Allgemeine Vermittlungsbedingungen der Finanzierung.com GmbH

Stand: Oktober 2022

§ 1 Geltungsbereich und Form

(1) Die vorliegenden allgemeinen Vermittlungsbedingungen („AVB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma Finanzierung.com GmbH („Finanzierung.com“, „wir“ oder „uns“) mit unseren Auftraggebern („Auftraggeber“). Die AVB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Der Auftraggeber erklärt seine Zustimmung, dass diese AVB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und Finanzierung.com sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Verträgen zu Grunde gelegt werden.

(3) Alle Aufträge werden gemäß dieser AVB angenommen und ausgeführt. Dabei gelten diese Vermittlungsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Finanzierung.com ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Vermittlung vorbehaltlos ausführen.

(4) Die AVB gelten insbesondere für Verträge über die Finanzierungsvermittlung. Dabei vermittelt Finanzierung.com, die zuvor vom Auftraggeber beauftragt wurde, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages mit einem Kapitalgeber („Nachweistätigkeit“) oder einen abschlusswilligen Kapitalgeber („Vermittlungstätigkeit“) zur Finanzierungsbeschaffung. Die Maklertätigkeit (Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit) umfasst alle von uns angebotenen Finanzierungsformen, beispielsweise das Factoring, Leasing, Firmenkredite, Darlehen etc. („Finanzierung“).

(5) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Antragstellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(6) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten

(1) Finanzierung.com benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der Finanzierungsvermittlung alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Auftraggeber verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Auftraggeber die nach den Umständen des Einzelfalls bestmögliche Finanzierung nachweisen bzw. vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Auftraggeber verpflichtet, Finanzierung.com alle für die Ausführung der Maklertätigkeit erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und Finanzierung.com von allen Umständen, die für die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Finanzierung.com von Relevanz sein könnte, in Kenntnis zu setzen.

(2) Finanzierung.com hat den Auftraggeber von allen Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Finanzierungsentscheidung des Auftraggebers von Bedeutung sein können. Allerdings braucht Finanzierung.com keine besonderen Nachforschungen anzustellen.

(3) Von einer Aufgabe seiner Finanzierungsabsicht, einer anderweitigen Kreditaufnahme oder von sonstigen Umständen, die für die Ausführung des Finanzierungsmaklervertrages von Bedeutung sind, wird der Auftraggeber Finanzierung. com unverzüglich unterrichten.

(4) Angaben von Finanzierung.com über Kredite, Kapitalgeber oder Möglichkeiten zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages, die dem Auftraggeber bereits vorbekannt sind, wird dieser unverzüglich zurückweisen, und er wird Finanzierung.com mitteilen, wann und auf welche Weise er seine Vorkenntnis erlangt hat.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle durch die Maklertätigkeit von Finanzierung.com übermittelten Dokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Finanzierungsanfrage zu überprüfen und dies gegebenenfalls Finanzierung.com zur Berichtigung mitzuteilen.

(6) Der Auftraggeber bevollmächtigt Finanzierung.com alle Maßnahmen zu treffen, die zur Finanzierungsbeschaffung erforderlich sind.

§ 3 Weitergabeverbot

(1) Sämtliche im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit von Finanzierung.com stehenden Informationen („Finanzierungsinformationen“) sind ausschließlich für den Auftragnehmer bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Finanzierungsinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Finanzierung.com, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.

(2) Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Finanzierungsinformationen weitergegeben hat, den Finanzierungsvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Finanzierung.com die mit ihr vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 4 Doppeltätigkeit

Finanzierung.com kann kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmaklerin tätig sein und ist als solche tätig.

§ 5 Provision und Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftraggeber ist gemäß dem Finanzierungsmaklervertrag zur Zahlung einer erfolgsabhängigen Provision verpflichtet.

(2) Finanzierung.com hat auch dann Anspruch auf Zahlung der Provision, wenn auf Grund ihrer Maklertätigkeit zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt.

(3) Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Mit der Auszahlung durch den Kapitalgeber an den Auftraggeber ist die Provision fällig und innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Auszahlung an Finanzierung.com zu zahlen.

(4) Die vom Auftraggeber zu zahlende Provision wird durch eine von dritter Seite an Finanzierung.com zu zahlende Vergütung nicht berührt.

(5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Provision ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

§ 6 Ersatz- und Folgegeschäfte

(1) Eine Provisionspflicht des Auftraggebers gemäß den vertraglich vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von Finanzierung.com entfalteten Maklertätigkeit von seinem potenziellen und von Finanzierung.com nachgewiesenen Kapitalgebern eine andere Gelegenheit zum Finanzierungsvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Kapitalgebers den Finanzierungsvertrag abschließt.

(2) Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 7 Finanzierungsinformationen/ Gewährleistung

(1) Finanzierung.com weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Finanzierungsinformationen vom Kapitalgeber bzw. von einem vom Kapitalgeber beauftragten Dritten stammen und von Finanzierung.com auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind.

(2) Es ist Sache des Auftraggebers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Finanzierung.com, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 8 Haftung

(1) Finanzierung.com haftet dem Auftraggeber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

  • a. Finanzierung.com haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, und aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • b. Verletzt Finanzierung.com fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht vorstehend unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Finanzierung.com nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

  • c. Im Übrigen ist eine Haftung von Finanzierung.com ausgeschlossen.

(2) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Finanzierung.com für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

§ 9 Forderungsabtretung

Finanzierung.com ist berechtigt, ihre gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen abzutreten.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der AKTIVBANK AG in München.