Die Forschungszulage beantragen – das bedeutet: steuerliche Vorteile sichern und Innovationsprojekte finanziell absichern. Seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) im Januar 2020 können Unternehmen aller Größen von dieser steuerlichen Forschungsförderung profitieren – unabhängig von Branche oder Unternehmensform.
Ob Start-up, KMU oder Konzern: Wer in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert, hat Anspruch auf die sogenannte steuerliche Forschungszulage. Sie wird direkt über das zuständige Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung ausbezahlt. Voraussetzung ist ein erfolgreiches Antragsverfahren über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Mit der Unterstützung von Finanzierung.com gelingt der Antrag einfach, sicher und fristgerecht. Unsere Forschungszulage Beratung begleitet Sie von der Projektbewertung bis zur Auszahlung der Förderung.
Die Forschungszulage ist ein staatliches Instrument zur steuerlichen Förderung von unternehmerischer Forschung und Entwicklung. Anders als viele klassische Förderprogramme handelt es sich hierbei nicht um einen Zuschuss, der vorab beantragt werden muss, sondern um eine nachgelagerte steuerliche Erstattung. Das heißt: Auch bereits begonnene oder laufende Projekte kann man die Forschungszulage beantragen, sie können rückwirkend gefördert werden. Rechtsgrundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG). Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Stufen:
Zunächst muss über die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) geprüft werden, ob ein Projekt als förderfähiges FuE-Vorhaben gilt.
Im Anschluss erfolgt die steuerliche Geltendmachung der anerkannten Kosten beim Finanzamt – meist über das Portal ELSTER.
Die maximale Höhe der Forschungszulage beträgt derzeit bis zu 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Für Unternehmen bietet das eine attraktive Möglichkeit, innovative Entwicklungsvorhaben abzusichern und gleichzeitig die Liquidität zu verbessern – insbesondere im Kontext des
Die Forschungszulage beantragen klingt einfach – doch die Erfahrung zeigt: Viele Anträge scheitern an formalen Fehlern, unklaren Projektbeschreibungen oder fehlenden Nachweisen. Genau hier kommt Finanzierung.com ins Spiel.
Als erfahrener Partner in der steuerlichen Forschungsförderung begleiten wir Sie ganzheitlich durch den gesamten Antragsprozess – von der ersten Idee bis zur Auszahlung durch das Finanzamt.
Unsere Leistungen für Sie:
Kostenfreie Ersteinschätzung der Förderfähigkeit von FuE-Vorhaben. Experten erstellen eine rechtssichere, technisch fundierte Projektbeschreibung. Unterstützung bei fristgerechter Einreichung über ELSTER und optimaler Ausschöpfung der Förderung. Berater wissen, wie Projekte beim Finanzamt gut dastehen, welche Angaben erforderlich sind.
Auf Wunsch prüfen wir die Möglichkeit einer Zwischenfinanzierung zur Überbrückung bis zur Auszahlung.
Mit Finanzierung.com holen Sie sich einen verlässlichen Partner an die Seite – effizient, digital und mit Fokus auf Ihr Thema und Ihren Unternehmenserfolg.
Grundsätzlich gilt: Die Forschungszulage beantragen kann jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, das förderfähige Forschung und Entwicklung betreibt – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Das bedeutet: Vom technologiegetriebenen Start-up über mittlere produzierende Unternehmen bis hin zum großen Industriekonzern können alle die Forschungszulage beantragen, die ein entsprechendes FuE-Vorhaben durchführen.
Auch Kleinunternehmer sind durch das Wachstumschancengesetz ausdrücklich einbezogen. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern der Innovationsgehalt des Projekts.
Nur Unternehmen, die in Deutschland steuerlich veranlagt werden, können die steuerliche Forschungszulage beantragen und in Anspruch nehmen.
Sowohl selbst durchgeführte Projekte als auch ausgelagerte Forschungsaufträge sind förderfähig – letztere jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine positive Bewertung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist obligatorisch.
Auch Betriebe außerhalb des klassischen Tech- oder Forschungsumfelds (z. B. Handwerk, Landwirtschaft, Dienstleistungen) können förderungsberechtigt sein und die Forschungszulage beantragen.
... können einzeln die Forschungszulage beantragen – sofern sie jeweils eigene FuE-Aktivitäten nachweisen können.
Wichtig: Die Forschungszulage beantragen können auch Unternehmen, deren Projekte bereits angelaufen sind – sofern die Fristen gewahrt bleiben (dazu mehr im weiteren Verlauf). Das erhöht die Flexibilität bei der Planung und Finanzierung von Entwicklungsvorhaben erheblich.
Durch unsere Erfahrung wissen wir: Viele Unternehmen unterschätzen ihr eigenes Innovationspotenzial. Unsere Forschungszulage Beratung hilft dabei, den Förderanspruch realistisch und rechtssicher einzuschätzen.
Wer die Forschungszulage beantragen möchte, muss nachweisen, dass sein Vorhaben im Sinne des Gesetzes ein FuE-Projekt ist. Dabei orientiert sich die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) an den international anerkannten Kriterien des Frascati-Handbuchs der OECD. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die als Forschung und Entwicklung (FuE) gelten – unabhängig davon, ob sie im eigenen Haus oder im Rahmen von Auftragsforschung durchgeführt werden.
Wissenschaftlich motivierte Forschung ohne direkte kommerzielle Anwendung. Kommt in der Praxis seltener vor, aber z. B. bei Hochschulkooperationen möglich. Also kann man auch hier die Forschungszulage beantragen.
Zielgerichtete Forschung mit praktischem Nutzen, oft in der Vorentwicklung angesiedelt. Hierunter fallen viele innovative technische Entwicklungen, neue Verfahren oder Materialstudien.
Arbeiten zur Umsetzung, Weiterentwicklung oder Verbesserung bestehender Technologien, Produkte oder Prozesse. Dies ist die häufigste Kategorie bei förderfähigen Projekten in KMU.
Ein Projekt ist in der Regel förderfähig, wenn es folgende Merkmale aufweist:
Es geht über den Stand der Technik hinaus.
Der Ausgang ist nicht im Voraus sicher.
Es werden systematische Tätigkeiten zur Erweiterung von Wissen oder zur Entwicklung neuer Anwendungen unternommen.
Es entsteht ein technisches oder wissenschaftliches Risiko.
Beispiele aus der Praxis:
Entwicklung eines innovativen Softwaresystems
Automatisierung eines Produktionsprozesses mit neuartigen Steuerungen
Materialforschung zur Reduktion von CO₂ in der Herstellung
Einsatz von KI zur Verbesserung bestehender Betriebsabläufe
Wichtig ist: Auch wenn das Projekt intern durchgeführt wird, sind entstandene Entgelte und begünstigte Forschungsaufwendungen förderfähig – sofern sie dokumentiert und dem Projekt klar zugeordnet werden können.
Die Forschungszulage beantragen können sowohl Unternehmen, die ihre FuE intern leisten, als auch solche, die mit Forschungseinrichtungen oder spezialisierten Dienstleistern kooperieren. Unsere Experten von Finanzierung.com prüfen gerne im Vorfeld, ob Ihre Entwicklungsvorhaben förderfähig sind und Sie die Forschungszulage beantragen können.
Ein zentraler Vorteil der steuerlichen Forschungszulage liegt in ihrer breiten Kostenanerkennung. Unternehmen, die die Forschungszulage beantragen, können eine Vielzahl von Aufwendungen geltend machen – sofern diese eindeutig einem förderfähigen FuE-Vorhaben zugeordnet werden können.
Je nach Art des Projekts – Eigenforschung oder Auftragsforschung – gelten unterschiedliche Regelungen. Die anerkannten Kostenpositionen werden durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) und die Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung definiert.
Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, die direkt im Projekt tätig sind, inklusive Sozialabgaben und Nebenleistungen. Auch anteilige Kosten bei projektbezogener Mitarbeit werden berücksichtigt.
Bei ausgelagerten Forschungsvorhaben werden 60 % der Aufwendungen für externe Dienstleister als förderfähig anerkannt – z. B. bei Kooperationen mit Forschungsinstituten oder spezialisierten Technologiepartnern.
Dazu zählen z. B. Verbrauchsmaterialien, Prototypen oder spezielle Softwarelizenzen, sofern sie für das konkrete Projekt verwendet werden.
Auch bei konzerninternen FuE-Projekten können bei klarer Zuordnung Kosten geltend gemacht werden, wenn Sie die Forschungszulage beantragen.
Wenn Sie die Forschungszulage beantragen, müssen förderfähige Aufwendungen lückenlos dokumentiert und projektbezogen nachgewiesen werden – etwa durch Zeiterfassungssysteme oder projektorientierte Kostenstellenbuchhaltung.
Die maximale Forschungszulage beträgt derzeit 25 % bzw. 35 % (bei KMU) der förderfähigen Kosten, bis zu einem Gesamtbetrag von 4 Mio. € jährlich – das entspricht bis zu 1 Mio. € steuerlicher Erstattung pro Wirtschaftsjahr.
Für Auftragsforschung gilt: Der Auftraggeber kann die Forschungszulage beantrage – nicht der ausführende Dienstleister.
Durch unsere Forschungszulage Beratung unterstützen wir Sie dabei, alle relevanten Kosten korrekt zu erfassen und die Erstattung optimal auszuschöpfen. So holen Sie das Maximum aus Ihrem Entwicklungsvorhaben heraus und können die Forschungszulage beantragen.
Die Forschungszulage beantragen – das klingt zunächst nach bürokratischem Aufwand. In Wahrheit ist das Antragsverfahren jedoch klar strukturiert und durch digitale Prozesse effizient umsetzbar. Wichtig ist: Die Beantragung erfolgt zweistufig und erfordert eine präzise Vorbereitung.
Damit Sie Ihre steuerliche Forschungsförderung erfolgreich sichern können, haben wir den Ablauf in sechs klaren Schritten für Sie zusammengefasst, wie sie erfolgreich die Forschungszulage beantragen.
Zunächst analysieren Sie, ob Ihre geplanten oder laufenden Vorhaben den Kriterien eines förderfähigen FuE-Projekts entsprechen. Dabei hilft unsere professionelle Forschungszulage Beratung.
Erstellung einer Projektbeschreibung nach den Vorgaben der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Dabei geht es um technische Inhalte, Zielsetzung, Innovationsgrad und systematisches Vorgehen.
Der Antrag auf Förderbescheinigung wird digital über das Online-Portal der BSFZ gestellt. Eine qualifizierte Beschreibung des Projekts ist hier entscheidend, wenn Sie die Forschungszulage beantragen.
Die BSFZ prüft, ob das Projekt den Anforderungen des FZulG entspricht. Bei positivem Bescheid erhalten Sie eine Förderbescheinigung, die für den steuerlichen Teil notwendig ist.
Mit der Bescheinigung können Sie die entsprechenden Aufwendungen beim zuständigen Finanzamt geltend machen und die Forschungszulage beantragen – in der Regel über ELSTER im Rahmen der Steuererklärung. Das Finanzamt prüft die steuerlich anrechenbaren Aufwendungen (z. B. Personal- und Auftragskosten) und berechnet die konkrete Forschungszulage.
Die Forschungszulage wird entweder mit Ihrer Steuerschuld verrechnet oder – bei fehlender Steuerlast – direkt ausgezahlt.
Mit einer frühzeitigen Planung, klarer Projektstruktur und kompetenter Begleitung lässt sich effizient und rechtssicher die Forschungszulage beantragen. Als erfahrener Partner begleitet Finanzierung.com Sie durch alle Schritte des Prozesses – von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur Auszahlung der Zuschüsse.
Die Forschungszulage beantragen lohnt sich besonders für Unternehmen, die unkompliziert und unabhängig von Gewinn oder Branche in Forschung und Entwicklung investieren möchten. Im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen bietet die steuerliche Forschungszulage zahlreiche Vorteile:
Egal ob Start-up, Mittelständler oder Konzern – alle steuerpflichtigen Unternehmen sind antragsberechtigt und können die Forschungszulage beantragen.
Auch bereits begonnene Projekte können noch gefördert werden – ein klarer Vorteil gegenüber Vorab-Zuschüssen.
Förderfähig ist, was innovativ ist – ob Digitalisierung, Produktentwicklung oder Prozessinnovation.
Die Forschungszulage beantragen mindert die Steuerlast oder wird bei fehlendem Gewinn ausgezahlt.
Die Forschungszulage beantragen können Sie ergänzend zu bestehenden Fördermitteln – etwa im Rahmen des Wachstumschancengesetzes.
Rechtssicherheit und transparente Kriterien stärken die Planungssicherheit. Keine Gefahr plötzlich leerer Fördertöpfe.
Vom BSFZ-Antrag bis zur Einreichung beim Finanzamt – die Forschungszulage beantragen läuft komplett online.
Unser Ziel ist es, Unternehmern den schnellen Zugang zu maßgeschneiderten Finanzierungen und Förderungen zu ermöglichen. Um das zu erreichen, arbeiten wir unabhängig und beraten jeden Unternehmer individuell, um den besten Finanzierungspartner oder die beste Förderung zu finden.