KfW-Förderung für Photovoltaik 2024

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28. Mai 2024

Wie Sie derzeit mit staatlicher Unterstützung und attraktiven Förderprogrammen in die Zukunft der erneuerbaren Energien investieren können

Techniker, die ein Photovoltaik-Solarmodul tragen

Mit den steigenden Energiekosten und der wachsenden Notwendigkeit, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, wird die Investition in Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für Privathaushalte immer attraktiver. Um diesen wichtigen Schritt zu unterstützen, bieten Bund, Länder und Kommunen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten an. Eine der bedeutendsten ist die Förderung durch die KfW-Bank, die die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von PV-Anlagen mit vergünstigten Krediten unterstützt. Doch wie genau sieht diese Förderung 2024 aus?

KfW-Förderung: Finanzierung für Photovoltaik

Die KfW-Bankengruppe spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Photovoltaikanlagen. Über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ werden zinsgünstige Darlehen vergeben, die nicht nur die Kosten für die Anschaffung von Solarmodulen, sondern auch für Planung, Projektierung und Installation abdecken. Auch Batteriespeicher, die für die Zwischenspeicherung des erzeugten Stroms notwendig sind, können über dieses Programm finanziert werden.

Ergänzen Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie

Neben Photovoltaikanlagen bieten Windkraftprojekte eine effiziente Möglichkeit, die Energiewende voranzutreiben. Mit hoher Effizienz und attraktiven staatlichen Förderungen sind Windkraft-Investitionen eine perfekte Ergänzung zur Solarenergie. Profitieren Sie von nachhaltigen Renditen und sichern Sie sich langfristige Einnahmen durch stabile Einspeisevergütungen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten, Ihr Engagement für erneuerbare Energien zu erweitern.

Die Laufzeiten der KfW-Kredite variieren zwischen 5 und 30 Jahren, wobei der Höchstbetrag bis zu 150 Millionen Euro betragen kann. Die Zinsen sind dabei sehr attraktiv: Anfang 2024 lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei nur 5,21 Prozent. Die individuellen Konditionen werden von der jeweiligen Hausbank festgelegt, die dabei Standort, wirtschaftliche Verhältnisse und Sicherheiten berücksichtigt.

Attraktive Vergütung für Solarstrom

Neben der KfW-Förderung ist die Einspeisevergütung nach dem EEG eine weitere bedeutende Unterstützung für Betreiber von PV-Anlagen. Diese Vergütung wird für den Solarstrom gezahlt, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Dabei unterscheiden sich die Vergütungssätze je nach Anlagengröße und Art der Einspeisung.

Nach der EEG-Reform von 2023 wurden die Vergütungssätze attraktiver gestaltet. PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp dürfen nun den gesamten erzeugten Solarstrom einspeisen. Dies ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber der früheren Regelung, die nur 70 Prozent der Nennleistung zuließ. Neue Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, profitieren von höheren Einspeisevergütungen, die für 20 Jahre konstant bleiben.

Hier einige aktuelle Vergütungssätze für Anlagen mit Inbetriebnahme seit dem 1. Februar 2024:

- 0 - 10 kWp: 8,11 ct/kWh (Teileinspeisung), 12,86 ct/kWh (Volleinspeisung)

- 10 - 40 kWp: 7,03 ct/kWh (Teileinspeisung), 10,79 ct/kWh (Volleinspeisung)

- 40 - 100 kWp: 5,74 ct/kWh (Teileinspeisung), 10,79 ct/kWh (Volleinspeisung)

Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. August 2024 gelten folgende Vergütungssätze:

- 0 - 10 kWp: 8,03 ct/kWh (Teileinspeisung), 12,73 ct/kWh (Volleinspeisung)

- 10 - 40 kWp: 6,95 ct/kWh (Teileinspeisung), 10,67 ct/kWh (Volleinspeisung)

- 40 - 100 kWp: 5,68 ct/kWh (Teileinspeisung), 10,68 ct/kWh (Volleinspeisung)

Regionale Förderprogramme

Neben den bundesweiten Förderungen durch die KfW und die EEG-Vergütung gibt es auch zahlreiche regionale Initiativen, die die Anschaffung von PV-Anlagen und Batteriespeichern finanziell unterstützen. Diese sind jedoch oft begrenzt und enden, sobald die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.

Aktuell gibt es nur noch in Berlin ein Förderprogramm auf Landesebene. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben in der Vergangenheit ähnliche Förderungen angeboten, die jedoch zwischenzeitlich eingestellt wurden. Interessierte sollten sich daher bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren.

Unterstützung für nachhaltige Energieprojekte

Die Kombination aus KfW-Förderkredit, Einspeisevergütung und regionalen Zuschüssen macht die Investition in eine Photovoltaikanlage finanziell attraktiv und trägt gleichzeitig zur Energiewende bei. Interessierte sollten alle Möglichkeiten prüfen und die für sie besten Förderoptionen wählen. Eine gut geplante und finanzierte PV-Anlage ermöglicht es, unabhängig vom Stromversorger zu werden, kostenlose Energie aus der Sonne zu nutzen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

FAQs

Die KfW-Bank unterstützt die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigen Krediten. Diese Förderungen decken auch die Kosten für Planung, Projektierung, Installation und Batteriespeicher ab.

Für die Antragstellung müssen Sie sich an Ihr örtliches Finanzinstitut wenden. Die individuellen Konditionen hängen von Ihrem Standort, den wirtschaftlichen Verhältnissen und den Sicherheiten ab. Der Förderkredit muss vor dem Abschluss eines Kaufvertrags bewilligt sein.

Die Einspeisevergütung wird für den in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom gezahlt. Die Sätze variieren je nach Anlagengröße und Art der Einspeisung. Beispielsweise erhalten Anlagen mit bis zu 10 kWp seit dem 1. Februar 2024 eine Vergütung von 8,11 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,86 ct/kWh bei Volleinspeisung.

Für Anlagen, die ab dem 1. August 2024 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Sätze: 8,03 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,73 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp.

Ja, in der Regel können Sie die KfW-Förderung, die EEG-Einspeisevergütung und regionale Zuschüsse kombinieren. Eine Ausnahme bildet das KfW-Programm "Solarstrom für Elektroautos", das nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden kann.

Die Einspeisevergütung erfordert keinen speziellen Antrag, jedoch muss die PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Diese Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.


Ihre Photovoltaikanlage muss mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein und im MaStR registriert werden. Bei nicht erfolgter Registrierung drohen Kürzungen bei der Förderung.

Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung steht Finanzierung.com als kompetenter Partner zur Verfügung, um die bestmögliche Finanzierungslösung für Ihr Solarprojekt zu finden. Nutzen Sie diese Chancen und investieren Sie in eine nachhaltige Zukunft!

Fabian von Pigenot
Fabian von Pigenot
Prokurist, Real Estate

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