Die Forschungs- und Entwicklungszulage (FuE) wurde im Dezember 2019 von der deutschen Bundesregierung eingeführt, um den Forschungsstandort Deutschland zu stärken und die Innovationskraft insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen und den technologischen Fortschritt voranzutreiben. Mit dem kürzlich von der Ampel-Koalition verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurden die Rahmenbedingungen dieser Förderung weiter verbessert, was die Attraktivität und den Nutzen der FuE-Zulage erheblich steigert.
Um den komplexen Ablauf der Beantragung zu vereinfachen, übernimmt Finanzierung.com den gesamten Prozess, von der Identifikation des Projekts bis zum Erhalt des Bescheids. Finanzierung.com stellt sicher, dass die Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle reibungslos verläuft, erstellt Anträge gemäß den Richtlinien und berücksichtigt dabei alle relevanten Besonderheiten.
Die Forschungszulage bietet nun erweiterte Fördermöglichkeiten, die es Unternehmen erleichtern, ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte finanziell abzusichern:
Förderfähige Ausgaben sind nun bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr möglich, anstatt bisher 4 Millionen Euro. Dies bietet Unternehmen deutlich mehr Spielraum für umfangreiche Forschungsprojekte.
Die Förderquote wurde bei KMU von 25 % auf 35 % angehoben. Dies bedeutet, dass Unternehmen nun einen größeren Teil ihrer Ausgaben erstattet bekommen, was besonders für kleinere Firmen von großem Vorteil ist.
Großunternehmen können jährlich bis zu 2,5 Millionen Euro erhalten, während KMUs sogar bis zu 3,5 Millionen Euro unterstützt werden können. Dies gilt auch rückwirkend für Projekte bis zum 1. Januar 2020. Diese hohe Fördersumme ermöglicht es, auch groß angelegte Forschungsprojekte erfolgreich zu realisieren.
Einzelunternehmer und Mitunternehmer können ihre Forschungszeit mit 70 Euro pro Stunde bis zu einer Grenze von 40 Stunden pro Woche anrechnen lassen. Dies stellt sicher, dass auch kleinere Unternehmen und Selbstständige von der Förderung profitieren können.
Die Forschungszulage deckt ein breites Spektrum an künftigen, aber auch an Forschungs- und Entwicklungsprojekten seit dem 1. Januar 2020, also vier Jahre rückwirkend ab. Förderfähig sind nicht nur klassische Forschungsprojekte, sondern auch innovative Automatisierungs- und Softwareprojekte. Hierzu zählen unter anderem:
Zum Beispiel der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder die Entwicklung neuer Softwarelösungen, die Prozesse automatisieren und optimieren.
Projekte, die Neuartigkeit in der Branche aufweisen und somit zur technologischen Führerschaft beitragen.
Dazu gehören Grundlagenforschung, industrielle oder experimentelle Forschung, die neue Erkenntnisse und Technologien hervorbringen.
Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen verschiedene Kostenarten, die im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten anfallen:
100 % der Bruttoarbeitslöhne der Mitarbeitenden, die an den Projekten arbeiten, sind förderfähig. Dies umfasst auch die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen.
70 % der Kosten bei Auftragsforschungen, einschließlich externer Kosten, sind förderfähig. Dies bedeutet, dass Unternehmen auch externe Forschungspartner einbinden und deren Kosten anteilig erstattet bekommen können.
Anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Geräte und Anlagen, die im Rahmen der Forschungsprojekte genutzt werden, sind ebenfalls förderfähig. Dies umfasst sowohl die Anschaffung neuer Geräte als auch die Herstellungskosten für spezialisierte Anlagen.
Die FuE-Zulage bietet zahlreiche Vorteile, die sie zu einem attraktiven Instrument für Unternehmen jeder Größe machen:
Finanzielle Entlastung: Durch die Erstattung eines erheblichen Teils der Forschungs- und Entwicklungskosten werden Unternehmen finanziell entlastet und können ihre Ressourcen gezielt in innovative Projekte investieren.
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, können sich durch technologische Innovationen von der Konkurrenz abheben und sich als Marktführer positionieren.
Förderung von KMU: Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den höheren Förderquoten und der Berücksichtigung von Einzelunternehmern, was ihnen ermöglicht, innovative Projekte zu realisieren, die ansonsten finanziell nicht machbar wären.
Breites Förderspektrum: Die Forschungszulage deckt eine Vielzahl von Projekten ab, von klassischer Forschung bis hin zu modernen Automatisierungs- und Softwareentwicklungsprojekten, was sie für viele Branchen attraktiv macht.
Um die Vorteile der Forschungszulage zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen eine Beispielrechnung vorstellen:
Ein Industrieunternehmen beschäftigt seit 2020 acht Entwickler zur Entwicklung eines KI-basierten Chatbots. Jeder Entwickler bezieht ein Bruttogehalt von 100.000 Euro. Der Einsatz eines Chatbots ist in der Unternehmensbranche eine Innovation und erfordert die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien.
Förderfähige Kosten: Acht Entwickler mit 100.000 Euro Gehalt für vier Jahre rückwirkend = 3.200.000 Euro
Förderquote: 25 %
Förderungssumme: 800.000 Euro
Das Unternehmen kann also mit einer nicht rückzahlbaren Förderung in Höhe von 800.000 Euro rechnen. Diese Förderung stellt eine erhebliche finanzielle Entlastung dar und ermöglicht es dem Unternehmen, die Entwicklung des Chatbots erfolgreich voranzutreiben.
Förderberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Dies umfasst sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen. Auch Einzelunternehmer und Mitunternehmer können von der FuE-Zulage profitieren, indem sie ihre Forschungszeit anrechnen lassen.
Förderfähig sind Projekte, die der Forschung und Entwicklung dienen. Dazu zählen:
Automatisierungsprojekte & Softwareentwicklung: Zum Beispiel der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).
Innovative Weiterentwicklungen: Projekte, die Neuartigkeit in der Branche aufweisen.
Klassische Entwicklungsprojekte: Grundlagenforschung, industrielle oder experimentelle Forschung.
Folgende Kosten können im Rahmen der FuE-Zulage geltend gemacht werden:
Bruttoarbeitslöhne: 100 % der Bruttoarbeitslöhne der Mitarbeitenden, die an den Projekten arbeiten.
Auftragsforschungen: 70 % der Kosten bei Auftragsforschungen, einschließlich externer Kosten.
Geräte und Anlagen: Anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Geräte und Anlagen, die im Rahmen der Forschungsprojekte genutzt werden.
Die Förderquote beträgt:
35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
25 % für Großunternehmen.
Die maximale Fördersumme liegt bei:
3,5 Millionen Euro pro Jahr für KMU.
2,5 Millionen Euro pro Jahr für Großunternehmen.
Die Forschungszulage wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Zusammenarbeit mit der jeweiligen zuständigen Forschungszulagenbescheinigungsstelle (FZBescheinigungsstelle) bescheinigt. Unternehmen müssen ihre Projekte bei der FZBescheinigungsstelle einreichen, die dann prüft, ob die Projekte den Förderkriterien entsprechen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung ist Grundlage für die steuerliche Geltendmachung der Zulage beim Finanzamt.
Die Forschungs- und Entwicklungszulage bietet KMUs in Deutschland erhebliche finanzielle Unterstützung, um innovative Projekte zu realisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Durch die verbesserten Rahmenbedingungen und die hohe Förderquote ist die FuE-Zulage ein attraktives Instrument, um Forschung und Entwicklung im eigenen Unternehmen voranzutreiben. Unternehmen sollten diese Möglichkeit nutzen, um ihre Innovationskraft zu steigern und sich im Markt erfolgreich zu positionieren.
Für weitere Informationen und individuelle Beratung zur Forschungs- und Entwicklungszulage, kontaktieren Sie uns gerne direkt. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Antragstellung und der Umsetzung Ihrer innovativen Projekte. Nutzen Sie die Chance, von der FuE-Zulage zu profitieren und Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte erfolgreich umzusetzen.