Als Teilfinanzierung ist die Fehlbedarfsfinanzierung eine Art der Zuwendung und kann die finanzielle Lücke zwischen den zuwendungsfähigen Ausgaben auf der einen Seite sowie Eigenmitteln und gegebenenfalls Drittmitteln auf der anderen Seite schließen. So können Organisationen, Einrichtungen oder Unternehmen auch mit geringen Eigenmitteln Projekte aus den unterschiedlichsten Bereichen – z.B. Nachhaltigkeit oder Forschung – realisieren oder Institutionen dauerhaft unterstützt werden.
Auf regionaler, nationaler sowie internationaler Ebene existieren hierfür zahlreiche Förderprogramme, die solche Fehlbedarfsfinanzierungen ermöglichen. Es kann durchaus kompliziert sein, sich einen Überblick über alle lohnenden Optionen zu verschaffen – und auch die anschließende Antragsstellung erfordert viel Zeit, Aufwand und Bürokratie. Gerne helfen wir von Finanzierung.com Ihnen dabei, die richtige Förderung zu finden und erfolgreich zu beantragen.
Immer die passende Fehlbedarfsfinanzierung für Ihr Förderprojekt: Unsere Experten beraten Sie umfänglich und unterstützen Sie kompetent bei der Antragsstellung für Fördergelder. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Mit einer Fehlbedarfsfinanzierung lassen sich genau die Kosten abdecken, die sich durch Eigen- und Drittmittel nicht vollständig finanzieren lassen. Dieser Restbetrag wird auch Fehlbedarf genannt und kann durch entsprechende Förderungen zuverlässig geschlossen werden. Finanziert werden können Förderprojekte aus den Bereichen:
Eine Fehlbedarfsfinanzierung wird nur nach schriftlicher Antragsstellung beim Fördermittelgeber bewilligt und endet immer auch mit Abschluss des Projekts. Bei der Antragsstellung gelten keinerlei Rechtsansprüche, sondern das sogenannte Windhundprinzip: Sind alle Fördergelder aufgebraucht, werden nachfolgende Anträge abgelehnt. Da die Beantragung von Fördermitteln sehr komplex ist und einen ausgearbeiteten Finanzierungsplan benötigt, lohnt es sich, einen branchenversierten Experten zu Rate zu ziehen – wir von Finanzierung.com sind gerne für Sie da.
Es existieren verschiedene Fördermittelgeber, die Fehlbedarfsfinanzierungen sowie weitere Zuwendungen für Einrichtungen, Organisationen, Kommunen und Unternehmen anbieten. Dazu gehören unter anderem:
Bund und Länder vergeben häufig Fehlbedarfsfinanzierungen für Institutionen – sei es für Forschungseinrichtungen, Kulturstätten oder Unternehmen. Hier gelten spezifische Fördermittelrichtlinien, die für eine erfolgreiche Finanzierung eingehalten werden müssen.
Auch die EU verfügt über zahlreiche Förderprogramme für die unterschiedlichsten Zwecke. Im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung ist sie dann gefragt, wenn Eigenmittel und nationale Fördergelder nicht ausreichen, um ein Projekt zu finanzieren – oder spezielle Förderprogramme zur Verfügung stehen, die es auf nationaler Ebene nicht gibt.
Wichtig zu beachten ist, dass die Fördermittel bei einer Fehlbedarfsfinanzierung immer zweckgebunden sind. Das bedeutet: Nach Abschluss des Förderprojekts müssen alle zweckkonformen Ausgaben lückenlos belegt werden.
Nicht belegte oder belegbare Kosten werden vom Fördermittelgeber in der Regel zurückgefordert und können so die gesamte Finanzierung gefährden. Ebenfalls können Rückforderungen entstehen, wenn die Verwendungsnachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Neben der Fehlbedarfsfinanzierung sind die Vollfinanzierung, Anteilfinanzierung und Festbetragsfinanzierung weitere Möglichkeiten der Zuwendungen. Eine Fehlbedarfsfinanzierung bedarf jedoch eines größeren Verwaltungsaufwands, weshalb Bund und weitere Förderer zumeist andere Maßnahmen wie die Anteil- oder Festbetragsfinanzierung präferieren – insbesondere bei Förderprogrammen mit hoher Fallzahl.
Hierbei wird unabhängig zur Höhe der Gesamtkosten des förderfähigen Projekts ein fester Betrag für die Förderung vereinbart.
Diese Förderung deckt einen festgelegten prozentualen Anteil der Gesamtkosten des zu fördernden Projekts ab.
Die Finanzierung deckt alle förderfähigen Kosten des Projekts vollständig ab – Eigenmittel oder Drittmittel werden nicht benötigt. In vielen Fällen ist auch eine sogenannte anteilige Fehlbedarfsfinanzierung sinnvoll: Sie bezeichnet die gemeinsame Finanzierung durch mehrere Zuwendungsgeber – in der Regel sind das beispielsweise Bund und Länder.
In vielen Fällen ist auch eine sogenannte anteilige Fehlbedarfsfinanzierung sinnvoll: Sie bezeichnet die gemeinsame Finanzierung durch mehrere Zuwendungsgeber – in der Regel sind das beispielsweise Bund und Länder.
Die Konditionen einer Fehlbedarfsfinanzierung sehen in den meisten Fällen unabhängig von den Fördermittelgebern ähnlich aus. Folgende Aspekte sind dabei grundlegend zu beachten:
Für die Fehlbedarfsfinanzierung wird ein Höchstbetrag festgelegt – also eine maximale Förderhöhe.
Bevor die Gelder der Fehlbedarfsfinanzierung verwendet werden können, müssen zunächst die Eigenmittel sowie Drittmittel ausgegeben werden.
Reduzieren sich die Gesamtkosten des zu fördernden Projekts im Laufe der Zeit, reduziert sich ebenfalls die Fördersumme um ebendiesen Betrag.
Steigen die Gesamtkosten des zu fördernden Projekts, bleibt die Fördersumme hingegen konstant.
Je nach Förderprogramm kann in den Förderrichtlinien ein fester Mindestanteil an Eigenmitteln vorgeschrieben sein.
Um den Kostenvorteil einer Fehlbedarfsfinanzierung zu veranschaulichen, haben wir eine Beispielrechnung aufgestellt:
Sie möchten ein Projekt im Bereich Nachhaltigkeit realisieren. Die Projektkosten belaufen sich auf 10.000 Euro. Dabei können Sie 4.000 Euro Eigenanteil aufbringen und verfügen zusätzlich über 2.000 Euro an Drittmitteln.
Die Rechnung wäre wie folgt:
Zuwendungsfähige Ausgaben (Gesamtkosten des Projekts): 10.000 Euro
Eigenmittelmittel des Antragsstellers: 4.000 Euro
Verfügbare Drittmittel: 2.000 Euro
Fehlbedarf: 4.000 Euro
Sofern Ihr Projekt von den Fördermittelgebern als förderungswürdig erachtet wird, wird die Summe des Fehlbedarfs vollständig übernommen.
Nicht nur Unternehmen, sondern auch Institutionen und Organisationen profitieren von der Fehlbedarfsfinanzierung: Sie schließt zuverlässig Finanzierungslücken, wenn Eigenanteil und andere Fördermittel nicht ausreichen. Dabei sind jedoch bestimmte Konditionen und eine aufwendige Antragsstellung zu beachten – genau hier greifen wir Ihnen mit unserer Expertise unter die Arme.
Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Finanzierungsbranche und einem weitreichenden Netzwerk von über 400 Finanzierungspartnern sind wir Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um das Thema Fehlbedarfsfinanzierung geht. Verlassen Sie sich auf eine kostenlose und transparente Beratung – gemeinsam finden wir Ihre besten Optionen für eine erfolgreiche Projektförderung.
Kompetent, erfahren, unabhängig – Finanzierung.com ist Ihr starker Partner für die Fehlbedarfsfinanzierung und weitere Fördermittel. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns direkt in München für eine umfassende Beratung!