Das LG Arnsberg entschied jüngst, dass ein Kfz-Sachverständiger wirksam seine Honorarforderungen an einen Factor abtreten kann. Im Berufungsverfahren urteilten die Richter, entgegen der Vorinstanz, dass eine Genehmigung, die das Rechtsdienstleistungsgesetz in bestimmten Situationen vorsieht, in dieser Konstellation gerade nicht erforderlich sei. Die Abtretung sei nur als Nebenleistung zum eigentlichen Tätigkeitsfeld zu sehen und damit unproblematisch gestattet. Dieses begrüßenswerte Urteil macht Factoring auch in dieser Branche rechtlich uneingeschränkt empfehlenswert, da in dieser Streitfrage nun endlich Rechtssicherheit geschaffen wurde. Interesse an Factoring für Ihr Unternehmen? Sprechen Sie uns an!
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