So sichern Sie sich die Wohnungsbauprämie 2024

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31. Mai 2024

Nutzen Sie diese staatliche Unterstützung für den Erwerb, Bau oder eine Renovierung und erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum / Finanzierung.com

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Das große Ziel vieler Menschen ist es, den Traum vom Eigenheim Wirklichkeit werden zu lassen, sei es durch den Erwerb, Bau oder die Modernisierung von Wohnungen und Häusern. Auch im Jahr 2024 bietet die Wohnungsbauprämie attraktive Vorteile für berechtigte Personen und hilft Ihnen dabei, Ihre Wohnträume zu verwirklichen. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Wohnungsbauprämie 2024 wissen müssen – von den Voraussetzungen über die Beantragung bis hin zur Auszahlung. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und erfahren Sie, wie auch Sie von dieser staatlichen Unterstützung profitieren können!

Unser erfahrenes Team von Finanzierung.com steht Ihnen mit umfassender Expertise und maßgeschneiderten Lösungen zur Seite, um Ihre Immobilienfinanzierung optimal zu gestalten. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung, um Ihren Weg ins Eigenheim erfolgreich zu meistern.

Was genau ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der seit 2021 bei 10 % der förderfähigen Sparsumme liegt. Die Prämie unterstützt jeden, der ein Eigenheim kaufen, bauen oder renovieren möchte. Die jährlichen Prämien sind steuerfrei und müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Begriff "Bausparprämie" wird häufig synonym verwendet.

Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie

Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Alter und Steuerpflicht: Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein und in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig sein.

  2. Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro bei Singles und 70.000 Euro bei Paaren nicht überschreiten.

  3. Mindest-Sparleistung: Es müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag eingezahlt werden.

  4. Wohnwirtschaftliche Verwendung: Das angesparte Kapital muss für wohnwirtschaftliche Zwecke wie den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie genutzt werden.

  5. Keine weiteren staatlichen Förderungen: Antragsteller dürfen keine weiteren staatlichen Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage für denselben Bausparvertrag in Anspruch nehmen.

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Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie 2024 bietet zusätzlich zum Eigenkapital eine attraktive finanzielle Unterstützung für Bausparer in Deutschland. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der jährlichen Sparleistung und dem Familienstand des Antragstellers:

  • Für Singles: Die maximale Wohnungsbauprämie beträgt 70 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird erreicht, wenn mindestens 700 Euro jährlich in den Bausparvertrag eingezahlt werden. Der Staat fördert dabei 10 % der eingezahlten Summe, sodass bei einer jährlichen Sparleistung von 700 Euro der maximale Förderbetrag von 70 Euro ausgeschöpft wird.

  • Für Paare: Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen können eine maximale Prämie von 140 Euro pro Jahr erhalten. Hierfür ist eine jährliche Sparleistung von mindestens 1.400 Euro erforderlich. Auch hier beträgt die staatliche Förderung 10 % der eingezahlten Summe, wodurch der Höchstbetrag von 140 Euro erreicht wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einkommensgrenzen eingehalten werden müssen, um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben. Für Singles liegt die Einkommensgrenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, für Paare bei 70.000 Euro.

Grundstück aus der LuftWie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Die Beantragung erfolgt über die Bausparkasse. Hier die einzelnen Schritte:

  1. Formular ausfüllen: Die Bausparkasse sendet jährlich ein Formular, das ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss.

  2. Einreichung der Unterlagen: Das Formular, zusammen mit der Steueridentifikationsnummer und dem Steuerbescheid, wird an die Bausparkasse gesendet.

  3. Jährliche Wiederholung: Die Wohnungsbauprämie muss jährlich neu beantragt werden, um den Anspruch zu bewahren.

  4. Auszahlung: Nach Ablauf des Bausparvertrages und bei nachgewiesener wohnwirtschaftlicher Verwendung wird die Prämie zusammen mit dem angesparten Guthaben ausgezahlt.

Rückwirkende Beantragung

Ein besonders vorteilhafter Aspekt der Wohnungsbauprämie ist die Möglichkeit der rückwirkenden Beantragung. Das bedeutet, dass Sie die Prämie nicht nur für das aktuelle Jahr, sondern auch für die beiden vorangegangenen Jahre beantragen können:

  • Frist für die rückwirkende Beantragung: Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Einreichfrist für rückwirkende Anträge ist der 31.12. eines jeden Jahres. Das heißt, Sie können bis zum 31.12.2024 auch Anträge für die Jahre 2022 und 2023 einreichen.

  • Voraussetzungen und Nachweise: Für die rückwirkende Beantragung benötigen Sie die entsprechenden Nachweise für die betreffenden Jahre. Dazu gehören der Steuerbescheid, der die Einkommensgrenzen bestätigt, und die Nachweise über die getätigten Einzahlungen in den Bausparvertrag.

So gehen Sie vor

  1. Antrag stellen: Jedes Jahr erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse ein Formular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie. Füllen Sie das Antragsformular aus und tragen Sie die entsprechenden Jahre ein, für die Sie die Prämie rückwirkend beantragen möchten.

  2. Nachweise beifügen: Legen Sie dem Antrag die erforderlichen Nachweise bei, wie Ihre Steuerbescheide und die Einzahlungsbelege für die betreffenden Jahre.

  3. Einreichen des Antrags: Schicken Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Nachweisen an Ihre Bausparkasse.

Bearbeitung und Gutschrift: Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Bausparkasse wird die Wohnungsbauprämie für die rückwirkend beantragten Jahre auf Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben. Diese Beträge werden dann auf dem nächsten Kontoauszug vermerkt.

Beispiel für die rückwirkende Beantragung

Angenommen, Sie haben im Jahr 2023 versäumt, die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Sie können nun im Jahr 2024 einen Antrag einreichen und gleichzeitig die Prämie für das Jahr 2023 rückwirkend beantragen. Haben Sie auch 2022 die Prämie nicht beantragt, können Sie bis zum 31.12.2024 auch die Prämie für 2022 nachträglich einfordern.

Die Möglichkeit der rückwirkenden Beantragung bietet Ihnen Flexibilität und die Chance, keine Förderungen zu verpassen, selbst wenn Sie in den vergangenen Jahren nicht daran gedacht haben. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre finanzielle Unterstützung zu maximieren und Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

FAQs zur Wohnungsbauprämie

Junge Menschen unter 25 Jahren, die einen Bausparvertrag abschließen, sind nicht an den wohnwirtschaftlichen Zweck gebunden, sofern der Vertrag mindestens sieben Jahre bespart wird. Diese Ausnahme gilt jedoch nur einmalig pro Person.

Anträge auf Wohnungsbauprämie können bis zu zwei Jahre rückwirkend gestellt werden. Die Einreichfrist ist jeweils der 31.12. eines Jahres.

Das zu versteuernde Einkommen ist das Bruttoeinkommen abzüglich Freibeträgen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Kindergeld. Es findet sich auf dem Steuerbescheid des Finanzamts.

Der Bausparvertrag muss eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren haben, bevor die Prämie ausgezahlt wird. Bei Sparverträgen mit Bau- und Wohnungsgenossenschaften beträgt die Laufzeit zwischen drei und acht Jahren.

Seit 2021 beträgt der Fördersatz 10 % der förderfähigen Sparsumme. Die Einkommensgrenzen wurden auf 35.000 € für Singles und 70.000 € für Paare angehoben, um mehr Menschen den Zugang zur Prämie zu ermöglichen.

Die Wohnungsbauprämie bleibt auch 2024 eine wertvolle Unterstützung für alle, die den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Wohnbaupläne finanziell zu unterstützen.

Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung steht Finanzierung.com als kompetenter Partner zur Verfügung, um die bestmögliche Finanzierungslösung für Ihr Immobilienprojekt zu finden. Nutzen Sie diese Chancen und erfüllen Sie sich mit staatlicher Förderung Ihren Wohntraum!


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