Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument in Deutschland, das Unternehmen dabei unterstützt, Forschung und Entwicklung (FuE) zu betreiben. Diese Zulage wurde eingeführt, um die Innovationskraft von Unternehmen zu stärken, indem Forschungsvorhaben finanziell entlastet werden. Sie stellt eine attraktive Alternative oder Ergänzung zu den klassischen Förderprogrammen dar, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Innovationsprojekte vorantreiben wollen. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Forschungszulage 2024 nochmals ausgeweitet und kann jetzt auch rückwirkend beantragt werden.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Branche für ihre Aufwendungen in Forschung und Entwicklung erhalten können. Der primäre Zweck dieser Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhöhen und den Standort Deutschland für innovative Unternehmen attraktiv zu machen.
Grundsätzlich können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen die Forschungszulage beantragen, unabhängig von ihrer Größe, Branche oder Rechtsform. Dies umfasst auch Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Auch junge Start-ups können von der Forschungszulage profitieren, was besonders in der Gründungsphase eine wichtige Unterstützung darstellt.
Gefördert werden durch die Forschungszulage sowohl eigenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten als auch Auftragsforschungen. Dabei muss es sich um Projekte handeln, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder technische Innovationen zum Ziel haben. Diese Projekte müssen klar abgrenzbar und dokumentierbar sein.
Zu den förderfähigen Aufwendungen gehören:
Personalkosten: Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, die direkt in FuE-Projekte involviert sind.
Fremdleistungen: Kosten fĂĽr Auftragsforschung, die bei externen Forschungsinstituten oder anderen Unternehmen beauftragt wird.
Sachkosten: Materialkosten, die direkt für das Forschungsprojekt anfallen, können ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, wobei die maximale Bemessungsgrundlage auf 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr begrenzt ist. Das bedeutet, dass ein Unternehmen pro Jahr bis zu 1 Million Euro als Forschungszulage erhalten kann. Diese Förderung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen und kann somit die Liquidität eines Unternehmens erheblich verbessern.
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:
Bestätigung der FuE-Tätigkeit: Zunächst muss das Unternehmen eine Bescheinigung bei einer zuständigen Bescheinigungsstelle (z.B. bei der Deutschen Akkreditierungsstelle) einholen, die bestätigt, dass es sich bei dem Vorhaben um ein förderfähiges FuE-Projekt handelt.
Antrag beim Finanzamt: Mit dieser Bescheinigung kann das Unternehmen dann den Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt stellen.
Der gesamte Prozess erfordert eine präzise Dokumentation der FuE-Aktivitäten und -Aufwendungen. Dies ist wichtig, um die Förderfähigkeit nachzuweisen und die Zulage erfolgreich zu beantragen.
Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen:
Liquiditätsvorteil: Da die Zulage direkt mit der Steuerschuld verrechnet wird, verbessert sich die Liquidität des Unternehmens.
Planungssicherheit: Unternehmen können die Forschungszulage fest in ihre Budgetplanung einbeziehen, was eine bessere Planung und Durchführung von FuE-Projekten ermöglicht.
Breite Anwendbarkeit: Die Zulage steht Unternehmen jeder Größe und Branche offen, was ihre Attraktivität erhöht.
Die Forschungszulage ist ein wertvolles Instrument, um Unternehmen in Deutschland bei ihren Innovationsvorhaben zu unterstĂĽtzen. Durch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, sondern auch die Innovationskraft des Standorts Deutschland nachhaltig gefördert. Haben Sie Fragen? Die Experten von Finanzierung.com beraten Sie gern in allen Fragen Ihrer Finanzierungsmöglichkeiten!Â