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Forschungszulage beantragen

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So profitieren Unternehmen von steuerlicher Forschungsförderung

Die Forschungszulage beantragen – das bedeutet: steuerliche Vorteile sichern und Innovationsprojekte finanziell absichern. Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) im Januar 2020 können Unternehmen aller Größen von dieser steuerlichen Forschungsförderung profitieren – unabhängig von Branche oder Unternehmensform. 

Ob Start-up, KMU oder Konzern: Wer in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert, hat Anspruch auf die sogenannte steuerliche Forschungszulage. Sie wird direkt über das zuständige Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung ausbezahlt. Voraussetzung ist ein erfolgreiches Antragsverfahren über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Mit der Unterstützung von Finanzierung.com gelingt der Antrag einfach, sicher und fristgerecht. Unsere Forschungszulage Beratung begleitet Sie von der Projektbewertung bis zur Auszahlung der Förderung. 

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Was ist die Forschungszulage? 

Die Forschungszulage ist ein staatliches Instrument zur steuerlichen Förderung von unternehmerischer Forschung und Entwicklung. Anders als viele klassische Förderprogramme handelt es sich hierbei nicht um einen Zuschuss, der vorab beantragt werden muss, sondern um eine nachgelagerte steuerliche Erstattung. Das heißt: Auch bereits begonnene oder laufende Projekte kann man die Forschungszulage beantragen, sie können rückwirkend gefördert werden. Rechtsgrundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG). Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Stufen: 

  1. Zunächst muss über die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) geprüft werden, ob ein Projekt als förderfähiges FuE-Vorhaben gilt. 

  2. Im Anschluss erfolgt die steuerliche Geltendmachung der anerkannten Kosten beim Finanzamt – meist über das Portal ELSTER

 Die maximale Höhe der Forschungszulage beträgt derzeit bis zu 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Für Unternehmen bietet das eine attraktive Möglichkeit, innovative Entwicklungsvorhaben abzusichern und gleichzeitig die Liquidität zu verbessern – insbesondere im Kontext des

Wie unterstützt Sie Finanzierung.com bei der Beantragung der Forschungszulage?

Die Forschungszulage beantragen klingt einfach – doch die Erfahrung zeigt: Viele Anträge scheitern an formalen Fehlern, unklaren Projektbeschreibungen oder fehlenden Nachweisen. Genau hier kommt Finanzierung.com ins Spiel. 

Als erfahrener Partner in der steuerlichen Forschungsförderung begleiten wir Sie ganzheitlich durch den gesamten Antragsprozess – von der ersten Idee bis zur Auszahlung durch das Finanzamt. 

Unsere Leistungen für Sie: 

  • Kostenfreie Ersteinschätzung der Förderfähigkeit von FuE-Vorhaben. Experten erstellen eine rechtssichere, technisch fundierte Projektbeschreibung. Unterstützung bei fristgerechter Einreichung über ELSTER und optimaler Ausschöpfung der Förderung. Berater wissen, wie Projekte beim Finanzamt gut dastehen, welche Angaben erforderlich sind. 

  • Auf Wunsch prüfen wir die Möglichkeit einer Zwischenfinanzierung zur Überbrückung bis zur Auszahlung. 

Mit Finanzierung.com holen Sie sich einen verlässlichen Partner an die Seite – effizient, digital und mit Fokus auf Ihr Thema und Ihren Unternehmenserfolg. 

Sie haben Fragen und wollen die Forschungszulage beantragen?

Sie wollen die Forschungszulage beantragen oder haben Fragen zu Ihren aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten? Wir helfen Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie uns!


Michael Kräß
Michael Kräß
Associate Partner Strategic Partnerships & Business Development

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Grundsätzlich gilt: Die Forschungszulage beantragen kann jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, das förderfähige Forschung und Entwicklung betreibt – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Das bedeutet: Vom technologiegetriebenen Start-up über mittlere produzierende Unternehmen bis hin zum großen Industriekonzern können alle die Forschungszulage beantragen, die ein entsprechendes FuE-Vorhaben durchführen. 

Auch Kleinunternehmer sind durch das Wachstumschancengesetz ausdrücklich einbezogen. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern der Innovationsgehalt des Projekts. 

Voraussetzungen für die Antragstellung im Überblick: 

Nur Unternehmen, die in Deutschland steuerlich veranlagt werden, können die steuerliche Forschungszulage beantragen und in Anspruch nehmen. 

Sowohl selbst durchgeführte Projekte als auch ausgelagerte Forschungsaufträge sind förderfähig – letztere jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. 

Eine positive Bewertung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist obligatorisch. 

Auch Betriebe außerhalb des klassischen Tech- oder Forschungsumfelds (z. B. Handwerk, Landwirtschaft, Dienstleistungen) können förderungsberechtigt sein und die Forschungszulage beantragen. 

... können einzeln die Forschungszulage beantragen – sofern sie jeweils eigene FuE-Aktivitäten nachweisen können. 

Wichtig: Die Forschungszulage beantragen können auch Unternehmen, deren Projekte bereits angelaufen sind – sofern die Fristen gewahrt bleiben (dazu mehr im weiteren Verlauf). Das erhöht die Flexibilität bei der Planung und Finanzierung von Entwicklungsvorhaben erheblich. 

Durch unsere Erfahrung wissen wir: Viele Unternehmen unterschätzen ihr eigenes Innovationspotenzial. Unsere Forschungszulage Beratung hilft dabei, den Förderanspruch realistisch und rechtssicher einzuschätzen. 

Beraterin

Welche Projekte sind förderfähig?

Wer die Forschungszulage beantragen möchte, muss nachweisen, dass sein Vorhaben im Sinne des Gesetzes ein FuE-Projekt ist. Dabei orientiert sich die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) an den international anerkannten Kriterien des Frascati-Handbuchs der OECD. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die als Forschung und Entwicklung (FuE) gelten – unabhängig davon, ob sie im eigenen Haus oder im Rahmen von Auftragsforschung durchgeführt werden. 

Förderfähige Projektarten im Überblick: 

Grundlagenforschung

Wissenschaftlich motivierte Forschung ohne direkte kommerzielle Anwendung. Kommt in der Praxis seltener vor, aber z. B. bei Hochschulkooperationen möglich. Also kann man auch hier die Forschungszulage beantragen. 

Industrielle Forschung

Zielgerichtete Forschung mit praktischem Nutzen, oft in der Vorentwicklung angesiedelt. Hierunter fallen viele innovative technische Entwicklungen, neue Verfahren oder Materialstudien. 

Experimentelle Entwicklung

Arbeiten zur Umsetzung, Weiterentwicklung oder Verbesserung bestehender Technologien, Produkte oder Prozesse. Dies ist die häufigste Kategorie bei förderfähigen Projekten in KMU. 

Was macht ein Projekt förderfähig? 

Ein Projekt ist in der Regel förderfähig, wenn es folgende Merkmale aufweist: 

  • Es geht über den Stand der Technik hinaus. 

  • Der Ausgang ist nicht im Voraus sicher

  • Es werden systematische Tätigkeiten zur Erweiterung von Wissen oder zur Entwicklung neuer Anwendungen unternommen. 

  • Es entsteht ein technisches oder wissenschaftliches Risiko

Beispiele aus der Praxis: 

  • Entwicklung eines innovativen Softwaresystems 

  • Automatisierung eines Produktionsprozesses mit neuartigen Steuerungen 

  • Materialforschung zur Reduktion von CO₂ in der Herstellung 

  • Einsatz von KI zur Verbesserung bestehender Betriebsabläufe 

Wichtig ist: Auch wenn das Projekt intern durchgeführt wird, sind entstandene Entgelte und begünstigte Forschungsaufwendungen förderfähig – sofern sie dokumentiert und dem Projekt klar zugeordnet werden können. 

Die Forschungszulage beantragen können sowohl Unternehmen, die ihre FuE intern leisten, als auch solche, die mit Forschungseinrichtungen oder spezialisierten Dienstleistern kooperieren. Unsere Experten von Finanzierung.com prüfen gerne im Vorfeld, ob Ihre Entwicklungsvorhaben förderfähig sind und Sie die Forschungszulage beantragen können. 

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Welche Kosten sind förderfähig? 

Ein zentraler Vorteil der steuerlichen Forschungszulage liegt in ihrer breiten Kostenanerkennung. Unternehmen, die die Forschungszulage beantragen, können eine Vielzahl von Aufwendungen geltend machen – sofern diese eindeutig einem förderfähigen FuE-Vorhaben zugeordnet werden können. 

Je nach Art des Projekts – Eigenforschung oder Auftragsforschung – gelten unterschiedliche Regelungen. Die anerkannten Kostenpositionen werden durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) und die Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung definiert. 

Forschungszulage beantragen: Förderfähige Aufwendungen im Überblick: 

  • Personalaufwendungen (entstandene Entgelte)

    Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, die direkt im Projekt tätig sind, inklusive Sozialabgaben und Nebenleistungen. Auch anteilige Kosten bei projektbezogener Mitarbeit werden berücksichtigt. 

  • Auftragskosten

    Bei ausgelagerten Forschungsvorhaben werden 60 % der Aufwendungen für externe Dienstleister als förderfähig anerkannt – z. B. bei Kooperationen mit Forschungsinstituten oder spezialisierten Technologiepartnern. 

  • Sachkosten (unter bestimmten Bedingungen)

    Dazu zählen z. B. Verbrauchsmaterialien, Prototypen oder spezielle Softwarelizenzen, sofern sie für das konkrete Projekt verwendet werden. 

  • Kosten bei verbundenen Unternehmen

    Auch bei konzerninternen FuE-Projekten können bei klarer Zuordnung Kosten geltend gemacht werden, wenn Sie die Forschungszulage beantragen. 

Wichtig zu wissen

  • Wenn Sie die Forschungszulage beantragen, müssen förderfähige Aufwendungen lückenlos dokumentiert und projektbezogen nachgewiesen werden – etwa durch Zeiterfassungssysteme oder projektorientierte Kostenstellenbuchhaltung. 

  • Die maximale Forschungszulage beträgt derzeit 25 % bzw. 35 % (bei KMU) der förderfähigen Kosten, bis zu einem Gesamtbetrag von 4 Mio. € jährlich – das entspricht bis zu 1 Mio. € steuerlicher Erstattung pro Wirtschaftsjahr. 

  • Für Auftragsforschung gilt: Der Auftraggeber kann die Forschungszulage beantrage – nicht der ausführende Dienstleister. 

Durch unsere Forschungszulage Beratung unterstützen wir Sie dabei, alle relevanten Kosten korrekt zu erfassen und die Erstattung optimal auszuschöpfen. So holen Sie das Maximum aus Ihrem Entwicklungsvorhaben heraus und können die Forschungszulage beantragen. 

Wie läuft die Beantragung der Forschungszulage ab?

Die Forschungszulage beantragen – das klingt zunächst nach bürokratischem Aufwand. In Wahrheit ist das Antragsverfahren jedoch klar strukturiert und durch digitale Prozesse effizient umsetzbar. Wichtig ist: Die Beantragung erfolgt zweistufig und erfordert eine präzise Vorbereitung. 

Damit Sie Ihre steuerliche Forschungsförderung erfolgreich sichern können, haben wir den Ablauf in sechs klaren Schritten für Sie zusammengefasst, wie sie erfolgreich die Forschungszulage beantragen. 

Schritt für Schritt zur Antragstellung 

1
Projektidentifikation & Förderfähigkeit prüfen

Zunächst analysieren Sie, ob Ihre geplanten oder laufenden Vorhaben den Kriterien eines förderfähigen FuE-Projekts entsprechen. Dabei hilft unsere professionelle Forschungszulage Beratung

2
Antragsdokumente vorbereiten

Erstellung einer Projektbeschreibung nach den Vorgaben der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Dabei geht es um technische Inhalte, Zielsetzung, Innovationsgrad und systematisches Vorgehen. 

3
Forschungszulage beantragen

Der Antrag auf Förderbescheinigung wird digital über das Online-Portal der BSFZ gestellt. Eine qualifizierte Beschreibung des Projekts ist hier entscheidend, wenn Sie die Forschungszulage beantragen. 

4
Prüfung und Bescheinigung durch die BSFZ

Die BSFZ prüft, ob das Projekt den Anforderungen des FZulG entspricht. Bei positivem Bescheid erhalten Sie eine Förderbescheinigung, die für den steuerlichen Teil notwendig ist. 

5
Geltendmachung beim Finanzamt

Mit der Bescheinigung können Sie die entsprechenden Aufwendungen beim zuständigen Finanzamt geltend machen und die Forschungszulage beantragen – in der Regel über ELSTER im Rahmen der Steuererklärung. Das Finanzamt prüft die steuerlich anrechenbaren Aufwendungen (z. B. Personal- und Auftragskosten) und berechnet die konkrete Forschungszulage

6
Auszahlung oder Verrechnung

Die Forschungszulage wird entweder mit Ihrer Steuerschuld verrechnet oder – bei fehlender Steuerlast – direkt ausgezahlt. 

Mit einer frühzeitigen Planung, klarer Projektstruktur und kompetenter Begleitung lässt sich effizient und rechtssicher die Forschungszulage beantragen. Als erfahrener Partner begleitet Finanzierung.com Sie durch alle Schritte des Prozesses – von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur Auszahlung der Zuschüsse. 

Vorteile der Forschungszulage im Vergleich zu anderen Fördermitteln

Die Forschungszulage beantragen lohnt sich besonders für Unternehmen, die unkompliziert und unabhängig von Gewinn oder Branche in Forschung und Entwicklung investieren möchten. Im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen bietet die steuerliche Forschungszulage zahlreiche Vorteile: 

Egal ob Start-up, Mittelständler oder Konzern – alle steuerpflichtigen Unternehmen sind antragsberechtigt und können die Forschungszulage beantragen. 

Auch bereits begonnene Projekte können noch gefördert werden – ein klarer Vorteil gegenüber Vorab-Zuschüssen. 

Förderfähig ist, was innovativ ist – ob Digitalisierung, Produktentwicklung oder Prozessinnovation.

Die Forschungszulage beantragen mindert die Steuerlast oder wird bei fehlendem Gewinn ausgezahlt. 

Die Forschungszulage beantragen können Sie ergänzend zu bestehenden Fördermitteln – etwa im Rahmen des Wachstumschancengesetzes

Rechtssicherheit und transparente Kriterien stärken die Planungssicherheit. Keine Gefahr plötzlich leerer Fördertöpfe.

Vom BSFZ-Antrag bis zur Einreichung beim Finanzamt – die Forschungszulage beantragen läuft komplett online. 

Forschungszulage beantragen mit Finanzierung.com

Unser Ziel ist es, Unternehmern den schnellen Zugang zu maßgeschneiderten Finanzierungen und Förderungen zu ermöglichen. Um das zu erreichen, arbeiten wir unabhängig und beraten jeden Unternehmer individuell, um den besten Finanzierungspartner oder die beste Förderung zu finden.

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Wir sind seit 20 Jahren für Sie am Markt. Als Unternehmer wie Sie kennen wir die Bedürfnisse von Firmen und Selbstständigen in allen Finanzierungsfragen genau.
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Bei uns haben Sie immer Ihren persönlichen Ansprechpartner und kein Callcenter. Gern beraten wir Sie auch jederzeit persönlich in unserem Büro in der Münchner Innenstadt.
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