Neue Förderung für energetische Sanierung

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27. März 2024

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Vor allem für Bestandshalter größerer Immobilienportfolios lohnt sich ein Blick in die Förderlandschaft

Immobilienfinanzierung

Für Bestandshalter größerer Immobilienportfolios bieten die jüngsten Reformen und Neuerungen in den deutschen Förderprogrammen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ab 2024 neue Chancen, ihre Objekte nachhaltig und kosteneffizient zu sanieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie die energetische Sanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien umfassend unterstützt. Hier sind die wichtigsten Änderungen und wie sie für große Immobilienportfolios genutzt werden können:

Überblick über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG integriert mehrere vormals eigenständige Förderprogramme und ist in drei Teilprogramme gegliedert: Förderung für effiziente Wohngebäude (BEG WG), für effiziente Nichtwohngebäude (BEG NWG) und für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Ab 2024 ergeben sich daraus breit gefächerte Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Gebäuden, die nicht nur Energiekosten einsparen, sondern auch das Klima schützen.

Wichtigste Neuerungen für Bestandshalter größerer Immobilienportfolios

  1. Änderung der Antragswege für den Heizungstausch: Zuschüsse für den Austausch von Heizungen müssen nun bei der KfW beantragt werden, während das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen fördert. Dies ermöglicht eine gezieltere Beantragung und Nutzung von Fördermitteln für umfassende Sanierungsprojekte.

  2. Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen: Der Grundfördersatz bleibt bei 15 Prozent, kann jedoch durch einen Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um weitere 5 Prozent erhöht werden. Mit einem iSFP steigen die maximal förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, was insbesondere für Bestandshalter größerer Immobilienportfolios attraktiv ist, um umfangreiche Sanierungsmaßnahmen effizienter zu finanzieren.

  3. Anpassungen bei Hybridheizungen: Die Förderung für Hybridheizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, ist eingeschränkt. Eine volle Förderung ist nur noch für den erneuerbaren Anteil möglich, was Bestandshalter dazu anregen soll, nachhaltigere Heizsysteme zu priorisieren. Für Kombinationen aus zwei Erneuerbare-Energien-Systemen können bis zu 70 Prozent Förderung beantragt werden, was die Planung von Heizsystemen in größeren Immobilienportfolios maßgeblich beeinflusst.

Strategische Implikationen für Bestandshalter

  • Umfassende Planung: Die Neuerungen erfordern eine sorgfältige strategische Planung und Analyse der Immobilienportfolios, um die maximalen Fördermöglichkeiten ausschöpfen zu können.

  • Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Durch die Nutzung der Förderprogramme können Bestandshalter nicht nur ihre Betriebskosten senken, sondern auch den Wert ihrer Immobilien durch nachhaltige Sanierungen steigern.

  • Expertise einholen: Es empfiehlt sich, frühzeitig Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen, um die Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen zu bewerten und die Antragsstellung professionell zu begleiten.

Die Neuerungen in den Förderprogrammen ab 2024 bieten Bestandshaltern größerer Immobilienportfolios erweiterte Möglichkeiten, Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien strategisch zu planen und umzusetzen. Durch die optimierte Nutzung der Förderlandschaft können sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch langfristig von finanziellen Einsparungen profitieren.

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Fabian von Pigenot
Fabian von Pigenot
Prokurist, Real Estate

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