Die Finanzierung von Unternehmen läuft mittlerweile nicht mehr nur über Banken. Vielmehr sind alternative Finanzierungswege gefragt, die die Eigenkapitaldecke von Unternehmen etwas aufstocken. Zu diesen alternativen Finanzierungen gehören auch Fördermittel für Unternehmen
KfW-Unternehmerkredit
Wer ist förderfähig
Durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gibt es zahlreiche Fördermittel für Unternehmen. Eines davon ist der KfW-Unternehmerkredit, mit welchem mittel- und langfristige Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden können. Insbesondere werden klein- und mittelständische Unternehmen ins Auge gefasst, die entweder im Inland oder auch im Ausland ihr Geschäft auf wirtschaftlicher Basis stärken wollen. Auch Joint-Ventures mit einem deutschen Anteil von mindestens 30 Prozent sind förderfähig.
Erster Programmteil
Der KfW-Unternehmerkredit gliedert sich in zwei Programmteile. Der erste Teil umfasst die Finanzierung mit Fremdkapital durch die KfW. Die Förderung für Unternehmen besteht also aus einem mittel- oder langfristigen Kredit, welcher vom Unternehmen für Betriebsmittel und andere Investitionen verwendet werden kann. Das Fremdkapital im ersten Programmteil kann bis zu zehn Millionen Euro betragen.
Zweiter Programmteil
Der zweite Teil der Förderung besteht aus einem Nachrangkapital. Dieser Teil soll insbesondere dabei helfen, dass Klein- und Mittelstand bei der Finanzierung von Investitionen unterstützt werden. Im zweiten Programmteil umfasst die Förderung für Unternehmen bis zu vier Millionen Euro. Dies ist auch abhängig vom Vorhaben der Investition.
Voraussetzungen
Die erste Voraussetzung für die Beantragung ist, dass sich selbiges mehrheitlich in Privatbesitz befindet. Eine zweite ist, dass der Gruppenumsatz nicht mehr als 500 Millionen Euro beträgt. Ebenso können Freiberufler diese Förderung für Unternehmen beantragen. Hier gilt als Bedingung, dass die selbstständige Tätigkeit des Freiberuflers bereits drei Jahre andauert.
Tilgung
Die Tilgung der Förderung ist wie folgt: Im Laufe der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Kreditzinsen zu bezahlen. Hierbei ist auch zu erwähnen, dass die Kredite der KfW bekanntlich sehr gute Konditionen, darunter auch Zinsen, haben. Nach dieser Phase wird vierteljährlich getilgt bei gleich hohen Raten. Wählt man die Methode des endfälligen Darlehens, ist die komplette Summe erst am Ende der Laufzeit fällig.
Antragsstellung
Die Antragsstellung von KfW Fördermittel für Unternehmen erfolgt immer über die Hausbank. Diese setzen sich dann mit der KfW in Verbindung. Es sei zu erwähnen, dass ein solcher Antrag aufgrund seiner Komplexität sehr durchgeplant sein sollte und eine unabhängige Beratung durchaus sinnvoll ist.
ERP-Gründerkredit (Startgeld)
Wer ist förderfähig
Ein weiteres Fördermittel für Unternehmen ist der ERP-Gründerkredit. Dieses Fördermittel ist besonders auf Start-up Unternehmen oder kleinere Geschäfte konzipiert. Förderfähig sind prinzipiell alle, die den Schritt in die Existenzgründung gemacht haben oder diese derzeit noch als Nebenerwerb betreiben, jedoch mit dem Vorhaben, dies mittelfristig zum Haupterwerb zu machen.
Das Förderprogramm
Die Förderung für Unternehmen umfasst maximal 100.000 Euro. Es muss nicht immer ein Millionenbetrag sein, insbesondere bei noch kleinen Unternehmen, bei denen der Finanzierungsbedarf ohnehin etwas geringer ist. Von der gesamten Fördersumme sind maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel vorgesehen. Die Auszahlung der Förderung kann dabei entweder komplett, in einer Summe, ausgezahlt werden oder in mehreren Teilbeträgen. Wissenswert ist noch, dass dieses Fördermittel für Unternehmen ist nicht kombinierbar ist mit anderen Förderungen der KfW.
Voraussetzungen
Diese Förderung ist nicht für Unternehmen, die als Sanierungsfall gelten. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft, der Fischerei oder der Aquakultur werden nicht gefördert. Ansonsten ist weiterhin zu beachten, dass diese Förderung für Unternehmen gilt, die nicht älter als drei Jahre sind. Auch Unternehmen im Sinne der KMU-Definition (Klein- und Mittelstand) können gefördert werden, auch unter der Voraussetzung der drei Jahres Regel. Zudem darf die Förderung nicht dazu verwendet werden, die Umschuldung eines anderen Kredits durchzuführen. Ebenso wenig ist eine Nachfinanzierung zulässig.
Tilgung
Die Tilgung erfolgt beim ERP-Gründerkredit in den Tilgungsfreijahren nur über die fälligen Kreditzinsen. In den folgenden Jahren werden dann pro Monat gleich hohe Tilgungsraten fällig.
Antragsstellung
Der ERP-Gründerkredit ist ebenfalls eine Förderung von Unternehmen der KfW Bankengruppe. Insofern muss auch der Antrag über die Hausbank gestellt werden. Bei Existenzgründern sehen die Banken sehr genau hin, deshalb sollte auch hier auf eine unabhängige Beratung zurückgegriffen werden.
ERP-Regionalförderprogramm
Wer ist förderfähig
Diese Förderung für Unternehmen dient insbesondere zur Unterstützung strukturschwacher Gebiete, in denen die Wirtschaft Standortnachteile verzeichnet. Diese werden dann mit den Fördermitteln kompensiert. Die Hauptregion, in der diese Förderprogramme vergeben werden liegt in den neuen Bundesländern, sowie Berlin. Diese Förderung für Unternehmen ist auf eine mittel- und langfristige Finanzierung ausgelegt. Grundsätzlich werden alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert sowie freiberufliche Tätigkeiten.
Das Förderprogramm
Die maximale Förderung beträgt beim ERP-Regionalförderprogramm bis zu 3 Millionen Euro je Vorhaben. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen, falls der Kredit zur Finanzierung eines Bauvorhabens verwendet wird. Übliche Laufzeiten liegen zwischen 5 und 15 Jahren. Gefördert werden unter anderem der Erwerb von Grundstücken und auch die damit verbundenen Baukosten sowie Maschinen, Anlagen und auch Betriebs- und Geschäftsausstattung. Diese Förderung kann auch von Unternehmen beantragt werden, die ihre erste Messeteilnahme planen und vorbereiten. In den neuen Bundesländern beträgt der Förderungsanteil bis zu 85 Prozent, in den alten Bundesländern bis zu 50 Prozent.
Voraussetzungen
Beim ERP-Regionalförderprogramm werden nur Unternehmen gefördert, die einen Standortnachteil vorweisen können. In diesem Bereich sind jedoch alle inländischen und auch ausländischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft förderfähig, vorausgesetzt sie befinden sich mehrheitlich in Privatbesitz.
Tilgung
Je nach Länge der Laufzeit gibt es eine tilgungsfreie Anlaufsphase. Konkret ist diese bei einer Laufzeit von 5 Jahren höchstens ein Jahr. Bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren kann die tilgungsfreie Zeit maximal 5 Jahre betragen. Nach dieser tilgungsfreien Zeit muss in vierteljährlichen, gleich hohen Raten getilgt werden.
Antragsstellung
Die Antragsstellung erfolgt auch hier über die Hausbank. Die Fördermittel für Unternehmen der KfW Bankengruppe werden sehr genau geprüft und Unterlagen sowie Antrag sollten vom Unternehmen äußerst präzise ausgefüllt werden.
Die Notwendigkeit einer Fachberatung
Hat man als Unternehmen noch nie einen Antrag auf Fördermittel für Unternehmen gestellt, ist man oftmals mit den Begrifflichkeiten bereits überfordert. Besonders Existenzgründer, für die das oft noch Neuland ist, einen Antrag auf Förderung für Unternehmen zu stellen. Einen Fehler, den viele machen ist, dass sie ihr Projekt einem bestimmten Förderprogramm anpassen, um die Förderung auch zu bekommen. Davon ist dringend abzuraten. Zu fast jedem Projekt gibt es eine Möglichkeit der Förderung.
Wir bieten Ihnen eine unabhängige Fachberatung für Ihr Fördervorhaben und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihren Fördermitteln. Bereits viele Anträge wurden aufgrund unserer Fachberatung und der Vorbereitung der Bankunterlagen sowie auf das Bankgespräch genehmigt. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.