Ein gemeinsam aufgenommener Kredit während der Ehe kann bei und nach der Scheidung verschiedene Auswirkungen auf die Partner haben.
Scheidungen sind wahrlich keine schöne Sache doch kommen sie immer öfter vor: Die Statistik besagt, dass bereits ein Drittel der geschlossenen Ehen auch wieder geschieden werden. Die Scheidung wird dabei meist zu einem Streitfall zwischen den Parteien auch bezüglich eines Darlehens, welches während der Ehe aufgenommen wurde. Wie wird mit diesem Darlehen nun verfahren?
Welche Möglichkeiten gibt es mit dem Darlehen zu verfahren?
Hier kann man grundlegend differenzieren: Wenn nur ein Partner das Darlehen alleine aufgenommen hat, ohne dass der andere in irgendeiner Form (etwa als Bürge oder Kreditnehmer) mit diesem zu tun hat, so bleibt die Rückzahlung auch an jenem hängen, der es aufgenommen hat. Ist es der Fall, dass beide das Darlehen aufgenommen haben, so gibt es eigentlich zwei Möglichkeiten. Die erste wäre, dass man sich dafür entscheidet, das Darlehen vorab zurückzuzahlen, sodass keine Forderungen mehr vom Kreditnehmer vorhanden sind. Allerdings kann es hier dazu kommen, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung noch bezahlt werden muss, wenn das Darlehen früher getilgt wird. Oder aber, man entscheidet sich dafür, dass das Darlehen normal weiterläuft und beide Partner auch ihre jeweilige monatliche Rate bezahlen.
Wichtig zu wissen ist, dass der andere Partner nicht für ein Darlehen aufkommen muss, welches von ihm nicht unterschrieben wurde oder für das er als Bürge auftritt. Die Möglichkeit, den Partner zu seinen Darlehenspflichten zu belangen ist nur möglich, wenn dieser auch im Vertrag benannt wird.
Das Darlehen und der Unterhalt
Bei einer Scheidung ist meist der Unterhalt ein großes Streitthema bei dem jede der Parteien auf ihr Recht bestehen. Hier kann das Darlehen nochmals ausschlaggebend sein wenn es um die Verpflichtungen im Unterhalt geht. Die Ausgaben, die ein Partner für das Darlehen aufbringen muss, werden auch entsprechend als Ausgaben angerechnet. Im Prinzip heißt das, dass durch die Darlehensausgaben das Einkommen des Partners verringert wird und somit auch weniger Unterhalt an den Partner bezahlen kann.
Fachanwälte kennen sich mit solchen Themen üblicherweise gut aus. Kommt es wirklich zu einer Scheidung, wird ohnehin ein Anwalt benötigt werden – dieser sollte auch die erste Anlaufstelle bezüglich weiterer Informationen sein. Im Unterhaltsrecht gibt es diverse Klauseln, die genau besagen was mit verschiedenen Dingen bei der Scheidung und den Unterhaltsansprüchen passiert und was Sie beachten müssen damit Sie Ihr Recht geltend machen können.
Hat man während der Ehe ein gemeinsames Darlehen aufgenommen oder stehen die Partner in einem Bürgschaftsverhältnis, sollte man sich auf jeden Fall zusätzlich nochmals mit der Bank in Verbindung setzen und hier eventuell auch einen Beratungstermin vereinbaren. Eventuell gibt es Möglichkeiten, die Bürgschaft oder das Darlehen in irgendeiner Form abzulösen und sogar noch bessere Konditionen dabei zu erhalten.