Der Begriff Konkurs stammt aus dem Lateinischen „concursus“ und bedeutet wörtlich übersetzt „Zusammenlauf“. Im rechtlichen Kontext beschreibt er ein formelles Insolvenzverfahren, bei dem das gesamte Vermögen eines zahlungsunfähigen Schuldners verwertet wird, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Der Konkurs hat das Ziel, eine gerechte Verteilung der verbliebenen Mittel unter den Gläubigern zu gewährleisten. Dabei wird das Unternehmen in der Regel liquidiert, also aufgelöst und seine Vermögenswerte verkauft.
Ein Konkurs kann aus verschiedenen Gründen ausgelöst werden, die letztlich zur Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Person führen. Zu den häufigsten Ursachen zählen:
Fehlende Liquidität: Wenn ein Unternehmen nicht über genügend liquide Mittel verfügt, um laufende Verbindlichkeiten zu decken, kann dies schnell zu einem Zahlungsausfall führen.
Managementfehler: Fehlentscheidungen im Management, wie z. B. übermäßige Investitionen ohne ausreichende Finanzierung, schlechte strategische Planung oder unzureichende Marktanpassung, können die finanzielle Stabilität eines Unternehmens gefährden.
Externe Schocks: Unvorhergesehene Ereignisse wie Wirtschaftskrisen, Pandemien, Naturkatastrophen oder politische Instabilitäten können dazu führen, dass ein Unternehmen unerwartet in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Rückläufige Umsätze: Ein starker Umsatzrückgang, bedingt durch veränderte Marktbedingungen, Verlust von Schlüsselkunden oder steigende Konkurrenz, kann die Ertragskraft eines Unternehmens erheblich schwächen.
Übermäßige Verschuldung: Eine zu hohe Verschuldung ohne entsprechendes Wachstum kann die finanzielle Belastung so stark erhöhen, dass das Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
Diese Gründe führen dazu, dass das Unternehmen seine laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, was letztlich zur Einleitung eines Konkursverfahrens führt.
Der Konkurs beginnt typischerweise mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens, der entweder vom Schuldner selbst oder von einem oder mehreren Gläubigern gestellt werden kann. Nach Prüfung der Zahlungsunfähigkeit und des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes entscheidet das zuständige Insolvenzgericht über die Eröffnung des Konkursverfahrens. Mit der Eröffnung wird ein Konkursverwalter (heute als Insolvenzverwalter bezeichnet) bestellt, der die Aufgabe hat, das Vermögen des Schuldners zu sichern, zu verwerten und die Einnahmen daraus an die Gläubiger zu verteilen.
Eröffnungsverfahren: Das Gericht prüft, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Sicherungsmaßnahmen: Vorläufige Maßnahmen wie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Sicherung von Vermögensgegenständen werden getroffen.
Eröffnungsbeschluss: Mit dem Beschluss zur Eröffnung des Konkursverfahrens verliert der Schuldner die Verfügungsgewalt über sein Vermögen, die nun auf den Konkursverwalter übergeht.
Masseverwaltung und Verwertung: Der Konkursverwalter verwertet das Vermögen des Schuldners, etwa durch den Verkauf von Immobilien, Maschinen oder anderen Vermögensgegenständen.
Verteilungsverfahren: Nach der Verwertung des Vermögens erfolgt die Verteilung des Erlöses an die Gläubiger entsprechend ihrer Rangfolge.
Beendigung: Das Verfahren endet mit der Aufhebung des Konkurses, entweder durch vollständige Befriedigung der Gläubiger oder, wenn keine weiteren Vermögenswerte vorhanden sind, durch gerichtliche Einstellung.
In Deutschland wurde der Begriff Konkurs mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) am 1. Januar 1999 durch den allgemeineren Begriff Insolvenz ersetzt. Während der Konkurs früher eine spezifische Form der Unternehmensinsolvenz bezeichnete, umfasst die heutige Insolvenzordnung sowohl Unternehmens- als auch Privatinsolvenzen. Der Begriff Konkurs wird jedoch umgangssprachlich nach wie vor verwendet, insbesondere in Zusammenhang mit der Insolvenz von Unternehmen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem früheren Konkurs und dem modernen Insolvenzverfahren liegt in der Zielsetzung: Während der Konkurs primär auf die Liquidation des Unternehmens abzielte, gibt das heutige Insolvenzrecht auch die Möglichkeit der Sanierung und Fortführung eines Unternehmens. Das Insolvenzverfahren kann in eine Planinsolvenz münden, bei der das Unternehmen durch einen Insolvenzplan restrukturiert und erhalten werden kann.
In Ländern wie Österreich und der Schweiz ist der Begriff Konkurs weiterhin gebräuchlich und wird in deren Insolvenzrechtsordnungen verwendet. In Österreich regelt die Konkursordnung (KO) das Verfahren, während in der Schweiz das Konkursrecht im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) festgeschrieben ist. Auch in diesen Ländern dient der Konkurs der geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners, unterscheidet sich jedoch in Details von den deutschen Bestimmungen.
Der Konkurs war in Deutschland bis Ende 1998 im Rahmen der Konkursordnung (KO) geregelt, die 1877 eingeführt wurde. Die Konkursordnung ermöglichte es Gläubigern, das gesamte Vermögen eines Unternehmens oder einer natürlichen Person zu pfänden und zu verwerten. Sie wurde durch die Insolvenzordnung ersetzt, die ein umfassenderes Verfahren zur Regelung der Zahlungsunfähigkeit bietet und neben der Liquidation auch die Sanierung von Unternehmen ermöglicht.
In anderen Ländern spielt der Konkurs nach wie vor eine wichtige Rolle im Insolvenzrecht und ist ein fest etablierter Begriff im rechtlichen Sprachgebrauch.
Der Konkurs ist ein ursprünglich rechtlicher Begriff, der heute in Deutschland durch die Insolvenz ersetzt wurde, aber in anderen Ländern weiterhin gebräuchlich ist. Er beschreibt ein Verfahren zur Abwicklung der Verbindlichkeiten eines zahlungsunfähigen Schuldners durch Liquidation des Vermögens. In Deutschland zielt das moderne Insolvenzrecht jedoch verstärkt darauf ab, auch Sanierungsmöglichkeiten für Unternehmen zu schaffen. Haben Sie Fragen? Die Experten von Finanzierung.com beraten Sie gern in allen Fragen Ihrer Finanzierungsmöglichkeiten!