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Genuss­rechte – Emission zur einfachen & direkten Finanzierung

Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten als stille Beteiligungen am Unternehmen
Unverbindliche Anfrage
Über 20 Jahre Erfahrung
Persönlicher Ansprechpartner
Backing Check
Tüv Siegel
Broker

Genuss­rechte – Finanzierung von Unter­nehmen über Misch-Kapital­formen

Für Unternehmen (an der Börse) gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich bzw. ihre Unternehmungen zu finanzieren. Eine davon ist die Ausgabe von Genussrechten an interessierte Geldanleger. Diese bieten sowohl den Emittenten selbst als auch den Kapitalgebern potenziell attraktive Konditionen, die sich auf Seiten der Unternehmen zur einfachen und unkomplizierten Finanzierung nutzen lassen.

Um Genussrechte optimal für Ihr Unternehmen nutzbar zu machen und diese so gewinnbringend wie möglich auszugeben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Wir unterstützen bei der korrekten Ausgestaltung der Beteiligungen sowie bei der fachgerechten Emission.

Eine zuverlässige Unternehmens-Finanzierung über Genussrechte umsetzen – mit unserer Hilfe ist das keine Schwierigkeit. Wenden Sie sich gerne an unsere erfahrenen Finanzierungsexperten und fragen Sie eine kostenfreie sowie unverbindliche Erstberatung an!

Börse Anzeigetafel am Straßenrand

Was sind Genuss­rechte?

Genussrechte sind den Mezzanine-Finanzierungsformen zuzurechnen, damit stellen sie eine Mischform aus Eigen- und Fremd-Kapital dar. Inhaber von Genussrechten erlangen gegenüber den Unternehmen, die diese Genussrechte ausgegeben haben (Emittenten), einen schuldrechtlichen Anspruch. Dieser stellt faktisch einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung dar. Im Gegenzug stellen die Genussrechteinhaber dem Unternehmen neues Kapital zur Verfügung, mit dem es wirtschaften kann.

Ein wesentlicher Unterschied zu klassischen Aktien oder Anleihen besteht darin, dass der Erwerb von Genussrechten eines Unternehmens den Inhabern keinen Aktionärs-Status gewährt und diese somit keinen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen können. Im Gegenzug erhalten sie eine höhere Gewinnbeteiligung, müssen in schlechten Geschäftslagen aber auch die höchsten Verluste mittragen. Werden Genussrechte von börsennotierten Unternehmen ausgegeben, sind diese in Form von sogenannten Genussscheinen als verbriefte Genussrechte an der Börse handelbar.

Be­ratung zu Genuss­rechten anfragen

„Durch eine maßgeschneiderte Finanzierung ermöglichen wir Unternehmern jeder Größe den Zugang zu schnellen und unkomplizierten Finanzierungen.“

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.


Joachim Haedke
Joachim Haedke
Geschäftsführender Gesellschafter

Genuss­rechte und ihre Vor­teile

  • Verzicht auf Kapitalerhöhung

    Wollen börsennotierte Unternehmen ihre Kapitalbasis durch die Ausgabe zusätzlicher Unternehmensanteile in Form von Aktien stärken, ist dafür vielfach eine Abstimmung und Bewilligung einer Kapitalerhöhung notwendig. Bei Genussrechten entfällt dieser Schritt.

  • Keine direkte Beteiligung

    Inhaber von Genussrechten haben gegenüber Ihrem Unternehmen keine mitgliedschaftsrechtlichen Ansprüche – sie erhalten kein Stimmrecht bei Versammlungen und werden bei eventuellen finanziellen Problemen im Unternehmen nachrangig bedient.

  • Individuelle Gestaltung

    Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, Genussrechte auf den Bedarf Ihres Unternehmens und die Marktsituation zuzuschneiden. So besteht auch die Möglichkeit, eine Emission durchzuführen, ohne dafür einen BaFin-Prospekt erstellen und billigen lassen zu müssen.

  • Günstige Emission

    Die Ausgabe von Genussrechten ist in der Regel deutlich günstiger als die Emission von Aktien oder der Rückgriff auf andere Finanzierungsoptionen. Gleichzeitig sind Genussrechte gerade bei Risiko-Kapitalanlegern nach wie vor sehr gefragt.

Genuss­rechte richtig nutzen – Die passende Ziel­gruppe für die Emission

Wenn Sie beschlossen haben, Genussrechte auszugeben, sollten Sie darauf hinwirken, dass diese gerade auch von Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder langjährigen Kunden Ihres Unternehmens mitgezeichnet werden. Dies hat für Ihr Unternehmen vor allem den Vorteil, dass Sie auf diese Weise Rechteinhaber hinzugewinnen, die an einer langfristig positiven Entwicklung Ihrer Firma interessiert sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der richtigen Platzierung dieser Emissionen am Markt.

Finanzierung durch Genuss­rechte – Betreu­ung und Beratung durch Finanzierungs­experten

Sparen Sie das Kapital Ihrer Gesellschafter und setzen Sie auf die Emission von Genussrechten – wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen dabei. Von der Aufklärung über Finanzierungsoptionen zu den Ausgestaltungsmöglichkeiten bis zur Ansprache geeigneter Anleger stehen wir Ihnen individuell und umfassend mit unserer Expertise zur Seite. Mit unserem weit gefächerten Netzwerk ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und passgenaue Emission von Genussrechten nach Ihrem Bedarf.

20+ Jahre Erfahrung
Wir sind seit 20 Jahren für Sie am Markt. Als Unternehmer wie Sie kennen wir die Bedürfnisse von Firmen und Selbstständigen in allen Finanzierungsfragen genau.
Persönlich
Bei uns haben Sie immer Ihren persönlichen Ansprechpartner und kein Callcenter. Gern beraten wir Sie auch jederzeit persönlich in unserem Büro in der Münchner Innenstadt.
Top Konditionen
Durch langjährige Beziehungen zu den Finanzierern und unser hohes Finanzierungsvolumen erhalten wir einmalige Konditionen, die wir natürlich an Sie weitergeben.