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Lebt denn der alte Bausparer noch…?

Einigung in letzter Minute: Bausparkasse BHW verhindert Grundsatzurteil zu vorzeitigen Kündigungen von Bausparerträgen

Bausparverträge sind generell ein zielgerichtetes Investment und sollen Menschen dabei helfen, den Traum vom Eigenheim zu realisieren. Dabei bieten die Bausparkassen auch gut und gerne mal attraktive Zinsen und andere Sonderkonditionen, damit der Finanzierung auf die Sprünge geholfen wird.

Ganz ungebunden geht es dabei allerdings nicht zur Sache und das ist ja nur verständlich, schließlich müssen auch die Geldinstitute Gewinn erwirtschaften. Dabei wird der Umstand genutzt, dass eine Baufinanzierung definitiv zu den langfristigsten, privaten Finanzierungsvorhaben zählt und somit das Geld im Depot der Bank auch langfristig zur Verfügung steht, wodurch theoretisch eine höhere Rendite erwirtschaftet werden kann. Auf der Verbraucherseite kann so der Erwerb des Eigenheims abgesichert und sogar beschleunigt werden – grundsätzlich ein guter Gedanke.

Im Urteil des Bundesgerichtshofes vom Februar 2017 zu den Kündigungsrechten bei Bausparverträgen wurde den Bausparkassen noch das Recht zugestanden, in bestimmten Fällen eine rechtmäßige Kündigung durchführen zu können. Doch wann exakt die attraktive Verzinsung des Bausparers seitens der Einzahler wirklich als reine Sparanlage zweckentfremdet wird, ist schwer zu beurteilen.

Dass natürlich nicht immer Alles genau so ablaufen kann ist ja mehr oder weniger selbstverständlich doch wo liegen die Grenzen der Vertragsfreiheit? Diese Frage stellen sich hierzulande inzwischen sicherlich einige Bausparer, die ähnlich wie im jüngsten Fall der Bausparkasse BHW, gespannt auf das Urteil des Bundesgerichtshofes, zu den genaueren Regelungen bei vorzeitigen Kündigungen, warteten. Dieses Urteil in dieser Form wird nun nicht mehr stattfinden.

Von Sonderkonditionen über Treueprämien bis hin zum „Renditeknüller“ – Nichts ist hier undenkbar

Die Bausparkasse BHW konnte sich mit den Klägern im Fall zweier vorzeitiger Kündigungen von Bausparverträgen, die unter Vereinbarung der Zahlung von Treueprämien und Bonuszinsen eine Gesamtrendite von 5% erreichen sollte, außergerichtlich einigen und so ein Grundsatzurteil verhindern. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wies mitunter auf mögliche Benachteiligungen der Verbraucher innerhalb der Massenkündigungswellen hin und empfiehlt betroffenen sich gegebenenfalls rechtlich zu wehren.

In diesem Prozess wurde über die Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch die Bank, wegen Erreichung der Bausparsumme, aufgrund ebendieser Zusatzzahlungen, diskutiert. Diese Argumentation war nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht zulässig. Dennoch konnte die BHW eine außergerichtliche Einigung erreichen, sodass nun das Grundsatzurteil des BGH vorerst ausbleibt. Verbraucherschützer vermissen die notwendige Klarheit der rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Vertragsbedingungen in Bausparverträgen.

Das Geschäft mit den Bausparverträgen im Umbruch – Sicheres Finanzieren mit professioneller Unterstützung

Betroffene Bausparer müssen somit weiterhin auf Klarstellung dieser Inhalte, durch den BGH warten und hoffen. Nicht nur die Verbraucher sind hierbei die Geschädigten. Auch der Ruf der traditionellen Baufinanzierung blieb von den Negativschlagzeilen während der Niedrigzinsphase, nicht verschont. So bleibt es spannend, wie sich die ohnehin von der Finanzkrise und der Niedrigzinsphase gebeutelten Institute halten werden. Derzeit etablieren sich ohnehin andere Modelle zur Baufinanzierung. Eine kompetente und unabhängige Beratung gewährleistet in vielerlei Hinsicht Sicherheit vor unliebsamen Überraschungen. Und an Sicherheit – insbesondere Rechtssicherheit – sollte man es bei einer so besonders wichtigen Privatinvestition besser nicht mangeln lassen.

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