, dass sie mit den Zinsen verdient hätten. Um solche Probleme von Anfang an zu vermeiden, sollte man im Kreditvertrag ein Sonderkündigungsrecht vereinbaren.