Was passiert, wenn mein Einzelunternehmen Insolvenz anmelden muss?

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14. Dezember 2023

Worauf Sie achten müssen, wenn Ihr Einzelunternehmen in Schieflage gerät – und wie Sie eine Insolvenz sogar vermeiden können

Insolvenz

Zugegeben, es ist kein angenehmes Thema, über das wir Sie hier informieren wollen. Doch leider ist für viele Firmeninhaber in Deutschland eine Insolvenz bittere Realität. In den ersten neun Monaten des Jahres 2023 mussten in Deutschland 13.270 Unternehmen den Gang vors Insolvenzgericht antreten – fast genau ein Viertel mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das heißt: Von 10.000 Unternehmen mussten 39,1 ihren Geschäftsbetrieb einstellen. Hier beantworten die die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Als Einzelunternehmen bezeichnet man eine wirtschaftliche Einheit, die von jeder natürlichen Person gegründet werden kann. Diese Person nennt man Inhaber. Der Einzelunternehmer benötigt keine ausgewiesenen finanziellen Rücklagen. Einzelunternehmer sind beispielsweise Landwirte, Gewerbetreibende oder Freiberufler. Ebenfalls Einzelunternehmer sind eingetragene Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). Der Einzelunternehmer haftet, so er keine eingetragene GmbH besitzt, mit seinem Privatvermögen.

Muss ein Einzelunternehmer Insolvenz anmelden?

Grundsätzlich sieht die Insolvenzverordnung drei Gründe für eine Insolvenz vor: Wenn das Unternehmen

  • zahlungsunfähig ist,

  • die Zahlungsunfähigkeit droht,

  • oder das Unternehmen überschuldet ist

und von seiner Bank keinen Kredit mehr erhält. Ein Einzelunternehmer ist, im Gegensatz zur GmbH, nicht verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Somit besteht auch keine Gefahr, sich der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen. Eine Insolvenz bietet sich jedoch als Instrument der Schuldenregulierung und als Chance auf eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren an. Diese muss gesondert beantragt und mit dem Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Allerdings besteht die Gefahr, dass das Gericht diesen Antrag ablehnt, wenn der Einzelunternehmer trotz Wissens um seine Zahlungsunfähigkeit weiterhin Verträge abschließt. In dem Fall kann man sich des Eingehungsbetrugs schuldig machen.

Schulden an sich sind übrigens noch kein Alarmsignal. Viele Unternehmen finanzieren sich über Kredite und sind deshalb offiziell verschuldet. Erst wenn Sie fällige Rechnungen nicht mehr begleichen oder Lieferanten und die Miete nicht mehr bezahlen können, ist eine Insolvenz eine ernst zu nehmende Alternative.

Welche Insolvenzform kommt für mich in Frage?

Als Einzelunternehmer beantragt man normalerweise eine sogenannte Regelinsolvenz. Alternativ käme auch die Verbraucherinsolvenz in Frage, da Einzelunternehmer ja vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen haften. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie Ihre Selbstständigkeit beendet haben, die Zahl der Gläubiger 20 nicht überschreitet und keine Forderungen ehemaliger Beschäftigter wie Lohn oder Sozialversicherungsbeiträge bestehen.

Wie funktioniert eine Regelinsolvenz für Einzelunternehmer?

Die Regelinsolvenz, die bei der Mehrheit von Einzelunternehmen Anwendung findet, lässt sich grob in folgende Schritte unterteilen:

 

  • Finanzielle Schieflage: Sie stellen fest, dass Sie zahlungsunfähig sind und Rechnungen nicht mehr begleichen können. Oder solch eine Zahlungsunfähigkeit droht oder Ihr Unternehmen ist über übliche Kreditbelastungen hinaus überschuldet.

  • Insolvenzantrag: Sie stellen bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag. Auch, wenn bereits einer ihrer Gläubiger diesen Antrag (Fremdantrag) gestellt hat. Vergessen Sie nicht, gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, damit ihre Schulden nach einer Wartefrist von drei Jahren, in denen Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, erlöschen.

  • Insolvenzverfahren: Nachdem Sie den Insolvenzantrag gestellt haben, werden dieser und die dafür angegebenen Gründe vom Insolvenzgericht geprüft und das Verfahren eröffnet. Das Gericht bestimmt einen Insolvenzverwalter, welcher die Insolvenzmasse inklusive des Privatvermögens bestimmt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu verwerten und die Gläubiger zu befriedigen. Dazu werden alle Wertgegenstände des Einzelunternehmens wie Immobilien, Maschinen oder Fahrzeuge verkauft.

  • Restrukturierung (optional): Alternativ kann ein Insolvenzverwalter bei Aussicht auf Erfolg auch entscheiden, dass das Einzelunternehmen saniert werden soll. Dem muss die Gläubigerversammlung allerdings mehrheitlich zustimmen. In diesem Fall wird anschließend ein Sanierungsplan erstellt.

  • Restschuldbefreiung: Wird das Unternehmen nicht saniert, sondern werden alle Wertgegenstände verwertet und das Unternehmen liquidiert, beginnt eine dreijährige Wartefrist, die sogenannte Wohlverhaltensphase, die mit bestimmten Pflichten für den Schuldner verbunden ist. So muss dieser sich um ein geregeltes Einkommen bemühen und seine Schulden so gut es geht abbezahlen. Ist diese Frist überstanden, werden die Restschulden, egal in welcher Höhe, erlassen.

Kann ich als Einzelunternehmer trotz Insolvenz selbstständig bleiben?

Wer als Einzelunternehmer eine Insolvenz beantragt und ein laufendes Insolvenzverfahren hat, kann mit Einwilligung des Insolvenzverwalters auch weiterhin selbstständig bleiben oder sogar ein neues Unternehmen gründen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie glaubhaft machen können, Ihr Geschäftsmodell so angepasst zu haben, dass es künftig wieder Gewinne verspricht. Oder weil Sie nur wegen des Zahlungsausfalls eines großen Kunden in eine Insolvenz gerutscht sind.

Welche Alternativen zum Insolvenzverfahren gibt es?

Eine Alternative zur Regelinsolvenz, die Schuldnern in Deutschland erst seit kurzem offensteht, ist das sogenannte Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG), das seit Januar 2021 als Weg zu einer gezielten und schnellen Sanierung Ihres Unternehmens offensteht. Mit dem StaRUG-Verfahren kann eine Insolvenz in Eigenregie oder eine Regelinsolvenz vermieden werden. Dabei steht ein Restrukturierungsplan im Mittelpunkt, der vom Unternehmer selbst erstellt wird und beim Insolvenzgericht angemeldet werden muss. Kern des StaRUG-Verfahrens ist die Möglichkeit, bestimmte Gläubiger oder Gläubigergruppen vom Restrukturierungsplan auszuschließen sowie einen Vollstreckungs- und Verwertungsstopp zu erwirken. Dies erhöht die Sanierungschancen für Ihr Unternehmen. Mehr zum StaRUG-Verfahren lesen hier

Was kann Finanzierung.com tun, wenn Ihr Einzelunternehmen in Gefahr ist?

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Fabian von Pigenot
Fabian von Pigenot
Prokurist, Real Estate

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