Sale-and-Lease-back gilt als eine der bestmöglichen Optionen, wenn ein Unternehmen schnell Liquidität generieren muss. Das geringe Risiko, Steuervorteile als auch die schnelle Ausführung sind nur einige Vorteile, die ein Sale-and-Lease-back Vertrag mit sich bringt. Beim Zustandekommen eines solchen Vertrags binden sich zwei Parteien aneinander, woraus sich Rechte als auch Pflichten ergeben.
Wie bereits aus dem Namen abzuleiten ist, besteht der Sale-and-Lease-back Vertrag genau genommen aus zwei Verträgen. Die beiden Parteien werden als Leasingnehmer und Leasinggeber bezeichnet wobei der Leasinggeber beim Sale-and-Lease-back Vertrag zugleich der Käufer des Investitionsguts ist. Der Verkäufer des Investitionsguts ist für die Leasinggesellschaft einerseits Lieferant, andererseits auch Leasingnehmer. Lieferant ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht im üblichen Sinne, als eine dritte Partei, zu verstehen.
Beim Sale-and-Lease-back wird bekanntlich ein Anlagegut an einen Käufer veräußert, woraufhin dieses Anlagegut erneut zurückgeleast wird. Verkauft wird das gewünschte Gut meist an eine normale Leasinggesellschaft. Ein Sale-and-Lease-back Vertrag ist im eigentlichen Sinne ein normaler Kaufvertrag sowie ein darauf folgender normaler Leasingvertrag. Beim Sale-and-Lease-back bilden diese beiden Verträge rechtlich eine Einheit.
Angenommen ein Unternehmen verkauft eine Maschine an eine Leasinggesellschaft und least diese sofort wieder zurück. Das verkaufte Anlagegut wechselt hierbei nicht den Besitzer, sondern bleibt ständig im Unternehmen, damit dieses einen reibungslosen Betriebsablauf garantieren kann. Dies bedeutet, das Unternehmen hat bei einem Sale-and-Lease-back Vertrag das Recht, dass es sein Anlagegut weiterhin nutzen darf.
Da es sich um einen üblichen Leasingvertag handelt, gelten für diesen die Bedingungen des Mietrechts (§§ 535ff. BGB).
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Jedoch gibt es beim Sale-and-Lease-back Vertrag auch Unterschiede zum normalen Mietvertrag. Ein Beispiel dafür sind Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, welche beim Sale-and-Lease-back Vertrag der Leasingnehmer auf sich nehmen muss. Ebenso ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Leasingraten pünktlich zu bezahlen.
Der Leasinggeber hingegen hat die Pflicht, das geleaste Gut dem Leasingnehmer während der Vertragszeit zur Verfügung zu stellen. Ebenso muss die Zahlung der Kaufsumme vor dem Zustandekommen des Leasingvertrags erfolgen. Läuft der Leasingvertrag aus, gibt es weiterhin die Möglichkeit, dass der Leasingnehmer sein Anlagegut zurückbekommt oder es einer dritten Partei zum Kauf angeboten wird.
Auch wenn ein Leasingvertrag generell formfrei ist, gibt es verschiedene Arten von Leasingverträgen. Wird ein Sale-and-Lease-back Vertrag über eine Immobilie abgeschlossen, kann dieser nochmals anders aussehen, als wenn eine Maschine verkauft und zurückgeleast wird. Insofern ist bei Abschluss eines Sale-and-Lease-back Vertrags eine professionelle Meinung gefragt. Nicht nur aufgrund der Unterschiedlichkeit des Vertrags ist ein professioneller Partner von Vorteil. Dieser kann dem Unternehmen auch auf Steuervorteile aus dem Sale-and-Lease-back hinweisen.
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