Das Annuitätendarlehen ist ein Kredit, der über die gesamte vereinbarte Laufzeit mit einer stets gleichbleibenden Rate zurückgezahlt wird. Unter Annuität, vom Lateinischen „annus“ (= Jahr), versteht man die Kombination aus Zins- und Tilgungsrate. Ein Annuitätendarlehen kann sowohl für Raten- wie auch Baukredite vereinbart werden. Bei der Baufinanzierung wird der Zinssatz in der Regel nach einigen Jahren neu verhandelt, so dass sich dadurch die Monatsrate ändern kann.
Das Hauptmerkmal eines solchen Kredits ist, dass die Rate nach außen hin gleichbleibt, die Zusammensetzung sich jedoch im Lauf der vereinbarten Zeit ändert. Denn da sich die Restschuld jeden Monat verringert, verringert sich auch der Zinsanteil, während der Tilgunsanteil beständig steigt.
Die meisten Raten- und Baukredite sind Annuitätendarlehen, die man in einem vorher festgelegten Zeitraum, zum Beispiel in 36 oder 48 Monaten, zurückzahlt. Bei der Baufinanzierung besteht allerdings die Besonderheit, dass die festgesetzte Rate oft nicht für die gesamte Laufzeit, sondern nur für einen vorher festgelegten Zeitraum gilt. Dieser definiert die Zinsbindungsfrist, die in der Regel länger, z.B. auf zehn oder 15 Jahre, ausgelegt ist. Dann wird neu verhandelt und der Zi8nssatz meist der aktuellen Zinsentwicklung angepasst. Ist der Zins in der Zwischenzeit gestiegen, steigt auch die Monatsrat
+ Gute Planbarkeit über den gesamten Finanzierungszeitraum
+ Verlässlichkeit aufgrund gleichbleibender raten
+ Lange Zinssicherheit
+ Restsschuld steht bei Vertragsabschluss fest
+ Wenig Flexibilität
+ Risiko bei Zinsänderung
+ Bei vorzeitiger Kreditablösung Vorfälligkeitsentschädigung
Annuitätendarlehen und einem Hypothekendarlehen unterscheiden sich in erste Linie in der Besicherung. das Hypothekendarlehen wird meist mit einer Hypothek besichert, beim Annuitätendarlehen dagegen durch Eintragung einer Grundschuld. Sowohl Hypothek als auch Grundschuld gehören zu den Grundpfandrechten. Damit erhält der Kreditgeber, also in der Regel die Bank, das Recht, sich bei Zahlungsausfällen durch den Kreditnehmer an der Immobilie schadlos zu halten.