Was ist der Gründungszuschuss?
Der seit 2006 gültige Gründungszuschuss ersetzt das bis dahin geltende überbrückungsgeld sowie die Ich AG. Für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit gilt nun der Gründungszuschuss zusammen mit dem Arbeitslosengeld I. Planen Sie eine Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit oder generell eine Existenzgründung, ist ein Gründercoaching durchaus sinnvoll. Dieses Gründercoaching richtet sich gezielt nach Ihren Bedürfnissen und Sie können Ihr Geschäftsvorhaben genau besprechen, bevor Sie einen Gründungszuschuss beantragen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über Ihren Gründungszuschuss und die Notwendigkeit eines Gründercoachings.
Ihr persönlicher Coach
In einem Coaching für Gründer können etwaige Fragen beantwortet und auch ein Businessplan erstellt werden. Eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit will genau geplant sein, denn von dieser Planung hängt die berufsmäßige Zukunft ab. Ein Gründercoaching mit einem kompetenten Berater ist somit unabdingbar. In einem Coaching für Gründer kann Ihr persönlicher Berater alles Wichtige organisieren und Sie über die Risiken aufklären.
Was ist zu beachten?
Um einen Gründungszuschuss zu beantragen, muss darauf geachtet werden, dass man noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Sie müssen den Antrag auf Gründungszuschuss spätestens 90 Tage vor dem Ablauf Ihres Arbeitslosengeldes einreichen, damit Sie diese Förderung beziehen können. Auch wenn Sie aus Ihrem festen Beruf heraus eine Existenzgründung starten möchten, ist es möglich, jederzeit einen Gründungszuschuss zu beantragen. Ist der Antrag auf das Darlehen gestellt, sollte man sich intensiv mit seinem Gründungscoach beraten. Lassen Sie die Zeit, in der Ihr Antrag geprüft wird, nicht verstreichen, nutzen Sie sie! Arbeiten Sie Ihr Marketingkonzept aus und besprechen Sie es in Ihrem Gründungscoaching.
Die Höhe des Gründungszuschuss beträgt Ihr Arbeitslosengeld sowie ein Aufgeld von 300 Euro pro Monat. Dieser Förderung ist allerdings eine Frist von neun Monaten gesetzt, danach folgt eine Prüfung durch die Arbeitsagentur. Bestehen Sie diese Prüfung, kann Ihr Gründungszuschuss um weitere sechs Monate zu je 300 Euro verlängert werden, insgesamt also 15 Monate. Man sollte unbedingt beachten, dass mit der Beantragung des Gründungszuschuss der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mehr gültig ist. Das heißt, dass mit jedem Tag, an dem Sie den Gründungszuschuss beziehen, auch ein Tag von Ihrem Arbeitslosengeldanspruch abgezogen wird. Hier lohnt sich meist eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen, da es oft schwierig ist, zu Ihrem Arbeitslosengeld I zurückzukehren, falls die Geschäftsidee nicht rentabel ist.
Beantragen Sie einen Gründungszuschuss kommen viele Faktoren auf Sie zu, die Sie beachten müssen und über die Sie einen überblick gewinnen müssen. Ein Gründungscoaching ist unerlässlich, um einen erfolgen Start in die Selbstständigkeit zu haben. Verzichten Sie also nicht auf ein Coachingprogramm! Ein Gründercoaching erhöht Ihre Erfolgschancen um ein vielfaches. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich durch unser Kontaktformular und erhöhen Sie Ihre Chancen durch ein starkes, erfahrenes Team für einen Gründungszuschuss.