Es ist der Albtraum jedes Unternehmers: Die Bank kündigte Wolfgang R. die Kredite. Dabei hatte das Ganze so gut begonnen. R., ein gelernter Betriebswirt und Maurermeister, hegte schon lange den Traum, sich als Bauträger selbstständig zu machen. Im Raum Ingolstadt wollte er Doppelhaushälften erstellen. Diese verkauften sich damals hervorragend, da der ortsansässige Autohersteller Audi seine Mitarbeiter beim Erwerb von Wohneigentum unterstützte. Für sein erstes Bauprojekt benötigte R. einen günstigen Kredit. Eine Kreissparkasse gewährte ihm zwei Darlehen über insgesamt 300.000 Euro zu einem Festzins von 4,1 Prozent. Im Juni 2005 war dies ein außerordentlich günstiger Zinssatz.
Bank sieht sich über Baufortschritt getäuscht – eine Verwechslung?
R. begann sofort mit dem Bau des ersten Wohnhauses. Im Frühjahr 2006 war das Haus fast fertig, eine Baugrube für das nächste Projekt bereits ausgehoben. Stolz lud der frisch gebackene Jungunternehmer seinen Kundenbetreuer und den Sparkassenvorstand zu einem Ortstermin ein. Das war ein Fehler. Zunächst verlief das Treffen zwar wie erwartet. Die Sparkassenvertreter fanden lobende Worte für das Haus. Doch als R. ihnen die Baugrube zeigte, herrschte betretenes Schweigen. Den Grund dafür erfuhr der Bauunternehmer erst am nächsten Tag. An einer dringend einberufenen Sitzung eröffnete ihm ein Vorstandsmitglied der Sparkasse, die Bank fühle sich über den Baufortschritt getäuscht. Als R. die Unterredung verließ, hatte ihm das Institut sämtliche Konten gesperrt.
Weshalb es dazu kam, ist unklar. R. sieht den Fehler bei der Bank. Die Sparkassenmitarbeiter hätten die gezeigten Grundstücke verwechselt. Sie hätten geglaubt, das zweite Grundstück, bei dem erst die Baugrube ausgehoben war, diene als Kreditsicherheit. Dabei sei als Sicherheit das Grundstück mit dem fast fertigen Haus eingetragen gewesen. Die Bank stellt die Situation anders dar. Sie behauptet, R. habe bezüglich des zweiten Grundstücks eine Baufortschrittsanzeige eingereicht, die auf einen Rohbau hindeute.
Vermögen weg trotz zweifelhafter Beweise
Der bayerische Jungunternehmer befand sich in der Klemme. Um eine Insolvenz zu vermeiden brauchte er sofort wieder Zugriff auf sein Geld. Auf einen langwierigen Rechtsstreit mit der Bank konnte er sich nicht einlassen. Er leistete daher weitere Sicherheiten aus seinem Privatvermögen. Unter anderem ließ er eine Grundschuld auf das Haus seines Vaters eintragen. Der Burgfrieden mit der Bank währte nur kurz. Angeblich erwiesen sich die Sicherheiten als zu wenig werthaltig. Die Sparkasse kündigte die Kredite und leitete die Zwangsvollstreckung ein.
Es folgte eine jahrelange rechtliche Auseinandersetzung, die das Geldinstitut schließlich gewann. Ob der Sieg berechtigt ist, ist indes fraglich. Ein Strafverfahren wegen Kreditbetrugs, das die Bank gegen R. anstrengte, förderte Erstaunliches zutage. Zum einen waren die Kredite an R. gar keine Bauträgerkredite, die eine Baufortschrittsanzeige notwendig gemacht hätten. Vielmehr handelte es sich gemäß offizieller Bezeichnung um „Darlehen mit dinglicher Besicherung für private Zwecke und für Existenzgründung“. Zum anderen erwies sich die Baufortschrittsanzeige, auf die die Bank den Vorwurf der Täuschung stützte, als höchst zweifelhaft. Vor dem Strafgericht entstand der Verdacht, die Bank habe das Dokument, das von R. nicht unterschrieben war, im Nachhinein gefälscht.
Diese Widersprüche führten für den gescheiterten Unternehmer zum Freispruch. Seinen finanziellen Ruin konnte die Entscheidung des Strafgerichts allerdings nicht mehr abwenden, zumal die Sache zivilrechtlich längst abgeschlossen war. R., der einmal vier Häuser besaß, musste mit seiner Familie im Auto übernachten. Sein damals bald 80-jähriger Vater war gezwungen, in einen Heizungskeller zu ziehen.
Mehr als die Hälfte aller KMU mit nur einer Bankverbindung
Der Fall von Wolfgang R. ist leider kein Einzelfall. Immer wieder kommt es zwischen Unternehmern und Banken zu Auseinandersetzungen, die im schlimmsten Fall in einer Kreditkündigung enden. Das ist fatal. Denn die meisten KMU und Selbstständigen stehen zu ihrer Hausbank in einem starken Abhängigkeitsverhältnis. 52 Prozent aller Mittelständler haben gemäß KfW-Mittelstandspanel lediglich eine Bankverbindung. Ein knappes Drittel arbeitet mit zwei Banken zusammen und bloß 11 Prozent unterhalten mit drei Banken eine Geschäftsbeziehung. Mittelständler, die eine Hausbank haben, beziehen von ihr vier Fünftel des gesamten Kreditvolumens.
Die enge Beziehung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und ihrer Hausbank hat natürlich auch Vorteile. Durch die langjährige Zusammenarbeit – im Schnitt sind es rund zwanzig Jahre – lernt die Bank ihren Kunden gut kennen. Oft entsteht zwischen dem Bankbetreuer und dem Finanzvorstand eines Unternehmens ein Vertrauensverhältnis. Dies führt dazu, dass die Hausbank die Kreditwürdigkeit des Unternehmens besser einschätzen kann als ihre Konkurrenz, wodurch sie in der Lage ist, günstigere Kreditkonditionen zu gewähren.
Diversifizierung des Finanzierungsportfolios ist sinnvoll
Dennoch ist Vorsicht angebracht. Selbst langjährige Geschäftsbeziehungen können in die Brüche gehen – umso mehr, da die Banken wegen der tiefen Zinsen und des stetig steigenden Regulierungsaufwandes unter erheblichem Druck stehen. Um nicht in eine ähnliche Situation zu geraten wie Wolfgang R., sollten mittelständische Unternehmer eine simple Regel beachten: Nicht alle Eier ins selbe Körbchen legen!
Neben dem Aufbau zusätzlicher Bankverbindungen empfiehlt es sich, auf alternative Finanzierungsinstrumente zu setzen. Mezzanine-Finanzierungen dienen beispielsweise als günstiger Eigenkapitalersatz. Sie verbessern die Bonität, was wiederum die Eröffnung neuer Bankbeziehungen vereinfacht. Factoring, Warenfinanzierung und Leasing stärken die Liquidität und verhelfen ebenfalls zu einem besseren Kreditrating. Auch Fördermittel spielen bei der Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen eine wichtige Rolle.
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