Sowohl private Konsumenten als auch Unternehmen kennen das Szenario: Es wird unmittelbar Ersatz für ein elektrisches Gerät benötigt oder es muss kurzfristig eine große Menge an Materialien angeschafft werden, ohne dass die dafür erforderliche Liquidität gegeben ist. An dieser Stelle kann dennoch in vielen Fällen ein Verkaufsabschluss erzielt werden – etwa über einen Warenkredit. Dieser bietet Kunden Zugriff auf die gewünschten Waren und den Verkäufern Aussicht auf zusätzliche Verkäufe. Gerne klären wir Sie auf, wie Sie dieses Instrument bestmöglich für Ihre Zwecke nutzen.
Vom Warenkredit und anderen Handelskrediten: Vertrauen Sie auf die fachliche Expertise unserer Berater und lassen Sie sich dazu informieren, ob sich diese Form eines Kredits auch für Sie und Ihr Unternehmen rechnet – vereinbaren Sie ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch.
Da die Entscheidung über die Vergabe des Kredits sowie über die jeweiligen Kreditkonditionen beim Verkäufer liegt, können die beiden Vertragsparteien hier in der Regel schnell eine Einigung erzielen.
Bei einem Warenkredit oder Lieferantenkredit ist keine Bank oder sonstige Finanzinstitution involviert. Damit sind weniger rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen und die Vertragspartner sind freier in der Ausgestaltung der Vereinbarung.
Kommt es zu einer Einigung, können Kunden die jeweiligen Produkte bzw. Waren direkt mitnehmen und entsprechend nutzen bzw. verwerten. Zwar bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, der Käufer ist jedoch frei in der Verwendung des Kaufobjekts.
Für die Inanspruchnahme eines Warenkredits sind keine zusätzlichen Sicherheiten zu erbringen – als Sicherheit dient das erworbene Produkt. Gleichzeitig ist eine gute Bonität für die Einräumung des Kredits förderlich, muss aber nicht das alleinige Kriterium darstellen.
Ob bei der Anschaffung von Kleidung oder beim Kauf von Elektroartikeln – ein Warenkredit erlaubt es Konsumenten, die jeweiligen Artikel direkt mitzunehmen bzw. nach Hause zu bestellen und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen. Einen solchen Kredit zu gewähren ist bei Versandhändlern ein probates Mittel der Kundenbindung, da dieses Kreditmodell den Einkauf einfach und intuitiv macht.
Bei der Beschaffung von Arbeitsgeräten oder dem Aufstocken des eigenen Materiallagers können Unternehmen unter Umständen ebenfalls von einem Warenkredit – hier meist als Lieferantenkredit bezeichnet – profitieren. So stehen etwa Produktionsgüter oder Güter zur Weiterverarbeitung direkt zur Verfügung und müssen erst im zeitlichen Abstand vollständig bezahlt werden.
Unter Umständen kann die Nutzung eines Warenkredits auch Risiken und Komplikationen mit sich bringen – sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von Waren:
Vereinbaren Verkäufer und Käufer einen Warenkredit, vertraut der Verkäufer darauf, dass der Käufer die Ware innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt bzw. bezahlen kann. Abseits grundlegender Infos zur Bonität geschieht dies hauptsächlich auf Vertrauensbasis. Zahlungsausfälle können jedoch teuer werden und eine eigene Absicherung nötig machen.
Bei der ratenweisen Tilgung des Warenkredits ist es für Konsumenten verhältnismäßig einfach, etwaige Preisaufschläge auf den Ursprungspreis aus dem Blick zu verlieren. So fallen zwar die Raten günstiger aus, der tatsächliche Gesamtpreis der Waren liegt jedoch gegebenenfalls ein gutes Stück höher als bei einem Direktkauf.
Der Warenkredit, häufig auch als Handelskredit oder im B2B-Kontext als Lieferantenkredit bezeichnet, stellt eine Kauf-Vereinbarung zwischen zwei Parteien dar. Diese regelt, dass eine Ware erworben wird und vom Käufer bereits vollumfänglich genutzt werden kann, der volle Kaufpreis jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt (meist 14 – 90 Tage) an den Verkäufer zu entrichten ist.
Das Modell Warenkredit kommt besonders häufig bei großen Handelshäusern zum Einsatz, vor allem im Versandhandel. Durch die Möglichkeit des sofortigen Konsums bei nachgelagerter Zahlungsverpflichtung soll ein Anreiz geschaffen werden, Einkäufe zu tätigen – auch dann, wenn absehbar ist, dass die geforderte Kaufsumme nur nachgelagert oder in Raten getilgt werden kann.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Preis der Ware vollständig beglichen wurde, ist der Verkäufer weiterhin der rechtmäßige Besitzer der Ware (Eigentumsvorbehalt). Während der Laufzeit der Vereinbarung besteht faktisch ein Darlehen, da ein Kredit in Güterform gewährt wird. Dieses wird häufig durch eine sogenannte Warenkreditversicherung gegen eventuelle Ausfälle abgesichert.
Geben Unternehmen regelmäßig Warenkredite in relevanter Höhe oder großer Menge aus, kann es sich für sie rechnen, sich zusätzlich gegen mögliche Kreditausfälle abzusichern. Hochpreisige Produkte oder Waren, die vom Kunden direkt weiterverarbeitet werden und bei denen daher trotz Eigentumsvorbehalt keine Rückübereignung möglich ist, können bei Zahlungsausfällen teure Abschreibungen in der eigenen Unternehmensbilanz erforderlich machen.
Über eine Warenkreditversicherung können sich Unternehmen gegen solche Szenarien absichern. Hierbei erfolgt die Zusammenarbeit mit einem Versicherer, der bei Zahlungsausfällen oder mutwilliger Nicht-Zahlung der Kunden die entstandenen finanziellen Schäden erstattet. Damit können Verkäufer, die ihren Kunden einen Warenkredit anbieten möchten bzw. aus der Marktlage heraus müssen, auch solche ausfallenden Zahlungen bilanziell schadlos überstehen.
Steht aus Sicht des Käufers fest, dass die betreffenden Produkte, Waren oder Leistungen in jedem Fall innerhalb des eingeräumten Zahlungsziels beglichen werden können, gibt es keinen Grund, auf die Nutzung eines Warenkredits zu verzichten. Im Gegenteil: Vielfach werden bei frühzeitiger Begleichung der Forderung sogar Skonto-Vorteile eingeräumt, wodurch über die Anschaffung mit einem solchen Handelskredit bestenfalls sogar Kosten gespart werden können.
Steht jedoch zu befürchten, dass das Zahlungsziel nicht eingehalten werden kann, so werden meist hohe Zinszahlungen fällig – in Extremfällen sowie im Konsumenten-Bereich ist es außerdem gängig, die Rückgabe der Ware zu fordern. Unter diesen Umständen können sich andere Finanzierungen anbieten, etwa der Erwerb der Ware über einen kostengünstigen Ratenkredit.
Sie überlegen, ob es sich für Ihre unternehmerischen Anschaffungen lohnt, auf einen Warenkredit zurückzugreifen? Sie stecken aktuell in Überlegungen dazu, ausgewählten Kunden entsprechende Handelskredite einzuräumen? Oder sind Sie auf der Suche nach guten Alternativen bei der Finanzierung? Wir sind Ihr Partner für alle Finanzfragen – vertrauen Sie auf unsere Branchenkenntnis.
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