Rückwirkend Personalkosten vom Staat erstattet bekommen

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19. August 2024

Profitieren Sie mit Hilfe von Finanzierung.com von der neuen Forschungs- und Entwicklungszulage

Geld wächst

In einer Welt, in der technologischer Fortschritt und Innovation entscheidende Faktoren für den Erfolg eines Unternehmens sind, stellt die Forschungs- und Entwicklungszulage (Forschungszulage) eine maßgebliche Unterstützung dar. Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren, tragen nicht nur zur eigenen Wettbewerbsfähigkeit bei, sondern auch zur Stärkung des gesamten Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Was ist die Forschungs- und Entwicklungszulage?

Die Forschungs- und Entwicklungszulage (Forschungszulage) ist ein steuerliches Förderinstrument, das 2020 in Deutschland eingeführt wurde, um die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Die Einführung der Zulage war eine Reaktion auf die zunehmende Bedeutung von Forschung und Entwicklung (F&E) für die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität des Landes.

Mit der Forschungszulage soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein Anreiz gegeben werden, verstärkt in F&E zu investieren. Sie fördert Projekte in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, wobei 25 % der förderfähigen Aufwendungen erstattet werden können. Die Einführung erfolgte im Rahmen des „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“, das speziell darauf abzielt, die steuerliche Belastung für forschende Unternehmen zu senken und Innovationsprojekte finanziell zu unterstützen.

Wichtig: Die Forschungs- und Entwicklungszulage kann auch vier Jahre rückwirkend beantragt werden!

Was ist neu an der FuE-Zulage?

Hier sind die wesentlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz vom 22. März 2024 in Bezug auf die Forschungs- und Entwicklungszulage:

  • Erhöhung der Auftragsforschung: Förderfähige Kosten steigen von 60 % auf 70 %.

  • Erhöhte Bemessungsgrundlage: Anhebung von 4 Mio. auf 10 Mio. Euro.

  • Erhöhung der Forschungszulage: Standardmäßig 25 %, für KMUs auf 35 % erhöht, maximale Fördersumme bis zu 3,5 Mio. Euro.

  • Anhebung des Stundensatzes: Eigenleistungen von 40 auf 70 Euro pro Arbeitsstunde.

  • Vorauszahlungsverfahren: Einführung ab 1. Januar 2025.

  • Gültigkeit: Neue Regelungen gelten für Aufwendungen nach dem 27. März 2024.

Was wird gefördert?

Nicht jede F&E-Aktivität ist automatisch förderfähig. Die Forschungszulage wird für Projekte gewährt, die der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Diese Projekte müssen das Ziel verfolgen, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu erlangen oder bestehendes Wissen zu erweitern und anzuwenden. Dies umfasst die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bestehenden Stand der Technik darstellen.

Beispiele für förderfähige Projekte können die Entwicklung von neuen IT-Lösungen, innovativen Produktionsmethoden oder umweltfreundlichen Technologien sein. Wichtig ist dabei, dass das Projekt eine signifikante Herausforderung in Bezug auf Wissenschaft und Technik darstellt und somit das Potenzial besitzt, nachhaltige Wettbewerbsvorteile zu schaffen.

Welche Vorteile bringt die Forschungszulage?

Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen. Zum einen ermöglicht sie eine direkte finanzielle Entlastung, die es Unternehmen erlaubt, ihre Innovationsaktivitäten zu verstärken und auszubauen. Zum anderen signalisiert sie eine staatliche Anerkennung der Bedeutung von Forschung und Entwicklung für die deutsche Wirtschaft. Gerade in Zeiten, in denen der technologische Wandel rasant voranschreitet, ist es für Unternehmen essenziell, in die Zukunft zu investieren und innovative Lösungen zu entwickeln.

Für KMU bietet die Zulage eine besondere Chance: Sie ermöglicht es auch kleinen Unternehmen, mit begrenzten Ressourcen an großen Innovationen zu arbeiten. Dadurch können sie ihre Marktposition stärken und sich langfristig gegen größere Konkurrenten behaupten.

Beispielrechnung für die FuE-Zulage

Um die Vorteile der Forschungszulage zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen eine Beispielrechnung vorstellen:

Ein Industrieunternehmen beschäftigt seit 2020 acht Entwickler zur Entwicklung eines KI-basierten Chatbots. Jeder Entwickler bezieht ein Bruttogehalt von 100.000 Euro. Der Einsatz eines Chatbots ist in der Unternehmensbranche eine Innovation und erfordert die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien.

Förderfähige Kosten: Acht Entwickler mit 100.000 Euro Gehalt für vier Jahre rückwirkend = 3.200.000 Euro

  • Förderquote: 25 %

  • Förderungssumme: 800.000 Euro

Das Unternehmen kann also mit einer nicht rückzahlbaren Förderung in Höhe von 800.000 Euro rechnen. Diese Förderung stellt eine erhebliche finanzielle Entlastung dar und ermöglicht es dem Unternehmen, die Entwicklung des Chatbots erfolgreich voranzutreiben.

Der Weg zur Forschungszulage: Ein einfacher Prozess mit unserer Unterstützung

Der Weg zur Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten. Zunächst muss die Förderfähigkeit des Projekts durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) geprüft und bestätigt werden. Nach Erhalt der Bescheinigung kann die Zulage beim Finanzamt beantragt werden. Dieser Prozess mag komplex erscheinen, aber keine Sorge: Wir übernehmen für Sie die gesamte Antragstellung und begleiten Sie durch jeden Schritt, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Innovationsprojekte konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und maximieren Sie Ihre Förderchancen!

Mit unserer rund 20jährigen Expertise kennen wir alle Fallstricke im Förderdschungel und helfen Ihnen, sicher durch den Antragsmarathon zu navigieren. Darüber hinaus stehen wir mit unserem Netzwerk aus mehr als 400 Finanzierungspartnern für alternative Finanzierungslösungen wie Factoring, Lagerfinanzierung oder Sale-and-Lease-Back zur Verfügung. 


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