Steuerliche Behandlung von Sale-and-Lease-Back-Geschäften: Ein Leitfaden

Praxisnaher Leitfaden zur korrekten steuerlichen Handhabung von SLB-Geschäften.
20 Jahre Erfahrung
Individuelle Beratung
Über 400 Anbieter im Vergleich
Tüv Siegel
Hypovereinsbank
Commerzbank
ING
Euro Stapel

Steuerliche Aspekte von Sale-and-Lease-Back richtig verstehen

Sale-and-Lease-Back (SLB)-Geschäfte sind eine etablierte Finanzierungsform für Unternehmen, die Liquidität aus bereits vorhandenen Anlagegütern generieren möchten. Während die Liquiditätsvorteile und die operative Flexibilität oft im Vordergrund stehen, ist die korrekte steuerliche Behandlung dieser Transaktionen von entscheidender Bedeutung. Sie beeinflusst maßgeblich den Nettoeffekt für den Leasingnehmer und den Leasinggeber. Als Experte für alternative Finanzierungslösungen beleuchten wir die komplexen steuerlichen Aspekte, die es zu beachten gilt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und das volle Potenzial dieser Finanzierungsform zu nutzen.

Sale & Lease Back für Unternehmen

„Durch eine maßgeschneiderte Finanzierung ermöglichen wir Unternehmen jeder Größe den Zugang zu schnellen und unkomplizierten Finanzierungen.“

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.


Joachim Haedke
Joachim Haedke
Geschäftsführender Gesellschafter


Wirtschaftliches Eigentum als Kernfrage der Besteuerung

Der Dreh- und Angelpunkt für die steuerliche Beurteilung eines Sale-and-Lease-Back-Geschäfts ist die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum gemäß § 39 der Abgabenordnung (AO). Dies ist fundamental, da es bestimmt, wem die Abschreibung zusteht und wie die Leasingraten steuerlich zu würdigen sind.

Im Wesentlichen lassen sich zwei Hauptfälle unterscheiden:

  • Fall A: Finanzierungsnahes Sale-and-Lease-Back (Wirtschaftliches Eigentum verbleibt beim Verkäufer/Leasingnehmer)

    Bleibt das wirtschaftliche Eigentum trotz zivilrechtlichem Verkauf beim ursprünglichen Eigentümer (Verkäufer/Leasingnehmer), wird das Geschäft steuerlich als eine reine Finanzierung gewertet. Dies ist der Fall, wenn das Leasingobjekt nach Ablauf der Grundmietzeit ohne nennenswerte Zusatzzahlung an den Leasingnehmer zurückfällt oder dieser ein Andienungs- oder Kaufrecht zu einem unwesentlich unter dem voraussichtlichen Verkehrswert liegenden Preis hat. In diesem Szenario behält der Leasingnehmer die Abschreibungsberechtigung für das Wirtschaftsgut. Die gezahlten Leasingraten werden dabei in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Lediglich der Zinsanteil stellt eine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe dar, der Tilgungsanteil hingegen nicht, da er als Rückzahlung eines Darlehens betrachtet wird.

  • Fall B: Echtes Sale-and-Lease-Back (Wirtschaftliches Eigentum geht auf den Käufer/Leasinggeber über)

    In der Praxis ist dies der weitaus häufigere Fall. Hierbei wird das wirtschaftliche Eigentum am Wirtschaftsgut auf den Käufer (Leasinggeber) übertragen. Dies bedeutet, dass der Leasinggeber nun die Abschreibungen geltend machen kann, da er als wirtschaftlicher Eigentümer gilt. Für den Verkäufer (Leasingnehmer) entsteht im Zeitpunkt des Verkaufs ein gegebenenfalls sofort steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn, der aus der Aufdeckung stiller Reserven resultiert. Im Gegenzug kann der Leasingnehmer die gesamten Leasingraten als Betriebsausgaben abziehen. Die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere zum Restwert und etwaigen Kauf- oder Andienungsrechten, sind hier entscheidend für die Einordnung.

Auswirkungen auf Gewinnrealisierung und Abschreibungen

Die Einordnung in Fall A oder B hat direkte Konsequenzen für die Gewinnrealisierung und die Abschreibungsberechtigung, was die bilanzielle Gestaltung von Unternehmen stark beeinflusst.

Bei einem echten Sale-and-Lease-Back (Fall B) realisiert der Verkäufer (Leasingnehmer) im Verkaufszeitpunkt einen Veräußerungsgewinn. Dieser Gewinn entsteht, wenn der Verkaufspreis über dem Buchwert des Wirtschaftsgutes liegt und ist grundsätzlich sofort steuerpflichtig. Die Aufdeckung stiller Reserven kann zu einem Liquiditätsabfluss durch die Steuerzahlung führen. Die Unterscheidung von temporären Gewinnausschüttungen oder Reserven, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gebildet werden dürfen, ist hierbei komplex und erfordert sorgfältige Prüfung. Nach dem Verkauf kann der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut nicht mehr abschreiben, da das Abschreibungsrecht auf den Leasinggeber übergegangen ist. Stattdessen sind die Leasingraten als laufende Betriebsausgaben vollständig abzugsfähig.

Im Falle eines finanzierungsnahen Sale-and-Lease-Back (Fall A) kommt es zu keiner sofortigen Gewinnrealisierung aus der Veräußerung, da das wirtschaftliche Eigentum nicht übergeht. Entsprechend werden auch keine stillen Reserven aufgedeckt und es entsteht kein Veräußerungsgewinn. Der Leasingnehmer führt die Abschreibungen wie bisher fort. Die steuerliche Wirkung der Leasingraten beschränkt sich, wie bereits erwähnt, auf den Zinsanteil.

Der Steuerliche Zeiteffekt: Ein praktisches Beispiel

Der steuerliche Effekt eines Sale-and-Lease-Back-Geschäfts ist oft ein Zeiteffekt. Anfängliche Belastungen können sich später durch höhere Abzugsmöglichkeiten ausgleichen.

Beispielrechnung: Angenommen, ein Unternehmen verkauft eine Maschine mit einem Buchwert von 200.000 Euro für 300.000 Euro an einen Leasinggeber und least sie anschließend zurück. Die Restnutzungsdauer beträgt 5 Jahre, die jährliche Abschreibung (AfA) beträgt 40.000 Euro (linear). Die jährliche Leasingrate beläuft sich auf 70.000 Euro. Der Steuersatz sei vereinfacht 30 %.

Szenario 1: Ohne Sale-and-Lease-Back

  • Jährliche steuerliche Entlastung durch AfA: 40.000 € * 30 % = 12.000 € pro Jahr

  • Gesamte steuerliche Entlastung über 5 Jahre: 60.000 €

Szenario 2: Mit Sale-and-Lease-Back (echter Verkauf)

Im Verkaufsjahr:

  • Veräußerungsgewinn: 300.000 € (Verkaufspreis) - 200.000 € (Buchwert) = 100.000 €

  • Sofortige Steuerlast: 100.000 € * 30 % = 30.000 €

  • Zusätzlich abzugsfähige Leasingrate: 70.000 € * 30 % = 21.000 € (sofern die Rate im selben Jahr anfällt)

  • Netto-Steuerlast/-entlastung im ersten Jahr: 30.000 € - 21.000 € = 9.000 € zusätzliche Steuerlast

In den Folgejahren (4 Jahre):

  • Jährliche steuerliche Entlastung durch Leasingrate: 70.000 € * 30 % = 21.000 €

  • Gesamte steuerliche Entlastung über die verbleibenden 4 Jahre: 84.000 €

Gesamte steuerliche Entlastung über 5 Jahre (inkl. Anfangslast): 84.000 € - 9.000 € = 75.000 €.

In diesem vereinfachten Beispiel führt das Sale-and-Lease-Back-Geschäft über die Laufzeit zu einer etwas höheren steuerlichen Entlastung (75.000 € vs. 60.000 €) und die Liquidität wird im ersten Jahr durch den Verkaufserlös erhöht, auch wenn eine Steuerlast anfällt. Der entscheidende Punkt ist die zeitliche Verschiebung: Zunächst entsteht eine Steuerlast durch die Gewinnrealisierung, die sich jedoch durch die Abzugsfähigkeit der gesamten Leasingraten in den Folgejahren amortisiert. Dies führt zu einer anfänglich höheren Steuerlast, langfristig aber oft zu einer neutralen oder leicht günstigeren Gesamtsteuerbelastung und einem deutlichen Liquiditätsvorteil im ersten Jahr.

Wichtige Hinweise und Unterscheidungen für Ihr Sale-and-Lease-Back

Die korrekte steuerliche Beurteilung eines Sale-and-Lease-Back-Geschäfts hängt stark von den Details des zugrunde liegenden Vertrags ab. Faktoren wie die Höhe eines vereinbarten Restwerts, das Vorhandensein und die Ausgestaltung von Rückkaufrechten oder Andienungsrechten sowie die Verteilung von Risiken und die Laufzeit des Vertrags sind entscheidend. Jede individuelle Vereinbarung muss genau geprüft werden, um die Einstufung als finanzierungsnahes oder echtes Sale-and-Lease-Back korrekt vorzunehmen.

Eine frühzeitige und umfassende Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater ist hier unerlässlich. Dies gilt insbesondere für komplexe Fälle oder bei grenzüberschreitenden Konstellationen, etwa wenn der Leasinggeber ein ausländisches Unternehmen ist. Hier können zusätzliche steuerliche Aspekte wie Doppelbesteuerungsabkommen oder Besonderheiten der Umsatzsteuer relevant werden, die eine separate Analyse erfordern.

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass die handelsrechtliche Bilanzierung (nach HGB oder IFRS) von der steuerlichen Behandlung abweichen kann. Während der Fokus hier auf der steuerlichen Perspektive lag, müssen Unternehmen auch die handelsrechtlichen Anforderungen für die Darstellung in ihren Abschlüssen berücksichtigen, die zum Beispiel nach IFRS 16 oft eine Bilanzierung des Leasingobjekts beim Leasingnehmer vorsehen.

Ihr Partner für eine steuereffiziente Finanzierung

Die steuerlichen Feinheiten von Sale-and-Lease-Back-Geschäften erfordern tiefgehendes Fachwissen und eine präzise Vertragsgestaltung. Bei Finanzierung.com verstehen wir die Komplexität dieser Prozesse und unterstützen Unternehmen dabei, die optimale Finanzierungslösung zu finden. Mit unserer Expertise in alternativen Finanzierungsformen sind wir der ideale Ansprechpartner, um Ihre Sale-and-Lease-Back-Projekte steuerlich optimal zu strukturieren und umzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, die Ihre spezifische Situation berücksichtigt.

20+ Jahre Erfahrung

Seit über 20 Jahren sind wir im Bereich Sale and Lease Back Immobilien erfolgreich tätig. Wir verstehen die Bedürfnisse von Unternehmen und Selbstständigen in allen Finanzierungsfragen.

Persönlich

Bei uns sprechen Sie nicht mit einem Callcenter. Ihr persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess des Sale and Lease Back Immobilien.

Top Konditionen

Durch enge Beziehungen zu Finanzierern und unser hohes Finanzierungsvolumen sichern wir Ihnen die besten Konditionen – auch bei komplexen Fällen von Immobilien Rückleasing Deutschland.

Weitere Informationen zu Sale and Lease Back

Als einer der führenden Experten für Sale and Lease Back Immobilien in Deutschland beraten wir Sie persönlich oder online – kompetent, neutral und zielorientiert.

Focus Logo
Wirtschaftswoche Logo
Commerzbank Logo
ING Logo
BVMW Logo
DHZ Logo
Handelsblatt Logo