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Landwirtschaft: Mehr Wettbewerbsfähigkeit dank Nutztierleasing

Bei Maschinen und Fahrzeugen gehört das Leasing in der Landwirtschaft mittlerweile zum Alltag. Weniger bekannt ist, dass sich die liquiditätsschonende Alternative zum Bankkredit auch für die Finanzierung von Nutztieren eignet. Wir zeigen, warum sich das Nutztierleasing lohnt und was Sie beim Abschluss eines Leasingvertrags beachten sollten.

In der Nutztierhaltung herrscht ein knallharter Verdrängungswettbewerb. Zur Jahrtausendwende gab es in Deutschland noch fast 125.000 Höfe, die Schweine hielten. Davon ist im Jahr 2020 bei praktisch unverändertem Schweinebestand bloß jeder sechste Betrieb übrig geblieben. Bei anderen Tierarten ist der Rückgang etwas weniger ausgeprägt. Der Trend ist jedoch derselbe. Das bedeutet: Nur wer es schafft, den Tierbestand auszubauen, bleibt wettbewerbsfähig. Kleine Betriebe haben kaum Überlebenschancen.

Knappe Eigenmittel – schlechte Konditionen beim Bankkredit

Häufig fehlen indes die Eigenmittel für die Anschaffung zusätzlicher Tiere. Namentlich Jungbauern oder Landwirte, die gerade einen Hof übernommen haben, verfügen selten über genügend eigenes Kapital für Investitionen. Kommt hinzu, dass die Erträge in der Agrarbranche starken Schwankungen unterliegen. Unwägbarkeiten wie Ernteausfälle, Tierkrankheiten oder Marktfluktuationen zwingen landwirtschaftliche Betriebe, in guten Jahren ein finanzielles Sicherheitspolster anzulegen. Für Investitionen ist mithin lediglich ein Teil der flüssigen Mittel verfügbar.

Reichen die eigenen Mittel nicht, ist die erste Anlaufstelle typischerweise die Hausbank. Doch die Banken, die seit der letzten Finanzkrise deutlich strengeren Regulierungen unterliegen, zeigen sich gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben zunehmend von ihrer knauserigen Seite. Sie stellen hohe Anforderungen an Bonität und Kreditsicherheiten und gewähren trotz tiefer Kapitalmarktzinsen oft ungünstige Finanzierungskonditionen. Aus diesem Grund ist es wichtig, vor Abschluss eines Darlehensvertrags einen umfassenden Finanzierungsvergleich vorzunehmen. Im Rahmen eines solchen Vergleichs lohnt es sich, neben Darlehen und Krediten alternative Finanzierungsvarianten einzubeziehen.

Leasing – nicht nur für Maschinen und Fahrzeuge

Dazu gehört insbesondere das Leasing. Leasing ist in der Landwirtschaft weit verbreitet. Leasen lassen sich beispielsweise Traktoren, Mähdrescher, Getreidesilos, Stallbauten oder Autos. Aber Nutztiere? Ja, tatsächlich eignen sich auch Nutztiere wie Milchkühe, Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Legehennen oder Pferde für ein Leasing!

Das Funktionsprinzip ist dasselbe wie beim Mobilien- oder Immobilienleasing: Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer während der Vertragsdauer die Tiere gegen Entgelt zur Nutzung. Die Leasingdauer liegt zwischen wenigen Monaten und vier Jahren. Am Ende hat der Bauer in der Regel die Möglichkeit, die geleasten Tiere zum Restwert zu erwerben. Für die Bestimmung des Restwerts ist je nach Tierart und Verwendungszweck meist der Schlachtpreis ausschlaggebend.

Tiere finanzieren sich selbst

Mit den monatlichen Leasingraten entschädigt der Landwirt den Leasinggeber für die Anschaffungs- und Kapitalkosten und honoriert ihn für seine Dienste. Die Höhe der Raten hängt unter anderem von der Kreditwürdigkeit des Leasingkunden ab. Sie bleibt während der gesamten Vertragsdauer gleich – unabhängig von einer eventuellen Bonitätsverschlechterung oder einer allgemeinen Zinserhöhung. Dies verschafft dem Leasingnehmer Planungssicherheit.

Im Vergleich zum Kauf hat das Leasing den Vorteil, keinen hohen Liquiditätsabfluss zu verursachen. Eine Beteiligung aus Eigenmitteln, wie sie die Banken bei einem Darlehen fordern, ist ebenso wenig notwendig wie das Stellen von Sicherheiten. Die Leasingkosten verteilen sich über die gesamte Laufzeit und fallen parallel zum Erlös aus dem Verkauf von Milch, Käse, Eiern, Wolle oder Jungtieren an. Salopp gesagt erarbeiten die Tiere die Kosten ihrer Finanzierung selbst. Darum kommen für ein Leasing hauptsächlich Nutztiere infrage, die regelmäßige Erträge abwerfen, zum Beispiel Milchvieh, Legehennen, Zucht- oder Arbeitstiere.

Steuervorteile senken Finanzierungskosten

Neben den Tieren helfen auch die Steuerbehörden mit, die Finanzierungskosten des Leasings tief zu halten. Beim Leasing lassen sich nämlich – anders als bei einem Kredit oder Darlehen – die gesamten Monatsraten als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Vor allem durch die geschickte Ausgestaltung von Sonderzahlungen kann der Leasingnehmer den steuerbaren Gewinn aus einem guten Betriebsjahr deutlich reduzieren. Unter Umständen ist das Leasing deshalb selbst bei höheren Monatsraten günstiger als ein Kauf auf Kredit. Damit ein landwirtschaftlicher Betrieb von den Steuervorteilen profitiert, muss die Länge der Leasingperiode allerdings zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der entsprechenden Tierart liegen. Bei einer Milchkuh beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beispielsweise drei Jahre und beginnt mit dem ersten Melken.

Im Gegensatz zu einem Kredit taucht das Leasing nicht in der Bilanz des Leasingnehmers auf. Einzig die Leasingraten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand zu verbuchen. Das Tierleasing führt daher weder zu einer Verminderung der Eigenkapitalquote noch zu einer Verschlechterung des Ratings. Künftigen Darlehen – etwa für einen Stallneubau oder ein neues Freilaufgehege – steht also nichts im Weg. Indem es die Liquidität schont, erlaubt das Leasing überdies, die Verschuldung abzubauen oder Rücklagen für schwierige Zeiten zu bilden.

Was Sie beachten sollten

Trotz aller Vorteile des Nutztierleasings müssen Landwirte vor Vertragsschluss einige Punkte beachten.

  • Ein besonderes Augenmerk gilt es auf die Gesamtkosten zu richten. So sind die monatlichen Leasingraten bei einem Teilamortisierungsvertrag zwar günstiger als bei einem Leasingvertrag mit Vollamortisierung. Dafür fällt der Kaufpreis für einen Erwerb der Tiere am Ende der Leasingperiode umso höher aus.
  • Bei der Berechnung der Gesamtkosten sind auch Nebenkosten wie Tierarzt- oder Medikamentenkosten zu berücksichtigen, die der Leasingnehmer üblicherweise selbst zu tragen hat.
  • Darüber hinaus verlangen viele Leasinggesellschaften den Abschluss einer Tierlebensversicherung, sobald der Wert des geleasten Viehbestands eine bestimmte Höhe überschreitet.
  • Zu beachten ist ferner, dass die meisten Leasingverträge eine feste Grundmietzeit aufweisen, während der keine Kündigung möglich ist. Allerdings hat der Leasinggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls der Kunde mit der Zahlung seiner Monatsraten in Verzug gerät.

Finanzierung.com: Kompetenter Partner für die Landwirtschaft

Das Nutztierleasing ist relativ neu. Gleichwohl erfreut es sich einer rasch steigenden Beliebtheit. Denn es ermöglicht Agrarbetrieben, auch bei knapper Kapitalisierung in den Ausbau des Tierbestands zu investieren und so die Wettbewerbsfähigkeit im hart umkämpften Markt für tierische Erzeugnisse zu steigern. Gerne zeigen Ihnen die unabhängigen Experten von Finanzierung.com, wie Ihr Hof von dieser innovativen Finanzierungsmethode profitieren kann. Unsere Zusammenarbeit mit über 400 Partnerunternehmen aus dem Finanzierungsbereich erlaubt uns, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Wir freuen uns darauf, Sie – kostenlos und unverbindlich – zu beraten.

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